Photovoltaikanlagen am Netz anschliessen

Photovoltaikanlagen sind ein wichtiges Element in der Energie- und Klimawende. Für die vielen neuen dezentralen Produktionsanlagen muss häufig das Netz verstärkt werden. Netzverstärkungen ermöglichen eine weiterhin sichere Stromversorgung.

Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage

Sie möchten Ihre Photovoltaikanlage an das Stromnetz anschliessen.

my.bkw.ch informiert tagesaktuell über die mögliche Einspeiseleistung der PV-Anlage. Der Kunde, die Kundin plant die Anlage mit dem Elektroinstallateur oder Solarprofi.

Der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur oder Solarprofi reicht ein technisches Anschlussgesuch für eine verbindliche Vorprüfung ein. Die BKW prüft den Anschluss der geplanten Photovoltaikanlage und ob ein Netzausbau notwendig ist. Damit können Kosten verbunden sein.

Der Elektroinstallateur übermittelt die verbindliche Anmeldung (Installationsanzeige).

Die Bewilligung für den Anschluss der Anlage erfolgt unter Vorbehalt, wenn das Verteilnetz und/oder die Anschlussleitung vor dem Anschluss verstärkt werden muss. Der Kunde, die Kundin unterzeichnet in diesem Fall eine Bestellung.

 

 

 

Nachdem die BKW den Anschluss für Ihre Photovoltaikanlage bewillligt hat, kann sie gebaut und an das Netz angeschlossen werden.

 

 

Der Elektroinstallateur bestellt den Stromzähler (Smart Meter) bei der BKW. Die BKW installiert den Zähler und schliesst ihn an.

 

 

 

Ihr Projekt ist nun abgeschlossen – Ihre Photovoltaikanlage sowie die dazu benötigte Messung ist erfolgreich installiert und bereit für die Ermittlung der Rücklieferung und des Herkunftsnachweises.

Fragen zum Anschluss von Photovoltaikanlagen und Netzverstärkungen

Für Fragen zum Anschluss Ihrer Anlage sowie zu den (bei der BKW) einzureichenden Meldepapiere bitten wir Sie, auf Ihren Elektroinstallateur zuzugehen. Er berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Anmeldung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website: Installation und Vergütung von PV-Anlagen - BKW und Netzanschluss – BKW.

 

Grundsätzlich macht die BKW keine Vorgaben zur Grösse der Photovoltaikanlage. Bei der Planung der Anlage sind die technischen Gegebenheiten Ihres Anschlusses massgebend. Technische Angaben zum bestehenden Netzanschluss sind online in unserem Kundencenter my.bkw.ch einsehbar. Hier ist tagesaktuell ersichtlich, wie gross die Photovoltaikanlage ohne zusätzliche Netzverstärkung voraussichtlich sein kann (Prüfung durch die BKW vorbehalten). Diese Daten können sich täglich ändern, da laufend neue Photovoltaikanlagen angeschlossen werden.

Sofern Sie eine verbindliche Zusicherung benötigen, ob Sie Ihre Anlage, wie geplant anschliessen können, beauftragen Sie Ihren Elektroinstallateur, bei uns ein technisches Anschlussgesuch (TAG) einzureichen. Die Antwort auf dieses Gesuch gibt Ihnen Gewissheit darüber, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage wie geplant anschliessen können oder ob das Verteilnetz vor dem Anschluss der Anlage verstärkt werden muss.

 

Die Energiewende fordert uns: seit einigen Monaten erleben wir einen massiven Anstieg der eingehenden Meldeformulare, mit weiterhin steigender Tendenz und gleichzeitig zunehmender Komplexität. Die Bearbeitung kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen. 

In diesen Fällen ist eine Netzverstärkung notwendig. Damit die Stromversorgung zuverlässig funktioniert, müssen gemäss den allgemein gültigen Normen sowohl beim Anschluss des Kunden als auch im Verteilnetz bestimmte elektrische Grenzwerte (beispielsweise die Spannung oder die Auslastungsgrenzen von Transformatoren und Leitungen) eingehalten werden. Bei einer zu grossen Einspeiseleistung der Produktionsanlage werden diese Grenzwerte überschritten, was zu Schäden an elektrischen Geräten der Kunden (in der Nähe der zu grossen Produktionsanlage) und zu Stromausfällen führen kann.

