Mythen rund um die Rückliefervergütung von Solarstrom: Wir klären auf

Photovoltaikanlagen boomen und rentieren! Wer den eigenen Solarstrom nutzt, spart bei der Stromrechnung. Und wer die Sonnenenergie ins Netz der BKW einspeist, erhält eine attraktive Vergütung. Dafür sorgt das marktorientierte Rückliefervergütungssystem der BKW. Michael Beer, Leiter Markets & Regulation bei der BKW, unterzieht die acht häufigsten Mythen zur Rückliefervergütung einem Faktencheck.

Leistungs­erbringer

«Das ist nicht korrekt», sagt Michael Beer. «Die BKW als Netzbetreiberin ist gemäss Energiegesetz zwar verpflichtet, die ihr angebotene Energie aus Anlagen mit einer Höchstleistung von drei Megawatt oder einer Jahresproduktion – abzüglich des Eigenverbrauchs – von maximal 5’000 Megawattstunden abzunehmen und zu vergüten. Das heisst: Wenn eine Privatperson oder eine Firma im Versorgungsgebiet der BKW Strom in deren Verteilnetz einspeisen möchte, kann sie dies über das Produkt Energy Return tun und erhält dafür von der BKW eine Rückliefervergütung. Das ist aber kein Muss: Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.»

«Das stimmt nicht», so Beer. «Es gibt die Rückliefervergütung auch für ins Netz eingespeiste Energie, die mit anderen Technologien erzeugt wird – zum Beispiel mit Wasserkraft, Windenergie, Biomasse oder fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK). Die Höhe der Rückliefervergütung richtet sich nach dem Anlagentyp: Die BKW unterscheidet zwischen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) und allen übrigen Technologien. Damit trägt sie der unterschiedlichen zeitlichen Verteilung der Einspeisemengen Rechnung, denn Solarstrom fällt nur tagsüber an. Die Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen ist allerdings der weitaus häufigste Fall und macht bei der BKW circa 98 Prozent aller Rücklieferanlagen aus. Sicher auch deshalb wird die Rückliefervergütung meistens im Zusammenhang mit Solarenergie genannt.»

«Diese Aussage stimmt so nicht», sagt Beer. «Häufig wird im Zusammenhang mit der Rückliefervergütung für den ins Netz eingespeisten Strom auch der Herkunftsnachweis (HKN) erwähnt, in dem die Energiequelle sowie der Ort und Zeitpunkt der Erzeugung festgehalten sind. Doch bei der Vergütung der HKN handelt es sich um eine freiwillige Leistung der BKW. Und die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die elektrische Energie ins Netz der BKW einspeisen, sind ebenfalls nicht verpflichtet, die Herkunftsnachweise für ihren produzierten Strom aus Sonnenkraft an die BKW zu verkaufen. Die Abnahme und Vergütung der Energie und jene der Herkunftsnachweise sind also voneinander unabhängig. Die BKW hat in den letzten Jahren mit einer freiwillig höheren Vergütung der Herkunftsnachweise die tiefen Strommarktpreise zugunsten der Rücklieferer und Rücklieferinnen ausgeglichen.»

«Das trifft nur teilweise zu», betont Michael Beer. «Produzent und Netzbetreiberin können die Höhe der Rückliefervergütung grundsätzlich frei vereinbaren. Für den Fall, dass sie sich nicht einig werden, gibt es jedoch gesetzliche Mindestanforderungen. Die Vergütung für eingespeiste Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Biogas richtet sich dann gemäss Energiegesetz nach den vermiedenen Kosten der Netzbetreiberin für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Für Strom aus teilweise oder vollständig fossil betriebenen WKK richtet sich die Rückliefervergütung nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ins Netz. Seit 2020 passt die BKW die Rückliefervergütung für elektrische Energie vierteljährlich dem aktuellen Strommarktpreis an.»

Bild Michael Beer, Leiter Markets & Regulation bei der BKW
Michael Beer, Leiter Markets & Regulation bei der BKW. Bild: Rudolf Gabriel Jaun

«Seit dem dritten Quartal 2021 ist der Marktwert von Strom stark angestiegen», so Beer. «Im dritten Quartal 2022 war er fast zehnmal so hoch wie im gleichen Quartal des Jahres 2020. Auch wenn es für Strommarktpreise keine Garantie gibt, gehen wir aufgrund der aktuellen Markterwartungen davon aus, dass der Preis auch in den kommenden Monaten das Preisniveau vor 2021 übersteigt.»

«Die Rückliefervergütung und der Stromtarif der BKW sind unabhängig voneinander und haben eine unterschiedliche Gesetzes- und Berechnungsgrundlage.»
Michael Beer, Leiter Markets & Regulation bei der BKW

«Nein, diesen direkten Zusammenhang zwischen Rückliefervergütung und Stromtarif gibt es so nicht», erklärt Michael Beer. «Die Rückliefervergütung und der Stromtarif der BKW sind unabhängig voneinander und haben eine unterschiedliche Gesetzes- und Berechnungsgrundlage: Die Rückliefervergütung richtet sich nach dem aktuellen Marktwert elektrischer Energie und wird deshalb mehrmals im Jahr angepasst.

