LEG und weitere Möglichkeiten, Strom in der Nachbarschaft zu teilen

Ab 2026 gibt es mit der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ein neues Modell, um Strom in der Nachbarschaft zu teilen. Ronny Oberhauser, Product Owner LEG bei der BKW, erklärt im Gespräch, wie sich die LEG von den heute schon bestehenden Möglichkeiten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) unterscheidet, für wen sie sich eignet und was sie für das Stromnetz bedeutet.

Mit der Einführung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ab 2026 stehen künftig drei Modelle zu Verfügung, um Strom in der Nachbarschaft zu teilen: ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch), vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und neu LEG. Was ist der gemeinsame Gedanke dahinter? 

Alle drei Modelle ermöglichen es, selbst produzierten Strom – etwa aus Photovoltaikanlagen – direkt im Quartier zu nutzen und zu vermarkten. Die Idee: Strom dort verbrauchen, wo er produziert wird. Das steigert die Wirtschaftlichkeit von dezentralen Stromerzeugungsanlagen und senkt die Stromkosten für die Beteiligten.  

Worin unterscheiden sich ZEV, vZEV und LEG? 

ZEV und vZEV sind Eigenverbrauchsmodelle – der selbst produzierte Strom fliesst also direkt zwischen den Teilnehmenden, ohne das öffentliche Verteilnetz zu beanspruchen. Deshalb entfällt der Netznutzungstarif für den Verbrauch des intern produzierten und verbrauchten Stroms. 

Bei LEG wird das öffentliche Verteilnetz genutzt, was den Netznutzungstarif zwar reduziert, aber nicht ganz wegfallen lässt. Dafür können auch räumlich weiter voneinander entfernte Haushalte eine solche Gemeinschaft bilden. Bei einem ZEV oder vZEV gilt die ganze Gemeinschaft gegenüber der BKW als einzige Kundin. Bei einer LEG dagegen bleiben die einzelnen Teilnehmenden individuelle Kundinnen und Kunden der BKW. 

ZEV und vZEV gibt es bereits – welche Erfahrungen hat die BKW bisher damit gemacht? 

Die Nachfrage ist gross – unsere Kundinnen und Kunden interessieren sich stark für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom. Die Motivation reicht von Kostenersparnis bis hin zum Wunsch, etwas Nützliches zur Energiewende beizutragen. Wir sehen aber auch, dass es gerade für Kundinnen und Kunden mit einem vZEV nicht immer einfach ist, die vZEV-interne Abrechnung umzusetzen. Wir versuchen da im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen.  

Ab 2026 sind zusätzlich LEG möglich – welche technischen Anforderungen bestehen für die Teilnahme? 

Alle Teilnehmenden müssen im selben Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in der gleichen politischen Gemeinde angeschlossen sein. Es braucht zudem mindestens eine Erzeugungsanlage (zum Beispiel eine Photovoltaikanlage), deren Produktionsleistung mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der beteiligten Endverbraucher ausmacht. Zusätzlich ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) erforderlich. Falls noch keine Smart Meter installiert sind, wird das nach dem Einreichen eines gültigen Antrags innerhalb von drei Monaten durch die BKW umgesetzt. Wer sich mit wem zusammenschliessen kann und zu welchem Rabatt (20% oder 40%), ist in der LEG-Karte ersichtlich. Diese wird in den kommenden Wochen auf der Webseite aufgeschaltet.

Wenn die Anforderungen erfüllt sind: Für wen eignet sich eine LEG? 

Sinnvoll ist eine LEG zum Beispiel in einem Quartier, in dem sich mehrere Leute zusammenschliessen – solche, die «nur» konsumieren und solche, die auch Strom produzieren. Im Idealfall ist der Stromverbrauch optimal auf die lokale Stromproduktion abgestimmt, so dass der Strom vor Ort genutzt wird und die Belastung des öffentlichen Netzes möglichst gering ist.  

Profitieren eher die Produzenten oder eher die Konsumenten von lokalem Strom – oder beide gleichermassen?

Im besten Fall profitieren beide von der lokalen Stromteilung: Wer selbst produziert, kann durch den Verkauf von Strom innerhalb der Gemeinschaft höhere Erlöse erzielen, während Haushalte, die konsumieren, für den lokal erzeugten Strom weniger Netznutzungskosten bezahlen müssen. Die internen Strompreise werden innerhalb der LEG durch die beteiligten Parteien definiert – die BKW hat keinen Einfluss auf die LEG-interne Preisgestaltung. 

