Integrity Line: Das Hinweisgebersystem der BKW Gruppe

Das Hinweisgebersystem der BKW Gruppe ist ein vertraulicher Kommunikationskanal für Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner und weitere mit der BKW im Austausch stehende Personen oder Organisationen. Über die «Integrity Line» können Sie bei Verdacht sowie beobachtetes oder erlebtes Verhalten, welches gegen geltendes Recht, unternehmensspezifische Richtlinien oder ethische Grundsätze widerspricht, anonym melden.

Die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensspezifischer Vorschriften sowie die Befolgung von Prinzipen aus dem Verhaltenskodex hat bei der BKW oberste Priorität. Zur Wahrung unserer Integrität und Compliance sind wir auf ein frühzeitiges Erkennen und Abwenden von möglichem Fehlverhalten unserer Beschäftigten und Partnerinnen und Partnern angewiesen. Für alle Mitarbeitenden und Drittpersonen aus dem Umfeld unserer Unternehmensgruppe stellen wir dafür unser Hinweisgebersystem, die «Integrity Line», zur Verfügung. Es ist unser Meldekanal, um erlebtes oder beobachtetes Fehlverhalten sicher und – falls gewünscht – anonym zu melden.

Die unabhängige und neutrale Compliance-Abteilung der BKW Gruppe geht jedem Hinweis mit der notwendigen Sorgfalt nach. Compliance setzt sich für die wahrheitsgetreue Aufklärung des Hinweises ein und sucht jeweils für beide Parteien gleichermassen belastende und entlastende Begründungen. Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die zur Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens beitragen, werden aufgrund ihrer Mitwirkung nicht benachteiligt. Alle Daten und Informationen – speziell die Identität der Hinweisgebenden – werden streng vertraulich und anonym behandelt.

Bearbeitung von Hinweisen: So gehen wir vor

Sobald ein Hinweis bei uns angekommen ist, prüft unser Compliance-Team den Wahrheitsgehalt und schätzt das Gefahrenpotenzial für Mitarbeitende, involvierte Personen, das Unternehmen und die Öffentlichkeit ein. Gegebenenfalls wird auch eine Untersuchung eingeleitet. Ist letzteres der Fall, wird der Hinweis aus allen Perspektiven sachlich durchleuchtet. Bei bestätigtem Fehlverhalten werden entsprechende Massnahmen ergriffen und umgesetzt.

Bearbeitung von Hinweisen – unsere Verfahrensgrundsätze

Die BKW geht ausnahmslos jedem Hinweis nach, unabhängig davon, wem ein Verstoss vorgeworfen wird. Bei jeder Untersuchung gelten die nachfolgenden Grundsätze:

  • Unschuldsvermutung: Jede eines möglichen Fehlverhaltens respektive einer möglichen Unregelmässigkeit beschuldigte Person wird als unschuldig betrachtet, bis feststeht, dass sie einen Regelverstoss zu verantworten hat.
  • Schutz von Mitwirkenden: Hinweisgebende und mitwirkende Personen dürfen aufgrund ihrer Meldung und Mitarbeit keine Nachteile erfahren.
  • Vertraulichkeit: Die Wahrung der Anonymität, der Vertraulichkeit sowie der Schutz der persönlichen Daten der involvierten Personen hat Priorität und ist sichergestellt.
  • Unabhängigkeit: Jede Meldung wird objektiv und unvoreingenommen behandelt. Interessenskonflikte werden jederzeit offengelegt.
  • Gleichbehandlung: Untersuchungen basieren auf belastenden sowie entlastenden Fakten und Beweisen. Eine Einflussname durch eine bestimmte Position oder Funktionsstufe wird nicht akzeptiert.
  • Angemessene Anhörung: Von einer internen Untersuchung betroffene Mitarbeitende erhalten die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Fehlverhalten melden

Hinweise auf mögliche Regelverstösse, sei es gegen geltendes Recht, unternehmensspezifische Richtlinien oder ethische Grundsätze, können über das Hinweisgebersystem der BKW Gruppe gemeldet werden.

Hinweisgebersystem «Integrity Line»

Kontakt

Bei Fragen zum Verhaltenskodex, zum Hinweisgebersystem oder zum Vorgehen bei der Aufklärung von Hinweisen können Sie sich direkt dem Compliance-Team der BKW Gruppe melden.

Generelle Kundenanliegen

Bei generellen Anliegen wie Fragen zu Rechnungen oder Produkten wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.