Die selbst produzierte Energie für den Eigenverbrauch kann gleich nach dem Anschluss der Anlage bezogen werden. Sie kann jedoch nur begrenzt oder gar nicht in das Verteilnetz einspeisen werden, bis das Netz verstärkt ist.

 

Grundsätzlich kann jede von uns bewilligte, installierte Photovoltaikanlage sofort mit ihrer vollen Leistung für den Eigenverbrauch genutzt werden. Bis das Verteilnetz ausgebaut ist, darf nur die in der Installationsanzeige (IA) genannte begrenzte Einspeiseleistung in das Verteilnetz eingespiesen werden. Der Kunde benötigt für den Eigenverbrauch und die Einspeisung eine hausinterne Steuerung der Anlage.

Die BKW informiert Sie schriftlich, sobald die Netzverstärkung abgeschlossen ist. Die Photovoltaikanlage kann dann die volle Leistung in das Verteilnetz einspeisen.

Von einer Netzverstärkung wird gesprochen, wenn die Anschlussleitung oder das vorgelagerte Verteilnetz - basierend auf der gemeldeten Grösse der Photovoltaikanlage - ausgebaut und verstärkt werden muss. Mit der Netzverstärkung wird gewährleistet, dass die elektrischen Grenzwerte (bei Kunden und Verteilnetz) auch mit voller Einspeisung der neuen Photovoltaikanlage eingehalten werden und es dadurch weder zu Stromausfällen noch zu Schäden an elektrischen Geräten kommt.

Das Verteilnetz war bisher darauf ausgerichtet, die Endverbraucher mit Strom aus wenigen grossen Grosskraftwerken zu versorgen. Zurzeit werden im Verteilnetz zusätzlich viele dezentrale Produktionsanlagen installiert, die ebenfalls Endverbraucher mit Strom versorgen. Dadurch fliesst der Strom neu in beide Richtungen.

Im Jahr 2023 hat die BKW rund 5’500 Photovoltaikanlagen an das Verteilnetz angeschlossen, was mehr als das Dreifache der Anzahl von Photovoltaikanlagen im Jahr 2020 entspricht, die an das Verteilnetz angeschlossen wurden. Das immer komplexere Energiesystem und die schnell wachsende Elektrifizierung erfordern ein leistungsfähigeres Verteilnetz. Da das Verteilnetz in der Vergangenheit vielerorts nicht für die breitflächige Einspeisung von vielen kleinen Photovoltaikanlagen erbaut worden ist, muss es nun teilweise durch Netzverstärkungen ausgebaut werden.

Wir unterscheiden zwischen Strombezug aus dem Verteilnetz und Energieeinspeisung Ihrer Photovoltaikanlage in das Verteilnetz, weil sich diese beiden Fälle sowohl bei den Kunden als auch im Verteilnetz unterschiedlich auswirken. Auf Grund dieser unterschiedlichen Wirkung unterscheiden sich der maximal mögliche Leistungsbezug und die maximal mögliche Einspeiseleistung.

Die Photovoltaikanlage Ihres Nachbars wurde nach denselben Grundsätzen geprüft wie Ihre Anlage.

Um die Versorgung der Kundinnen und Kunden und den Betrieb aller Produktionsanlangen zu sichern, muss der kumulierte Einfluss aller Produktionsanlagen, das heisst diejenige in Ihrer Umgebung sowie die neu anzuschliessende Anlage auf das Verteilnetz betrachtet werden. Werden die gemäss allgemein gültiger Normen geltenden Grenzwerte (bei Kunden oder Verteilnetz) überschritten, ist für Ihre Photovoltaikanlage eine Netzverstärkung notwendig.

Eine Netzverstärkung ist von vielen externen Faktoren abhängig, wie (teilweise) mehrmonatigen Bewilligungsverfahren, der zeitintensiven Einholung von Durchleitungsrechten und der Materialverfügbarkeit.

Die BKW wird Sie nach erfolgter Netzverstärkung schriftlich informieren. Ab dann ist es möglich, die gesamte Leistung in das Verteilnetz einzuspeisen. Bitte beauftragen Sie anschliessend Ihren Fachpartner, die entsprechenden Umparametrierungen an Ihrer Produktionsanlage vorzunehmen, damit die gesamte Photovoltaikleistung eingespiesen werden kann, sofern dies erwünscht ist.