Was ist die wichtigste Herausforderung von LEG für die BKW? 

Da eine LEG ein virtuelles Gebilde von Verbrauchern und Produzentinnen von Strom ist, sind die Hürden zum Beitreten, Austreten oder Wechseln relativ tief. Das kann zu vielen Anpassungen führen, und diese Wechsel wiederum sind in den Systemen nicht ganz einfach abzubilden. Eine weitere Herausforderung ist die Netzbelastung. Eine LEG entlastet das Stromnetz nicht, wenn die Beteiligten ihr Verhalten nicht ändern. Unsere Netzplanung muss weiterhin auf Spitzenlasten vorbereitet sein – etwa dann, wenn viel Strom produziert, aber wenig verbraucht wird oder umgekehrt. 

Dann stimmt es also, dass diese Instrumente zum Stromteilen in der Nachbarschaft das Netz nicht entlasten? 

Ja. Generell tragen die vorhandenen Modelle weder zu einer zusätzlichen Belastung noch zu einer Entlastung des Verteilnetzes bei. Das Resultat hängt stark davon ab, wie sich die einzelnen Teilnehmenden verhalten. Das Stromnetz wird nur entlastet, falls der Stromverbrauch optimal auf die Zeiten der internen Stromproduktion abgestimmt wird. Aber selbst wenn das Stromnetz entlastet wird, werden dadurch nur beschränkt die Kosten des Stromnetzes reduziert. Mögliche hohe Einspeisungen (zum Beispiel wenn die Solaranlage produziert aber die teilnehmenden Verbraucherinnen in den Ferien sind) bzw. Entnahmen aus dem Netz durch die Verbraucher (zum Beispiel wenn die Solaranlage in den Wintermonaten nur wenig produziert bei gleichzeitig hohem Verbrauch) müssen in der Netzplanung berücksichtigt werden. Es braucht also weiterhin ein Netz, das auch bei Verbrauchs- und Einspeisespitzen den Belastungen gewachsen ist. 

Hat es Vorteile für die BKW, wenn sie ab dem nächsten Jahr LEG ermöglicht? Oder liegt der Nutzen ausschliesslich bei der Kundschaft, indem sie weniger Netzentgelt zahlen muss? 

Die Einführung von LEG bringt aus Sicht der BKW als Verteilnetzbetreiberin keinen operativen Vorteil. Denn die grundlegenden Herausforderungen für das Verteilnetz – etwa der Zubau von PV-Anlagen und der damit verbundene Ausbaubedarf des Netzes – bleiben bestehen. Eine LEG reduziert die benötigte Netzkapazität vorerst nicht. 

Mit der Umsetzung von LEG erfüllt die BKW in erster Linie die neuen regulatorischen Anforderungen und ermöglicht den Kundinnen und Kunden, lokal erzeugten Strom zu teilen und dabei von tieferen Netznutzungstarifen zu profitieren. Der eigentliche Nutzen liegt somit klar bei den Teilnehmenden einer LEG – als BKW leisten wir aber gerne unseren Beitrag, damit dieses neue Modell technisch und organisatorisch funktioniert und das Bewusstsein steigt, dass Strom mit Vorteil lokal produziert und verbraucht wird.  

Kann die BKW das Handling flexibel anpassen oder ist bei diesen Instrumenten alles streng vorgegeben und reglementiert? 

Das Handling ist standardisiert, Anträge für ZEV und vZEV laufen über ein entsprechendes Kundenportal. Dasselbe wird ab 2026 auch für LEG möglich sein, diese können via Portalanwendung gebildet, verändert und aufgelöst werden. Die internen Abrechnungen und Tarife regeln die beteiligten Parteien untereinander, die BKW ist daran nur insofern beteiligt, als sie die Messdaten liefert. Das gilt für alle drei Modelle des Stromteilens.  

Gibt es einen wichtigen Tipp, damit man als Interessentin oder Interessent ohne allzu viel Bürokratie den Strom in der Nachbarschaft teilen kann? Wo finde ich eine Anleitung, wer kann mich beraten? 