Der Stromtarif hingegen besteht aus drei Komponenten: Erstens dem Preis für die Energie (circa 39 Prozent), zweitens den Kosten für die Netznutzung, inkl. Stromreserve (etwa 48 Prozent) und drittens den Abgaben und Gebühren an Bund, Kantone und Gemeinden (rund 13 Prozent). Der Preis für die Energie selbst macht also nur einen verhältnismässig kleinen Teil der Stromrechnung aus, welche die Endkundinnen und -kunden erhalten. Er orientiert sich an den Gestehungskosten der Kraftwerke und an langfristigen Bezugsverträgen der Netzbetreiberin. Deshalb lassen sich aus der Rückliefervergütung keine unmittelbaren Schlüsse auf den Stromtarif ziehen.»

Rückliefervergütungen 2022 bis und mit Q2 2023
Stand: 17. Juli 2023

«Das ist nicht richtig», so Beer. «Es gibt verschiedene Faktoren, die den Marktpreis für elektrische Energie bestimmen. Die Saisonalität spielt eine wesentliche Rolle, da sie das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage beeinflusst: Im Winter sind die Marktpreise für Strom generell höher als im Sommer. Das liegt daran, dass das Stromangebot in den kalten und dunkleren Monaten tiefer ausfällt, weil zum Beispiel die Flüsse weniger Wasser führen und die Sonne nicht so häufig und lange scheint. Dem gegenüber steht ein erhöhter Strombedarf, etwa fürs Heizen oder für Beleuchtung. Im Sommer ist es gerade umgekehrt. Wer nun beispielsweise eine eigene Photovoltaikanlage betreibt und überschüssige Energie verkauft, erhält deshalb bei einer marktorientierten Vergütung im Winter allgemein mehr Geld als im Sommer. Weitere wichtige Faktoren, die den Strommarktpreis beeinflussen, sind etwa die Brennstoffpreise (Gas, Kohle, Öl) auf dem Weltmarkt, die Preise für CO2-Emissionszertifikate in der EU und die vorhandenen Produktionskapazitäten in der Schweiz und im Ausland. Aufgrund der Einbindung der Schweiz in den internationalen Strommarkt sind die Schweizer Marktpreise eng an die Preise im benachbarten Ausland gekoppelt.»

«Das ist zu kurz gegriffen», sagt Michael Beer und erklärt: «Die Amortisationsdauer sagt aus, ab wann der Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage rentiert. Sie beträgt für eine übliche Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp), also etwa 25 Modulen, im Schnitt etwa 10 bis 20 Jahre. Abhängig ist die Amortisationsdauer vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren, etwa vom Anteil des Eigenverbrauchs, vom Stromtarif des Energieversorgers, von allfälligen Förderbeiträgen und von der Rückliefervergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Übrigens wird die Amortisationsdauer einer Photovoltaikanlage oft mit deren Lebensdauer verwechselt. Die Lebensdauer von Photovoltaikmodulen liegt in den meisten Fällen viel höher und liegt bei rund 30 bis 40 Jahren.»

Rückliefervergütung

Rückliefervergütung

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren überschüssigen Solarstrom an uns verkaufen können (Rückliefervergütung) und wie wir Herkunftsnachweise (HKN) vergüten.

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Kommentare (33)

BKW ist offen für einen respektvollen Onlinedialog (unsere Netiquette) und freut sich über Ihre Kommentare und Fragen. Für Fragen, die nicht zum obigen Thema passen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

  • Guten Tag,
    Wir sind am BKW Netz angeschlossen, würden aber gerne unseren überschüssigen Solarstrom einem ansderen Stromanbieter abgeben z.B. dem EKZ Einsiedeln.
    Ist das möglich oder sind wir verpflichtet den Strom der BKW einzuspeisen?
    Vielen Dank für eine Antwort und Beste Grüsse Stephn Siegrist

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    • Guten Tag Herr Siegrist



      Vielen Dank für Ihre Frage.


      Als Solarstromproduzent können Sie Produktionsüberschüsse grundsätzlich auch an Dritte verkaufen (wie unter «Mythos 1» oben erwähnt).


      Es gibt in der Schweiz einzelne Abnehmerinnen, die schweizweit Solarstrom abnehmen und vergüten. (Klein-)Produzentinnen und Produzenten im Netzgebiet der BKW, die ihren Strom einer anderen Abnehmerin als der BKW verkaufen möchten, müssen generell über einen fernauslesbaren Zähler respektive einen Smart Meter mit Lastgangmessung verfügen.


      Ein Verkauf von Überschüssen aus der eigenen Solarstromproduktion ist über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich: Der ZEV kann entscheiden, ob die eingespeiste Energie von der zuständigen Netzbetreiberin vergütet werden soll oder ob diese im freien Markt angeboten wird. Ein Recht zum Verkauf der Energie im freien Markt besteht grundsätzlich nur für Energie, die von Anlagen stammt, die über eine Fernauslesefunktion verfügen (Smart Meter).


      Mehr erfahren Sie auf dieser BKW Webseite.


      Wir hoffen, Ihnen mit dieser Rückmeldung weiterzuhelfen.

