Leistungserbringer
Mit einer Produktionsanlage für eigenen Strom generieren Sie nicht nur elektrische Energie (Graustrom), sondern auch Herkunftsnachweise (Qualität). In jeder Kilowattstunde Sonnenstrom stecken somit sowohl die reine elektrische Energie als auch die Herkunftsnachweise der Sonne. Sie profitieren am meisten, wenn Sie Ihren produzierten Strom gleich selbst verbrauchen. Sollten Sie jedoch mehr Strom produzieren, als Sie selbst verbrauchen können, so können Sie diesen an die BKW oder an Dritte verkaufen.
Die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie und jene der Herkunftsnachweise sind voneinander unabhängig.
Weitere Informationen zur Installation einer Photovoltaikanlage oder der Rückliefer- und HKN-Vergütung finden Sie hier.
Rückliefervergütung
Die Vergütung entspricht dem durchschnittlichen Marktpreis für Graustrom des vergangenen Quartals und wird rückwirkend festgelegt und veröffentlicht.
Die bereits festgelegten Preise sowie die zukünftigen Publikationstermine können Sie dem folgenden Preisblatt entnehmen.
Herkunftsnachweise (HKN)
Die BKW gibt allen Betreibern von «naturemade star» zertifizierbaren Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise zu verkaufen. Vergütungshöhe, Voraussetzungen, Vorgehen und Eingabefristen des Verkaufs von Herkunftsnachweisen an die BKW entnehmen Sie dem HKN-Produktblatt.
Marktentwicklung der Rückliefervergütung
Die Höhe der Rückliefervergütung für Photovoltaikanlagen orientiert sich am durchschnittlichen Marktpreis des vergangenen Quartals für den eingespeisten Strom und der Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN).
Rückliefervergütung für den eingespeisten Strom
Gemäss Art. 15 EnG ist der Netzbetreiber verpflichtet, die in seinem Netzgebiet produzierte fossile und erneuerbare Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung richtet sich dabei gemäss Art. 15 Abs. 3a EnG nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Bei der BKW entspricht die Rückliefervergütung mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom.
Die Technologie ist relevant für die Rückliefervergütung. Die Rückliefervergütung erfolgt differenziert nach Anlagentyp (Photovoltaik vs. übrige Technologien), da diese zu unterschiedlichen Zeiten Energie produzieren und die produzierte Energie somit unterschiedliche Marktwerte aufweist.
Keine Veränderung gibt es bei Kunden, welche die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), eine Vergütung über das Einspeisevergütungssystem (EVS) oder eine Förderung aus der Mehrkostenfinanzierung (MKF) beziehen.
Die Strompreise sind saisonabhängig und im Sommer üblicherweise niedriger als im Winter. Aufgrund des erhöhten Heizbedarfs ist die Stromnachfrage im Winter generell höher als im Sommer. Gleichzeitig besteht im Sommer durch die saisonale Produktion aus Wasserkraft und Photovoltaik ein deutlich höheres Stromangebot als im Winter.
Der Strompreis im Sommer ist also im Allgemeinen tiefer, da eine tiefe Nachfrage auf eine hohe Stromproduktion trifft, während im Winter eine hohe Nachfrage auf eine geringere Stromproduktion trifft.
Seit 2020 berechnet die BKW den durchschnittlichen Marktwert rückwirkend für jedes Quartal und erstellt damit eine zeitnahe Abrechnung. Die im letzten Quartal eingespeiste Energie wird nach dem durchschnittlichen Marktwert während diesem Zeitraum abgerechnet. Diese Abrechnungsmethode ist transparent und orientiert sich direkt an der Marktentwicklung. Damit fallen Nachkorrekturen bei Marktschwankungen weg.
Die Rückliefervergütung und die Stromtarife sind voneinander unabhängig. Die Rückliefervergütung orientiert sich am Marktpreis, während sich die Stromtarife an den Kosten für den Produktionspark und die Netzinfrastruktur der BKW orientieren. Für den bezogenen Strom fallen zudem Abgaben und Gebühren an, die von den Gemeinden und dem Bund erhoben werden.
HKN-Abnahme und Vergütung für PV-Anlagen
Jede Kilowattstunde eingespeister Strom wird deklariert, damit die Herkunft des Stromes bekannt ist und zurückverfolgt werden kann. Zur Deklaration der Herkunft des Stromes werden sogenannte Herkunftsnachweise verwendet. Diese enthalten Angaben zur Energiequelle (z.B. Sonne, Wasser, Kernkraft), aus der der Strom erzeugt wurde sowie zum Zeitpunkt und Ort der Erzeugung. In der Schweiz werden Herkunftsnachweise durch Pronovo ausgestellt. Pronovo ist die Vollzugsstelle des Bundes für das Förderprogramm erneuerbare Energien.
Die Herkunftsnachweise aus «naturemade star» zertifiziertem Ökostrom fliessen in unsere Stromprodukte Energy Green und Energy Blue. Somit erhalten unsere Endkunden den von Ihnen produzierten Sonnenstrom.
Falls Sie bereits die KEV oder eine Vergütung über das EVS erhalten, können Sie nicht von unserem Angebot profitieren. Mit der KEV oder EVS werden Ihnen bereits der Strom und die HKN vergütet.
Das Angebot zur Abnahme und Vergütung der Herkunftsnachweise einer Photovoltaikanlage mit dem Qualitätsmerkmal «naturemade star» gilt nur im Versorgungsgebiet der BKW.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Herkunftsnachweise der BKW zu verkaufen. Die Abnahme der Herkunftsnachweise ist ein freiwilliges Angebot der BKW. Die Herkunftsnachweise können auch an einen Dritten verkauft werden.
Abnahme von Strom in anderen Verteilnetzen
Die Abnahme von Strom oder Herkunftsnachweisen von Kleinproduzenten mit Anlagen in anderen Verteilnetzen bietet die BKW aktuell nicht an.
Auf Anfrage prüft die BKW die Abnahme von Strom aus grösseren Anlagen über 1 MW (Direktvermarktung).