Für die Gründung eines ZEV wenden Sie sich am besten an Ihre Elektroinstallateurin, die Sie bei der technischen Umsetzung unterstützt. Auch Solarinstallateure, ZEV-Dienstleister und zertifizierte Solarprofis können behilflich sein. Bei einem vZEV bietet die Topologien-Karte der BKW eine schnelle Orientierung darüber, ob ein vZEV am gewünschten Standort technisch möglich ist. Eine vergleichbare Karte für LEG ist derzeit in Erarbeitung und wird ab Herbst/Winter zur Verfügung stehen. Sobald die Karte vorliegt, können Sie sich mit Nachbarinnen und Nachbarn über die Gründung eines LEG austauschen.  

LEG-Anträge können ab Januar 2026 bequem über das Anmeldeportal der BKW eingereicht werden. Für weiterführende Unterstützung – etwa zur Gründung oder Abrechnung – lassen sich passende externe Dienstleister über eine gezielte Internetrecherche finden. 

Wie sieht die Zukunft von LEG, ZEV und vZEV in der Schweiz aus, und welche Rolle wird die BKW dabei spielen? 

Der ZEV ist bereits ein etabliertes Modell, seit diesem Jahr ergänzt der vZEV bestehende ZEV-Strukturen. Ab 2026 kommt mit den LEG ein neues Modell hinzu, das quartiersweite Stromgemeinschaften in einem grösseren Radius ermöglicht. Die BKW als Verteilnetzbetreiberin wird dabei eine zentrale Rolle übernehmen – unter anderem durch die Installation von Smart Metern, die Bereitstellung relevanter Daten, Portaldienste sowie die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben. 

ZEV, vZEV, LEG – Solarstrom gemeinsam nutzen

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Kommentare (2)

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  • Da es sich beim LEG um ein virtuelles Berechnungsmodell handelt, sollte dies auch über weitere Strecken möglich sein. Mein Sohn besitzt eine Solaranlage in Oberbalm, arbeitet im Liebefeld. Er würde den Kauf eines Elektromobils in Betracht ziehen wenn er das Auto am Arbeitsplatz laden könnte mit dem Strom vom eigenen Dach. Warum ist das nicht, oder noch nicht möglich?

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    • Vielen Dank für Ihren Hinweis.

      Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind gesetzlich klar geregelt. Gemäss Stromversorgungsgesetz dürfen sich die beteiligten Anlagen und Verbrauchsstellen nur innerhalb eines zusammenhängenden Netzgebiets, auf derselben Netzebene und in derselben politischen Gemeinde befinden. Eine virtuelle Verbindung über beliebig weite Strecken – etwa zwischen Oberbalm und Liebefeld – ist deshalb rechtlich nicht zulässig.
      Ob und wie solche Modelle künftig weiterentwickelt werden, ist Gegenstand der energiepolitischen Diskussion.

      Freundliche Grüsse
      BKW

  • Der Artikel bestätigt das Desinteresse der BKW für vZEV wie auch LEG, da die BKW nicht zusätzlich profitieren kann, folglich nur die regulatorischen Mindestanforderungen umsetzt.
    Andere Energieanbieter sind da deutlich Kinderfreundlicher und bieten zum Beispiel beim vZEV auch Modelle an, dass die Abrechnung der Enegrieanbieter erledigt und dafür zB. 2Rp/KWh berechnet. So entfällt dem vZEV Betreiber die Abrechnung, wogegen er einen Betrag bezahlt. Es wäre sehr Wünschenswert wenn die BKW aus solche Modelle anbieten würde und nicht immer nur die minimalen Mindestanforderungen umsetzt. Ein Mindset-Wechsel zu Innovativ anstelle von Blockierendem/Verhinderndem Mindset und Produkten wären angebracht.

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    • Guten Tag Patrick, danke für den Kommentar.
      Die BKW hat sich bewusst gegen die von Ihnen erwähnten Lösungen entschieden, bei denen Verteilnetzbetreiber direkt die LEG-Abrechnung übernehmen. Dabei geht es um die Trennung zwischen Angeboten im Monopolbereich und solchen auf dem freien Markt. Zu dieser Trennung sind wir gesetzlich verpflichtet. Wer einen vZEV betreibt, kann die Abrechnung bei externen Anbietern einkaufen.
      Freundliche Grüsse, BKW