      Freundliche Grüsse
      BKW

  • Guten Tag

    Ist es möglich mein Solarstrom Überschuss direkt am Nachbarn zu verkaufen zu einem Preis der etwas mehr ist als das ich vom strom Werk bekomme ?

    Ich habe gehört innerhalb Trafo Stationen ist das kostenlos möglich.
    Weiss jemand wie ich das mach muss oder wo ich mich melden könnte.

    Besten danke

    Antworten auf Kommentar

    • Guten Tag 


      Vielen Dank für Ihre Anfrage.


      Es gibt in der Schweiz einzelne Abnehmerinnen, die schweizweit Solarstrom abnehmen und vergüten. (Klein-)Produzentinnen und Produzenten im Netzgebiet der BKW, die ihren Strom einer anderen Abnehmerin als der BKW verkaufen möchten, müssen generell über einen fernauslesbaren Zähler respektive einen Smart Meter mit Lastgangmessung verfügen. 


      Ein Verkauf von Überschüssen aus der eigenen Solarstromproduktion ist über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich: Der ZEV kann entscheiden, ob die eingespeiste Energie von der zuständigen Netzbetreiberin vergütet werden soll oder ob diese im freien Markt angeboten wird. Ein Recht zum Verkauf der Energie im freien Markt besteht grundsätzlich nur für Energie, die von Anlagen stammt, die über eine Fernauslesefunktion verfügen (Smart Meter).


      Mehr erfahren Sie hier: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch anmelden, anpassen oder auflösen - BKW


      Gemäss dem Leitfaden Eigenverbrauch des Bundesamts für Energie und von EnergieSchweiz darf den ZEV-Abnehmerinnen und -abnehmern der selbst erzeugte elektrische Strom nicht teurer verkauft werden als das externe Stromprodukt aus dem öffentlichen Netz.


      Freundliche Grüsse
      BKW

  • Guten Tag
    Wenn ich einige Erklärungen und Antworten richtig verstanden habe, dann könnte ich also auf den HKN meiner PV-Alage (1Rp/kWh) verzichten und dafür über den gleichen Zähler Strom von einer Windanlage Rückspeisen?

  • Warum vergütet die BKW für Photovoltaikanlagen nur "Graustrom" . Mindestens der Tarif für grünen Strom wäre die Pflicht der BKW.
    Das ärgert mich sehr. Die BKW nützt ihr Monopol gnadelos aus diesbezüglich.

    Noch eine andere Anmerkung. Bei Elektrizitätsgenossenschaften vergütet die BKW nur eine limitierte Anzahl KWH. Falls dieses EG mehr Engergie liefert aus Photovoltaik wird dieser Strom zwar genutzt von der BKW aber nicht vergütet. Die Elektrizitätsgenossenschaft macht so defizit und der Strompreis muss dadurch erhöht werden.
    Das finde ich ebenfalls eine Frechheit der BKW.
    Die BKW haltet sich an das Gesetz das ist mir klar. Zufrieden bin ich mit der BKW aber bei weitem nicht.

  • Guten Tag,
    wir haben auch dieses Jahr wieder den HKN an die BKW verkauft. Allerdings wurde uns, nachdem wir ein ZEV gemacht haben (Start am 11.07.), der HKN nicht mehr gutgeschrieben, und das ohne Vorankündigung. Ich sehe dieses Verhalten seitens der BKW als Vertragsbruch an.

    Antworten auf Kommentar

    • Guten Tag Herr Lüthi

      Besten Dank für Ihren Kommentar. 


      Wir haben diesen bereits an unseren BKW Kundenservice weitergeleitet, der sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden wird. 

      Freundliche Grüsse
      BKW 

  • Guten Tag
    Interessanter Artikel. Genau im Quartal publiziert, als die Photovoltaik-Produzenten sagenhafte 43 Rappen erhielten, weil der Markt derart irritiert war, dass allenfalls zu wenig Strom durch die Schweiz fliessen würde. ;-) War dann ja nicht so und der Preis ist nun auf gut 7 Rappen gesunken. Was mir diesbezüglich aber immer noch schleierhaft ist, wie es der Gesetzgeber geschafft hatte, den Rückliefer-Tarif an den Graustrom zu binden? Der PV-Strom, sofern er zertifiziert ist, entspricht doch ganz genau dem Energy Green-Produkt! Herzlichen Dank für die Antwort.

    Antworten auf Kommentar

    • Guten Tag Raphael 


      Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Blog-Beitrag sowie Ihre Rückfrage. Gerne beantworten wir diese wie folgt:  
       


      • Die BKW vergütet einerseits die in ihr Stromnetz eingespeiste Solarenergie. Diese sogenannte «Rückliefervergütung» erfolgt bei der BKW marktpreisorientiert. Sie entspricht mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom. Graustrom bezeichnet im Stromhandel elektrische Energie unbekannter Herkunft. Das kann auch Strom aus erneuerbaren Energien sein. Damit bezahlt die BKW den Rücklieferinnen und Rücklieferern jenen Preis, den sie selbst am Markt erzielt, wenn sie die Energie weiterverkauft.  

