7 Schritte von der Planung bis zur Kontrolle
Leistungserbringer
Diese Schritte gelten für einen neuen Netzanschluss oder für die Erweiterung eines bestehenden Anschlusses, weil Sie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren.
1. Baubewilligungsverfahren
Als Teil des Baugesuchs reichen Sie oder Ihre Planerin beziehungsweise Ihr Planer oder Ihre Architektin beziehungsweise Ihr Architekt das Formular «Anschluss Elektrizität» (im Kanton BE) oder das «Anschlussgesuch für elektrische Energie» (in den Kantonen JU, BL und SO) bei Ihrer Gemeinde ein. Die BKW nimmt im Rahmen einer daraufhin folgenden Abstimmung zuhanden der Gemeinde dazu Stellung.
2. Planen
Sofern Sie eine Anlage mit Netzrückwirkung (zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe, Lifte oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge) an das Netz anschliessen möchten, reichen Sie über die Plattform «ElektroForm» ein Technisches Anschlussgesuch bei der BKW ein. Dies kann auch von Ihrer Elektroinstallateurin beziehungsweise Ihrem Elektroinstallateur, Ihrer Planerin beziehungsweise Ihrem Planer oder Ihrer Bauherrin beziehungsweise Ihrem Bauherrn erledigt werden.
Falls Sie keinen Zugang zu der Software «ElektroForm 15» haben, nutzen Sie bitte «ElektroForm online».
3. Beantragen
Ihre konzessionierte Elektroinstallateurin beziehungsweise Ihr konzessionierter Elektroinstallateur beantragt bei der BKW Ihren neuen Netzanschluss oder die Erweiterung Ihres bestehenden Netzanschlusses mit einer Installationsanzeige.
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Für Privat- und Gewerbekunden mit Anschluss an das 0.4 kV-Netz gelten die «Werkvorschriften Netzanschluss» sowie die AGB «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen» der BKW.
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Für Gross- und Industriekunden mit Anschluss an das 16 kV-Netz, die im Besitz eines eigenen Transformators sind, gelten die technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannungsanlagen der BKW sowie die AGB «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen» der BKW.
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Für neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Gesamtleistung grösser 30 kW und kleiner 500 kW sowie neue Ladestationen und neue Wärmepumpen mit installierter Gesamtleistung jeweils grösser 3.7 kW, für welche das erste Anschlussgesuch ab dem 1. November 2024 eingereicht wurde, gelten die «Technischen Anforderungen zwecks Notfallsteuerung» sowie die AGB «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen» der BKW.
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Für Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit einer installierten Leistung > 500 kW mit Anschluss an das 0.4 kV-Netz oder 16 kV-Netz gelten die «Anforderungen für die fernwirktechnische Anbindung von EEA an das Leitsystem» sowie die AGB «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen» der BKW.
Für Privat- und Gewerbekunden
Für Industriekunden mit eigener Trafostation
Notfallsteuerung
Für Energieerzeugungsanlagen > 500 kW
4. Bestellen
Sie erhalten von uns ein Angebot für Ihren Anschluss an unser Stromnetz. Darin finden Sie auch das Bestellformular, das Sie uns unterzeichnet retournieren. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie Beispiele für die Kostenaufstellung eines neuen Netzanschlusses innerhalb der Bauzone.
So setzen sich die Kosten für Ihren Netzanschluss zusammen
- Netzanschlussbeitrag
Der Netzanschlussbeitrag deckt einen Teil der Kosten in Zusammenhang mit der Erstellung der Netzanschlussanlage. Der Beitrag ist einmalig zu leisten und ist abhängig vom Kabelquerschnitt des bestellten Anschlusses. - Netzkostenbeitrag
Der Netzkostenbeitrag deckt einen Teil der Kosten des bestehenden Verteilnetzes und wird in Abhängigkeit der Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers erhoben. - Hausanschlusskasten (an der Mauer montiert)
Der Hausanschlusskasten inklusive Montage kann bei der BKW bestellt werden. - Kabelabdichtelement
Das Kabelabdichtelement dient der Abdichtung des Inneren des Kabelschutzrohres. - Zuschlag für einen Hausanschlusskasten im Gebäudeinneren
Falls die Kundin oder der Kunde die Montage des Hausanschlusskastens respektive des Anschlussüberstromunterbrechers ausdrücklich im Hausinneren wünscht, wird ein Zuschlag erhoben.
