Was stand in den ersten Arbeitsverträgen der BKW?

Die BKW ist heute eine fortschrittliche Arbeitgeberin, die flexible Zeitmodelle und Familienunterstützung anbietet. Und wie wars früher?

Das älteste vertragsrechtlich relevante Dokument im BKW-Archiv ist der Gesamtarbeitsvertrag, den die BKW auf den 1. Januar 1920 hin mit dem Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband abschloss. Er legte beispielsweise den Lohnrahmen für die Angestellten fest. Ein Monteur nahm im Monatslohn zwischen 300 und 460 Franken ein. Bei einem gelernten Werkstattarbeiter waren es 320 bis 500 Franken. 

Die Zahlen erscheinen auf den ersten Blick tief, aber sie müssen relativiert werden. So hat sich der Landesindex der Konsumentenpreise – als Messinstrument für die Teuerung – seither beinahe vervierfacht. Die Lebenskosten waren damals massiv tiefer. Oder: In einem Online-Artikel rechnet SRF vor, dass Fabrikarbeiter im Webbereich im Jahr 1900 pro Stunden zwischen 19 und 38 Rappen verdienten. Tageslohn waren also ein paar wenige Franken – wohlgemerkt noch zwei Jahrzehnte früher. In diese Relation sind die Bestimmungen aus dem GAV von 1920 zu setzen.

Wer hätte damals gewusst, was «Remote Work» ist?

Wer bei der BKW oder einer ihrer 140 Tochterunternehmen arbeitet, engagiert sich bei einer sinnvollen Arbeit. Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung und aktive Mitgestaltung der Zukunft der Energielandschaft steht dabei im Zentrum. Es sind Sätze, die wohl auch die Chefs von 1920 unterschrieben hätten. Die «Zukunft der Energielandschaft» hätten sie indes ganz anders definiert, war es doch das Jahr, in dem das Wasserkraftwerk Mühleberg als Pionierleistung seinen Betrieb aufnahm.

Andere Punkte, die der BKW als Arbeitgeberin heute wichtig sind, wären damals komplett undenkbar gewesen. Wie hätte man den Menschen von 1920 erklärt, was die Möglichkeit zu «Remote Work» ist und was sie bedeutet? Heute verweist die BKW auf solche Angebote.

Weitere Inhalte der BKW-Personalpolitik: Jahresarbeitszeit-Modelle, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (etwa durch Kinderbetreuungsangebote oder betriebliche Sozialberatung), Weiterbildungsangebote oder ein Personalrestaurant.

Über 100 Jahre nach dem GAV von 1920 steht zum Thema Lohn auf der BKW-Website geschrieben: «Wir vergüten am Markt und bieten attraktive Sozial- sowie Salärnebenleistungen. Die Vergütung orientiert sich an der Funktion und der relevanten Erfahrung.»

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