        Die Rückliefervergütung für ins BKW Stromnetz eingespeiste Solarenergie beträgt 7.73 Rappen pro Kilowattstunde im zweiten Quartal 2023 (vgl. auch Preisblatt auf der Webseite «Rückliefervergütung» der BKW). 

         
      • Nimmt die BKW von Solarstromproduzentinnen und -produzenten zusätzlich zur Energie auch noch die Herkunftsnachweise (HKN) ab, vergütet die BKW diese HKN zusätzlich zur Rückliefervergütung. Es steht den Solarstromproduzentinnen und -produzenten frei, wie sie mit ihren Herkunftsnachweisen verfahren möchten. Sie können diese der Netzbetreiberin verkaufen oder aber auch einem Dritten anbieten. 

        Derzeit beträgt die Vergütung der BKW für HKN 1 Rappen pro Kilowattstunde.  


      Freundliche Grüsse 


      BKW  

    • Besten Dank für Ihre geschätzte Antwort. Kann es dann sein, dass ich etwas falsch verstehe?

      Wenn ich den Herkunftsnachweis der BKW verkaufe, so lege ich zusammen mit dem Netzbetrieber (BKW) fest, dass der Strom den ich als Kleinproduzent ins Netz der BKW einspeise nicht Graustrom ist, sondern zertifizierter Strom aus einer Photovoltaik-Anlage. Da der Strom sodann zertifiziert ist entspricht er nicht mehr dem Graustrom. Oder sehe ich das falsch?

      Ergo würde die BKW mein Strom für gut 7 Rappen kaufen und momentan für 11.72 (ohne MWSt.) wieder verkaufen (ab Januar 2024 etwas teurer)? D.h. pro kWH nimmt sie rund 4 Rappen ( -1 wegen dem Rappen für den Herkunftsnachweis) mehr ein als ich als Produzent?

      Wenn ich also ca. 36mWH jährliche Produktion habe, würde dies rund 1100 Franken weniger sein, als das was die BKW erhält.
      Besten Dank für die Klärung und freundliche Grüsse
      Raphael

    • Guten Tag Raphael 


      Merci für Ihre Rückfragen.  


      Es ist korrekt, dass der von Ihrer Photovoltaikanlage ins BKW Netz eingespeiste Solarstrom zertifziert ist, sofern Sie auch die entsprechenden Herkunftsnachweise an die BKW verkaufen. Somit geht dieser Strom anteilsmässig als zertifizierter Strom in die von der BKW an ihre Kundinnen und Kunden gelieferte Strommenge ein. 


      Eine direkte Schlussfolgerung von der Rückliefervergütung von ins Stromnetz eingespeistem Solarstrom auf den Energietarif im Ökostrom-Produkt «Energy Green» – oder umgekehrt – ist allerdings nicht möglich. Dies hat folgenden Grund: 


      Bei der BKW orientieren sich die Tarife für die Stromprodukte in der Grundversorgung, gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben, an den langfristigen Gestehungs- und Beschaffungskosten. Die Energietarife für grundversorgte Kundinnen und Kunden werden im Vornherein auf der Basis von Planwerten berechnet und kommuniziert.  


      Hingegen widerspiegeln die Rückliefervergütungen für ins Stromnetz der BKW eingespeisten Strom die kurzfristigen Marktbewertungen: Die Rückliefervergütung wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt und folgt daher direkt (ohne Zeitverzögerung) den Marktpreisen. 


      Dies zeigt sich beispielhaft auch darin, dass der mengenabhängige Tarifbestandteil (Einheitstarif Energie) für das Ökostrom-Produkt «Energy Green» der BKW im Jahr 2022 auf 11.72 Rappen pro Kilowattstunde verharrte, während die BKW im selben Jahr eine durchschnittliche Rückliefervergütung von über 30 Rappen pro Kilowattstunde ausrichtete. Und auch von 2022 auf 2023 hat die BKW die Energietarife in der Grundversorgung nicht erhöht: Wie von Ihnen erwähnt, beträgt auch im aktuellen Jahr 2023 der Einheitstarif Energie im Stromprodukt «Energy Green» immer noch 11.72 Rappen pro Kilowattstunde. 


      Wir hoffen, dass wir mit diesen Präzisierungen Ihre Rückfragen klären konnten.  


      Freundliche Grüsse 
      BKW  

  • "Wer elektrische Energie in das Netz der BKW einspeist, kann auch in den kommenden Monaten mit einer Rückliefervergütung rechnen, die das Preisniveau der letzten Jahre deutlich übersteigt"



    Tja, schön wär's!! Und warum bezahlt BKW im Q1 23 nur noch 13 Rp?

    Antworten auf Kommentar

    • Sehr geehrter Herr Pascal


      Vielen Dank für Ihre Frage.


      Es ist korrekt, dass im ersten Quartal 2023 die Rückliefervergütung der BKW für ins Netz eingespeisten Strom 13.07 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Dazu kommt noch die Vergütung der Herkunftsnachweise von 1 Rappen pro Kilowattstunde. Die Details sind auf dieser Webseite der BKW zu finden.