Beispiele für Netzanschlusskosten
Grösse des Anschlusses in Ampère | Netzanschlussbeitrag [CHF] | Netzkostenbeitrag [CHF] | Hausanschlusskasten (montiert an der Wand) [CHF] | Kabelabdichtelement [CHF] | Zuschlag für Hausanschlusskasten im Gebäudeinnern [CHF] | Total exkl. MwSt. [CHF] |
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25 Ampère | 5'100 | 25x150 (3'750) | 316 | 200 | 400 | 9'766 |
32 Ampère Beispiel: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe | 5'100 | 32x150 (4'800) | 316 | 200 | 400 | 10'816 |
40 Ampère Beispiel: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe | 5'100 | 40x150 (6'000) | 316 | 200 | 400 | 12'016 |
50 Ampère Beispiel: Grosses Einfamilienhaus mit Wärmepumpe | 5'100 | 50x150 (7'500) | 316 | 200 | 400 | 13'516 |
63 Ampère Beispiele: Grosses Einfamilienhaus mit Wärmepumpe / Kleingewerbe / Landwirtschaft | 5'100 | 63x150 (9'450) | 316 | 200 | 400 | 15'466 |
80 Ampère Beispiele: Kleingewerbe / Landwirtschaft | 5'100 | 80x150 (12'000) | 366 | 200 | 400 | 18'066 |
100 Ampère Beispiele: Kleingewerbe / Landwirtschaft | 5'100 | 100x150 (15'000) | 366 | 200 | 400 | 21'066 |
125 Ampère Beispiele: Gewerbe / Landwirtschaft | 6'100 | 125x150 (18'750) | 366 | 200 | 400 | 25'816 |
160 Ampère Beispiel: Gewerbe | 6'100 | 160x150 (24'000) | 366 | 200 | 400 | 31'066 |
5. Erstellen und in Betrieb nehmen
Die BKW führt den Netzanschluss aus. Über «ElektroForm 15» oder «ElektroForm online» bestellt Ihre konzessionierte Elektroinstallateurin oder Ihr konzessionierter Elektroinstallateur mit dem Einreichen der Apparatebestellung die benötigte Messinfrastruktur (Zähler und Wandler). Nach Abschluss der Elektroinstallationsarbeiten führt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur die Schlusskontrolle aus und bestätigt durch das Ausfüllen des Sicherheitsnachweises (SiNa) die Mängelfreiheit. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises muss an die BKW übermittelt werden. In der Regel übernimmt dies Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur.
6. Nutzen
Wir stellen sicher, dass der Strom zuverlässig zu Ihnen fliesst. In der Regel lesen wir einmal pro Jahr Ihren Stromverbrauch ab. Vielen Dank, dass Sie uns dafür den Zutritt zu Ihrem Stromzähler gewähren.
7. Kontrollieren
Elektrische Anlagen müssen regelmässig auf ihre Sicherheit kontrolliert werden. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechend dem Fälligkeitsturnus aufzufordern, die periodische Kontrolle Ihrer Hausinstallation auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Diese hat durch ein unabhängiges Elektrokontrollunternehmen zu erfolgen. Ist die Installation mängelfrei, wird dies durch einen Sicherheitsnachweis (SiNa) attestiert. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises muss an die BKW übermittelt werden. In der Regel übernimmt dies Ihre Kontrolleurin oder Ihr Kontrolleur.