Weitere Fragen

Für die Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) benötigen Sie einen separaten Antrag. Weitere Infos finden Sie hier: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - BKW

Bitte teilen Sie uns die Gründung eines ZEV mindestens drei Monate im Voraus mit.

Die Bearbeitungszeit des Anschlusses Ihrer Produktionsanlage kann zwischen einem Tag und bis zu 4 Arbeitswochen in Anspruch nehmen, je nach Komplexität der Anschlussanfrage.

Schliessen Sie Ihre Photovoltaikanlage an das Netz an und ist deswegen eine Verstärkung Ihrer bisherigen Anschlussleitung nötig, tragen Sie als Verursacher hierfür die Kosten. Weitere Informationen zum Thema Netzanschluss und Kostentragung finden Sie unter: Netzanschluss - BKW


Macht der Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage weitergehende Verstärkungsarbeiten im vorgelagerten Verteilnetz notwendig, die andere Netzanschlussnehmer der BKW betreffen, müssen die Kosten nicht direkt von Ihnen getragen werden. Diese Aufwendungen kann die BKW gemäss Art. 22 Abs. 3 StromVV bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom geltend machen.

Seit 1. Januar 2018 werden neu angeschlossene Energieerzeugungsanlagen mit einem Smart Meter ausgestattet. Vor 2018 mussten nur Anlagen grösser als 30kVA mit einem Smart Meter ausgestattet werden. In Zukunft werden alle Anlagen einen Smart Meter erhalten. Die BKW wird in den Jahren 2024 bis 2028 flächendeckend und in allen Haushalten Smart Meter installieren.

Ein Elektroauto ist ein "Stromspeicher". Im Normalfall wird die gespeicherte Energie durch die Fahrt in Form von "Bewegungsenergie" aufgebraucht.

Etwas komplizierter wird es, wenn die gespeicherte Energie aus dem Elektroauto für den hausinternen Gebrauch verwendet werden soll und somit in die Hausinstallation eingespeist werden soll. Diesbezüglich benötigt es einen Ladepunkt (Ladestation) sowie ein Elektroauto, welches das bidirektionale Laden erlaubt.

Wird dies von Ihnen gewünscht, benötigt die BKW vor der Installation von Ihrem Elektroinstallateur ein technisches Anschlussgesuch (TAG), eine Installationsanzeige (IA) sowie ein Installationsschema. Für eine Beratung hierzu bitten wir Sie auf Ihren Fachpartner zuzugehen.

Fragen zur Vergütung der eingespiesenen Energie

Gemäss den Bestimmungen von Art. 15 des Energiegesetzes nimmt die BKW in ihrem Netzgebiet Strom aus Anlagen mit einer Höchstleistung von 3 Megawatt oder mit einer Jahresproduktion von maximal 5'000 Megawattstunden ab, abzüglich des Eigenverbrauchs. Die BKW vergütet diesen Strom zum Marktpreis (Rückliefervergütung). Die eingespeiste Energie muss gemessen und erfasst werden.

Details zur Rückliefervergütung der BKW finden Sie hier: Rückliefervergütung - BKW

Ausnahme: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 500 kW, die im Einspeisevergütungssystem sind, sowie Anlagen ab 100 kW, die neu ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden, müssen ihren Strom selbst verkaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Direktvermarktung – Pronovo AG

Voraussetzung für eine Rückliefervergütung ist, dass die Produktionsanlage bei der BKW angemeldet ist und die mess- und systemtechnischen Anpassungen vorgenommen wurden.

Energie, die von Anlagen in unser Verteilnetz eingespiesen wird, welche bei der BKW nicht oder nicht korrekt angemeldet sind, kann nicht vergütet werden. Auch eine rückwirkende Vergütung nach Anmeldung ist nicht möglich. Diese Energie kann von der BKW weder genutzt noch verkauft werden und stellt im Verteilnetz der BKW sogar vielmehr einen Störfaktor dar.

Pronovo führt eine Liste der Kontakte von Direktvermarktern.
Siehe: Direktvermarktung – Pronovo AG