      Diese Rückliefervergütung ist im Vergleich zu den vorherigen Quartalen tatsächlich wieder etwas tiefer – weil auch der zugrundeliegende Strommarktpreis mittlerweile niedriger ist als noch im Jahr 2022.


      Jedoch übersteigt auch die Rückliefervergütung der BKW des ersten Quartals 2023 die Tarife in den Vorjahren immer noch deutlich: Im Jahr 2020 betrug die marktpreisbasierte Rückliefervergütung der BKW für Solarstrom zwischen 2 und 5 Rappen pro Kilowattstunde (ohne Herkunftsnachweise). Im Jahr 2019 war die Rückliefervergütung der BKW noch nicht an den Marktpreis gekoppelt und belief sich fix auf 5 Rappen pro Kilowattstunde.


      Freundliche Grüsse


      BKW

    • Sehr gut erklärt diese Mythen. Vielen Dank. Ja die Prognosen waren etwas hoch gegriffen. Aber wer hätte vor einem Jahr schon gedacht, dass die Preise überhaupt dermassen explodieren. Es sind nunmal europäisch gekoppelte Marktpreise, welche die Mangellage bzw. Energieüberschüsse direkt abbilden.


      @Pascal: du kannst auch den wöchentlichen Spotmarktbericht bei Elcom studieren, dann weist du schon vorher was dich am Ende des Quartals erwartet.


      Ich finde es korrekt, das die PV-Anlagen-Besitzer direkt am Markt ausgesetzt sind. Es sollten keine Unter- und Obergrenzen für Rückliefertarife eingeführt werden. Der Markt sagt einem knallhart, ob Strom benötigt wird oder nicht. Wenn nicht, dann halt Eigenbedarf erhöhen.

    • Liebe BKW und Christian



      "du kannst auch den wöchentlichen Spotmarktbericht bei Elcom studieren, dann weist du schon vorher was dich am Ende des Quartals erwartet"



      -> Nein das kann ich eben nicht. Die Preise "Spotmarktbericht" sind pro Woche und GWh in verschiedenen Währungen. Wie die 13Rp nun für BKW berechnet wird kann ich daraus nicht ablesen, da die Berechnung leider wohl "geheim" ist und für den Kunden leider völlig intransparent ist!




      "Ich finde es korrekt, das die PV-Anlagen-Besitzer direkt am Markt ausgesetzt sind"



      -> Ich wäre sofort für Preise, welche völlig am Markt ausgesetzt sind wenn die Preise, welche ich für den Strom bezahlen muss es auch wären! Aber so erhalte ich für die Einspeisung für Solarstrom nur den Preis für den günstigesten Kohle oder Atomstrom am Markt, muss jedoch für den Bezug die total überteuerten Preise von BKW bezahlen. Das ist doch nicht gerecht und dient nur der Bereicherung der BKW.

    • Sehr geehrter Herr Pascal
       


      Vielen Dank für Ihre beiden neuen Kommentare.


      Die Rückliefervergütung der BKW für in ihr Netz eingespeisten Solarstrom berechnet sich ganz ähnlich wie der Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Dieser ist auf der Webseite des BFE öffentlich einsehbar und beträgt 131.42 Schweizer Franken pro Megawattstunde (also umgerechnet 13.142 Rappen pro Kilowattstunde) im ersten Quartal 2023. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die BKW die Spotmarktpreise nach der tatsächlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen in ihrem Netzgebiet und nicht wie das BFE von Anlagen in der ganzen Schweiz gewichtet. Im Ergebnis stimmen die beiden Preise nahezu überein.


      Die BKW versorgt ihre Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung hauptsächlich mit Strom aus ihren eigenen Kraftwerken. Wie viel die Energie der BKW in der Grundversorgung kostet, hängt somit primär von den Produktionskosten (Gestehungskosten) des Stroms in den eigenen Anlagen ab. Bislang konnte die BKW die Gestehungskosten dank Effizienz- und Digitalisierungsmassnahmen stabil halten und musste die Energietarife deshalb per 2023 nicht erhöhen. Beim Strombezug kommen zudem die Tarifbestandteile für Netznutzung und Abgaben hinzu.


      Freundliche Grüsse

      BKW

  • Sehr geehrter Herr Wolf

    Besten Dank für Ihre Nachfrage.

    Es gibt in der Schweiz einzelne Abnehmerinnen, die schweizweit Solarstrom abnehmen und vergüten. (Klein-)Produzentinnen und Produzenten im Netzgebiet der BKW, die ihren Strom einer anderen Abnehmerin als der BKW verkaufen möchten, müssen generell über einen fernauslesbaren Zähler respektive einen Smart Meter mit Lastgangmessung verfügen.

    Zu den ZEV (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch): Der ZEV kann entscheiden, ob die eingespeiste Energie von der zuständigen Netzbetreiberin vergütet werden soll oder ob diese im freien Markt angeboten wird. Ein Recht zum Verkauf der Energie im freien Markt besteht grundsätzlich nur für Energie, die von Anlagen stammt, die über eine Fernauslesefunktion verfügen (Smart Meter). Mehr erfahren Sie hier: www.bkw.ch/de/gebaeude/eigenen-strom-produzieren/zusammenschluss-zum-eigenverbrauch

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Vielen Dank für diese Erläuterungen. Zum Mythos 1 wünschte ich aber noch ein paar Ergänzungen.