Alle Meldeformulare auch online
Wir wickeln alle Meldeformulare (Technisches Anschlussgesuch, Installationsanzeige, Apparatebestellung, Sicherheitsnachweis sowie Mess- und Prüfprotokolle) über die Plattform «ElektroForm 15» oder «ElektroForm online» ab. Durch die Digitalisierung dieser Prozesskette stellen wir für alle Beteiligten einen reibungslosen, effizienten Ablauf sicher.
Wichtige Dokumente rund um den Netzanschluss:
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Tarife für den Anschluss von Verteilnetzbetreibern -
Tarife für Anlagen auf Niederspannung (0.4 kV) innerhalb der Bauzone -
Informationen rund um den Netzanschluss -
Tarife für Anlagen auf Niederspannung (0.4 kV) ausserhalb Bauzone -
Tarife für Anlagen auf Mittelspannung (16 kV) -
Tarife für Zubehör für den Netzanschluss -
Technische Anschlussgesuche im Netzgebiet der BKW
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtige Begriffe
Anschlussleistung | Ist die maximal bereitgestellte Leistung am Netzanschluss. Die Installationen sind auf diese Leistung ausgelegt. |
Anschlussüberstromunterbrecher | Hauptsicherung des Gebäudes und Begrenzung der bezugsberechtigten Stromstärke. |
Eigenverbrauch | Eigenverbrauch bedeutet, dass der selbst erzeugte Strom direkt vor Ort von der Betreiberin oder dem Betreiber genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. |
Endverbraucherin / Endverbraucher | Bezieht Strom aus dem Verteilnetz ohne Wiederverkauf. |
Hausanschlusskasten (an der Mauer montiert) | Der Hausanschlusskasten (HAK) ist Eigentum der Kundin oder des Kunden. Die Eingangsklemmen bilden den Übergabepunkt zwischen Verteilnetz und Hausinstallation. Der Betrag in der Kostenzusammenstellung bezieht sich auf die Lieferung und die Montage ohne elektrischen Anschluss an einer Wand. |
Kabelabdichtelement | Das Kabelabdichtelement umfasst die Abdichtung des Innern des Kabelschutzrohres durch ein Abdichtelement. Der Betrag in der Kostenzusammenstellung in der Kostenaufstellung bezieht sich auf die Lieferung und die Montage. Details und Garantieleistung gemäss gültigen Tarifen. |
Netzanschlussbeitrag | Dies ist ein einmaliger Beitrag an die Aufwendungen für den Netzanschluss. Er ist abhängig von der Grösse des Netzanschlusses. |
Netzanschlussnehmerin / Netzanschlussnehmer | Natürliche oder juristische Person, die Eigentümerin oder der Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen ist und deren Liegenschaften und Anlagen an das Netz angeschlossen sind. Im Falle der Erstellung eines Netzanschlusses umfasst dieser Begriff auch die Anschlussberechtigte oder den Anschlussberechtigten. |
Netzanschlusspunkt | Der Netzanschlusspunkt ist der Ort der physikalischen Anbindung des Netzanschlusses an das Verteilnetz. Der Netzanschlusspunkt liegt in der Regel am letzten Punkt, an welchem auch noch andere Netzanschlussnehmende (Endverbraucherinnen oder Endverbraucher bzw. Erzeugerinnen oder Erzeuger) angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. |
Netzkostenbeitrag | Dies ist ein einmaliger Beitrag, der abhängig von der Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers (CHF / A) erhoben wird. |
Produktionsleistung | Dies ist die produzierte Leistung einer Eigenerzeugungsanlage. |
Zuschlag für Hausanschlusskasten im Gebäudeinnern | Der Zuschlag wird einerseits erhoben, um die zusätzlichen Kosten der längeren Kabeleinführung zu decken und andererseits, um den betrieblichen Mehraufwand infolge des eingeschränkten Zugangs im Störungsfall (Störungssuche) abzugelten. |
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) | Dies ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mehreren Endverbrauchern, um ihren selbst produzierten Strom zu verbrauchen. |