    Mythos 1: «Wer eine eigene Stromproduktionsanlage betreibt, muss überschüssige Energie zwingend an eine Stromanbieterin wie die BKW verkaufen.»

    Michael Beer erklärt: «Das ist aber kein Muss: Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen», und gemäss Graphik ist der „Betrag frei wählbar“.
    Das ist etwas einfach dargestellt. Können Sie bitte noch ergänzen, unter welchen technischen Auflagen und Wünschen des Netzbetreibers das geschehen muss. Ich denke an ein paar allgemein verständliche Erklärungen zum ZEV und Praxismodell.
    Und was könnte sich daran in Zukunft ändern?

  • Guten Tag U. Egli

    Es gab in den letzten Monaten diverse Anfragen von Produzenten ausserhalb des Versorgungsgebiets an die BKW, ob sie ihren Strom abnehmen würde. Für grosse Anlagen macht sie das schon (Direktvermarktung). Es laufen Überlegungen, dieses Angebot auszuweiten. Am besten verfolgen Sie weiterhin diesen Blog sowie unserer LinkedIn-Kanal ( https://www.linkedin.com/company/bkw-fmb-energie-ag ), damit Sie diesbezüglich auf dem Laufenden bleiben.

    Freundliche Grüsse

    Ihre BKW

  • Guten Tag
    Die BKW ist bei der Rückliefervergütung von PV Strom bezüglich Transparenz und Höhe der Vergütung Spitze! Da ich nicht im „BKW Gebiet“ wohnhaft bin, kann ich leider von diesem Angebot nicht profitieren - einzig die CKW bietet für „Externe“ ein Angebot. Ist es vorgesehen, dass auch die BKW in naher Zukunft ein solches Angebot offerieren wird?
    Freundliche Grüsse
    U. Egli

  • Sehr geehrter Herr Fehr

    Vielen Dank für Ihre Rückfrage.
    Die genaue Ausgestaltung der Erlösobergrenze ist den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen. Dabei zeichnen sich sehr unterschiedliche Lösungen ab. Ihnen ist jedoch gemein, dass Erlöse erst nach den Preisauktionen abgeschöpft werden sollen, um die Preisgestaltung möglichst unangetastet zu lassen. Nach unserer Auffassung dürften daher die Grosshandelspreise in der EU – und somit auch in der Schweiz – nicht merkbar tiefer ausfallen als dies ohne Obergrenze der Fall wäre. Solange die Schweiz keine ähnliche Regulierung einführt, dürften somit auch die marktbasierten Rückliefervergütungen der BKW nicht betroffen sein.

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Liebes Team der BKW

    Die Prognose zur Marktentwicklung der Rückliefervergütung erstaunt mich, hat die EU doch eine Obergrenze von 180 EUR / MWh für Kraftwerke mit tiefen Gestehungskosten beschlossen. – Wie kann es da sein, dass für Energie aus PV trotzdem (vorauss.) so hohe Preise bezahlt werden?

    Vielen Dank.

  • Guten Tag Alex

    Generell ist es so, dass eine Vergütung eines Produktionsüberschusses nur dann möglich ist, wenn die Plug-&-Play-Photovoltaikanlage durch eine Elektroinstallateurin oder einen Elektroinstallateur bei der BKW angemeldet wird. Einen Bundesförderbeitrag (Einmalvergütung) für Plug-&-Play Photovoltaikanlagen gibt es nicht. Ohne eine entsprechende Meldung mit einem Anschlussgesuch (TAG), einer Installationsanzeige (IA) und der Apparatebestellung erfolgt keine Vergütung der allenfalls eingespeisten Energie (bidirektionaler Zähler notwendig).

    Freundliche Grüsse

    BKW

  • Guten Tag
    Seit wenigen Tagen habe ich eine PlugAndPlaySolaranlage in Betrieb. Diese liefert bei schönem Wetter konstant die erlaubten 600Watt. Wenn im Haus weniger Energie verbraucht wird, wird die überschüssige Enerigie ins Netz der BKW eingespiesen, das zeigt mir der Energierflusspfeil auf dem Zähler auch an. Nur, die Zahl der bezogenen kWh gehen nicht runter sondern bleiben konstant (eine monetäre Vergütung bei kleiner als 2kW wird ja gar nicht in Betracht gezogen).
    Kann das die BKW ändern oder bedankt sich hier die BKW einfach mündlich für die gelieferte Energie?
    Liebe Grüsse aus dem sonnigen Emmental
    Alex

  • Sehr geehrter Herr Kaeslin

    Die BKW braucht sämtliche Herkunftsnachweise (HKN) der privaten PV-Anlagebetreiber für ihre beiden Produkte BKW Energy Green und BKW Energy Blue.
    Diese Herkunftsnachweise werden bei Pronovo, der schweizerischen Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen, gelöscht und können daher nicht gehandelt werden.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

    Herzliche Grüsse

    BKW

  • Zunächst einmal vielen Dank für die erhellenden und fundierten Erläuterungen, die sich wohltuend vom üblichen PR-Sprech abheben! Bitte erlauben Sie mir eine Verständnisfrage:

    Was tun die BKW (und andere Elektrizitätswerke auch) mit den Herkunftsnachweisen, welche sie den privaten PV-Anlagenbetreibern abkaufen?

    Gegen was werden diese eingetauscht und wer erwirbt sie?

    Welcher Zusammenhang besteht mit dem Emissionszertifikatenhandel auf
    schweizerischer resp. europäischer Ebene?

  • Sehr geehrter Herr Dreyer

    Besten Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse an der BKW.

    Warum im Zuge der Energiewende der optionale Doppeltarif in der Grundversorgung nicht mehr zeitgemäss ist, erklärt die BKW ausführlich in diesem Beitrag:
    https://www.bkw.ch/de/ueber-uns/aktuell/blog/energie-fuer-morgen/energie-und-netz-im-wandel-der-tageszeiten

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Ist es Sinnvoll ab 1.1. nur noch den Einheitstarif anzuwenden oder fördert dies nicht noch zusätzlich die Stromknappheit tagsüber? Man muss ja dann z.B. nicht mehr am Abend die Wäsche waschen, sondern kann dies zu denselben Kosten auch tagsüber machen.

  • Sehr geehrter Herr Aebli

    Besten Dank für Ihre Frage. Sie finden die aktuellen Rückliefervergütungen pro Quartal auf unserer Webseite Rückliefervergütung - BKW. Seit 2020 berechnet die BKW den effektiven Marktwert für jedes Quartal und erstellt damit eine zeitnahe Abrechnung der Rückliefervergütung. Die im letzten Quartal ins Netz der BKW eingespeiste Energie wird direkt nach dem aktuellen Marktwert abgerechnet.

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Wir liefern unseren PV-Überschuss an die BKW. Die Preisentwicklung ist ja nun erfreulich. Die Transparenz zur Preisgestaltung fehlt leider. Könnte die BKW nicht auf der Website die aktuelle Preisentwicklung laufend aufzeigen? Sozusagen als vertrauensbildende Massnahme. Oder habe ich es übersehen? Freundliche Grüsse

  • Den EFH Besitzer wird eine Rendite vorgegaukelt.
    Erst nach ca. 20 Jahren ist die Anlage amortisiert. Wenn alles glatt läuft. Volles Risiko bei mir.
    Danach beginnt die Anlage einen echten Gewinn abzuwerfen. Ökonomischer Unsinn.
    Sofern BKW mir glaubhaft eine Amortisation von 8 Jahren aufzeigen kann, baue ich sofort eine PV Anlage.

  • Sehr geehrter Herr Rembrandt

    Vielen Dank für Ihre Rückfrage.

    Die Gestehungskosten sind von Kraftwerk zu Kraftwerk unterschiedlich. Sie hängen unter anderem von den Betriebskosten, anstehenden Revisionsarbeiten, dem Wetter sowie dem Verhältnis zwischen Produktionsmenge und den Gesamtkosten der Kraftwerke ab. Deshalb können Gestehungskosten mittelfristig zwar schwanken, allerdings weitaus weniger stark als die Strommarktpreise. Somit sorgt die grosse Eigenproduktion der BKW für insgesamt stabile Energietarife. Davon profitieren die Kundinnen und Kunden, da sie gegen steigende Strommarktpreise abgesichert sind.

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Sehr geehrtes BKW-Team,

    vielen Dank für diese Rückmeldung. Wie hoch sind denn die Gestehungskosten Ihrer Kraftwerke in Rp./kWh?
    Und bedeutet diese Produktgestaltung, dass die Kunden in der Grundversorgung nicht mit höheren Strompreisen rechnen müssen für die nächste Zeit?

    Freundliche Grüsse
    M. Rembrandt

  • Sehr geehrter Herr Rembrandt

    Die BKW verkauft den Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung den Strom nicht zum Marktpreis, sondern basierend auf den Gestehungskosten der eigenen Kraftwerke wie regulatorisch vorgeschrieben. Der Preis beim Produkt Energy Green beispielsweise ergibt sich zum einen aus den Gestehungskosten der BKW eigenen Anlagen sowie aus den Kosten, welche die BKW den Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaikanlagen vergütet. Ebenso verhält es sich mit den anderen Produkten. In der Grundversorgung beliefert die BKW ihre Kundinnen und Kunden seit Jahren weitestgehend mit dem Strom aus ihren eigenen Kraftwerken. Damit ist gewährleistet, dass die Tarife über die Jahre nicht so sehr schwanken, da sie nicht vollumfänglich vom Marktpreis abhängig sind. Bei den aktuell hohen Strommarktpreisen ist dies zum Vorteil der Kundinnen und Kunden. Auch den Kundinnen und Kunden von Energy Green garantieren wir eine jederzeit sichere und flexible Stromversorgung, obwohl die Einspeisung witterungs- und vor allem tageszeitabhängig ist und dadurch nicht immer denselben Wert aufweist.

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Mythos 8: Die BKW verrechnet ihre eigenen Kraftwerke im Monopol und setzt die Prosumer dem Markt aus.
    Können Sie uns sagen, zu welchen Preisen Sie sich den Strom aus Ihren eigenen Kraftwerken vergüten (aufgeschlüsselt auf Wasser, Sonne, Wind)?

  • Sehr geehrter Herr Rubin

    Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten:

    Es ist richtig, dass Kleinverbrauchende den Stromlieferanten für ihren Elektrizitätsbezug nicht frei wählen können. Sie werden vom lokalen Netzbetreiber versorgt. Die Bestimmungen bezüglich der Teilliberalisierung des Strommarktes gelten nur für Endverbrauchende.

    Anders ist die Situation bei der Produktion: Produzentinnen und Produzenten können ihren Strom einer Drittpartei anbieten, unabhängig davon, wie gross die Produktionsanlage ist. Eine Drittpartei könnte zum Beispiel ein Energieversorgungsunternehmen, ein Grossverbraucher oder ein Stromhändler sein. Wer Strom produziert, kann diesen auch einem Kleinverbrauchenden anbieten, hierfür muss jedoch die Bedingung zum Eigenverbrauch erfüllt sein. Unter Eigenverbrauch wird der unmittelbare Verbrauch des Stroms zeitgleich mit der Produktion am Ort der Produktion verstanden. Für Eigenverbrauch darf das Verteilnetz nicht in Anspruch genommen werden. Für Produzentinnen und Produzenten gibt es zwei Varianten:
    • «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV): Ein ZEV ist eine Gruppierung von Grundeigentümerinnen und -eigentümern respektive Verbrauchenden, die teilweise auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Produktionsanlagen sein können. Der ZEV und die Produktionsanlage verfügen über einen einzigen Netzanschlusspunkt. Der ZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein Endverbraucher auf. Innerhalb des ZEV organisiert sich dieser selbst. (Ausführliche Informationen zum ZEV finden Sie hier: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9329)
    • Das sogenannte Praxismodell: Eine Verbraucherin oder ein Verbraucher nimmt freiwillig am Eigenverbrauch teil. Es entsteht keine ordentliche Eigenverbrauchsgemeinschaft. Alle Teilnehmenden bleiben Endverbrauchende des Netzbetreibers. (Ausführliche Informationen zum Praxismodell finden Sie hier: https://www.elcom.admin.ch/dam/elcom/de/dokumente/mitteilungen_2020/praxismodelleigenverbrauch.pdf.download.pdf/Praxismodell Eigenverbrauch.pdf)

    Freundliche Grüsse
    BKW

  • Bis jetzt war ich der Meinung, dass in der Schweiz der Strombezug für Kleinverbraucher, wie Privathaushalte, nicht liberalisiert ist. In Ihrer Erklärung zum „Mythos1“ schreiben Sie: „Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.“ Frage: Kann ich als Privathaushalt wirklich überschüssigen Strom vom Nachbarn beziehen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • @Herren Friedli und Kummer: Meine Erfahrungen mit Kollektoren sind andere. Die Anlagen sind nicht wartungsfrei (Pumpen, Steuerung, Dichtigkeit). Für eine sinnvolle Heizungsunterstützung im Winter muss die Fläche rel. gross gewählt werden, dadurch produzieren sie im Sommer viel zu viel Heisswasser. Resultat sind zu hohe Temperaturen im Kollektor und Gasbildung bei ungenügendem Druck im Kreislauf, die Energie muss mittels Nachtabkühlung dann möglicherweise wieder vernichtet werden. Strom ist vielseitiger einsetzbar und kann - über einen einfachen Heizstab oder noch wirtschaftlicher per Wärmepumpenboiler - auch jederzeit Heisswasser erzeugen. Im Winter sogar noch besser, da Photovoltaikanlagen auch im Winter und bei diffusem Licht Strom produzieren. Energiespeicherung in Form von Heisswasser funktioniert also heute schon, und sobald es günstigere Stromspeicher gibt, sind sie bereits gerüstet. Meine Wahl würde in jedem Fall auf Photovoltaik fallen.

  • Anlagenbesitzer werden vom Staat zur Kasse gebeten. 20 Prozent des investierten Kapitals müssen als Vermögen versteuert werden. Und dies über Jahre. Wo bleibt da der Anreiz zu investieren?

  • Marc Friedli spricht mir genau aus dem Herzen. Ich werde nächsten Monat eine Sonnenkollektoranlage auf das Dach montieren für Warmwasser und Heizungsunterstützung.

  • Denke dass es in der Schweiz mehr Wohnungsmieter gibt und diese nicht entscheiden können von wo die Verwaltungen den Strom nimmt.

  • Interessanter Artikel. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass Sonnenkollektoren im Moment für mich die bessere Lösung darstellen. Der Grund ist, dass ich die eingefangene Sonnenenergie lokal in Form von Warmwasser speichern kann und ich nicht Marktpreis Schwankungen unterworfen bin. Erst wenn es in Zukunft rentable Speicherlösungen für elektrischen Strom gibt, werde ich mir den Einsatz von Photovoltaik überlegen.