Geplantes Stromabkommen schlägt Energiebrücke zwischen Schweiz und EU

Der Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt ist essenziell für eine sichere Stromversorgung. Dazu schlägt der Bundesrat ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU vor. Dieses sollte die Zusammenarbeit im Bereich Netzstabilität absichern, den Stromhandel vereinfachen und die Versorgungssicherheit stärken. Die BKW spricht sich klar für ein solches Stromabkommen aus.

Leistungs­erbringer

Die Schweiz hat bisher kein bilaterales Abkommen mit der EU im Strombereich. Darum werden Schweizer Akteure von Gremien, Handelsplattformen und Koordinationsmassnahmen für einen sicheren Systembetrieb der EU zunehmend ausgeschlossen. Die Folge davon sind potenziell reduzierte Importkapazitäten und zunehmende ungeplante Stromflüsse über die Schweiz. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit, die Netz- und Systemstabilität und wirkt sich negativ auf den wirtschaftlichen Betrieb von inländischen Erzeugungsanlagen und somit auch auf die Volkswirtschaft aus.

Ein Stromabkommen würde die gleichberechtigte Teilnahme der Schweiz am EU-Strombinnenmarkt regeln, Handelshemmnisse reduzieren und damit einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung leisten.

Das Bild zeigt die Grimsel-Staumauer im Winter. Alles ist schneebedeckt und die Sonne scheint zwischen den Wolken durch.

Die Marktöffnung bringt die Wahlfreiheit für alle Kundinnen und Kunden

Eine Voraussetzung für das Stromabkommen ist die vollständige Strommarktöffnung. Diese Öffnung war in der Schweiz ursprünglich in zwei Schritten geplant: Zunächst erfolgte im Jahr 2009 die Liberalisierung des Strommarkts für Grossverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100’000 kWh. Seither können diese Grossverbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen. Ursprünglich geplant war eine weitere Öffnung des Marktes im Jahr 2014 für die übrigen rund 99 Prozent aller Schweizer Endkundinnen und Endkunden. Aber diese vollständige Marktöffnung wurde bis heute nicht vollzogen.

Spätestens nach dem Abschluss des Stromabkommens muss der zweite Schritt zur vollständigen Strommarktöffnung umgesetzt werden. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dann ihren Stromlieferanten frei wählen können. Die Marktöffnung ermöglicht nicht nur die Wahlfreiheit, sondern erhöht auch die Transparenz sowie die Vergleichbarkeit für Kundinnen und Kunden. Dies wäre ein Gewinn für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die gesamte Volkswirtschaft. Ein wettbewerbsorientierter Markt begünstigt die Innovation wie auch eine bessere Integration der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.

Eine Grundversorgung bleibt sinnvoll

Das Stromabkommen und die damit einhergehende Strommarktöffnung führt nicht zu einer Abschaffung der Grundversorgung. Das Weiterführen einer Grundversorgung ist in einem offenen Markt möglich und wird im europäischen Ausland breit praktiziert, so zum Beispiel in Frankreich, Deutschland oder Österreich. Die Vorgaben der EU lassen der Schweiz viel Raum zur Ausgestaltung der Marktöffnung. Die Schweiz kann beschliessen, weiterhin eine Grundversorgung für Haushalte und kleine Unternehmen zu garantieren. So werden Haushaltskunden und kleine Unternehmen nach der Marktöffnung selbst frei entscheiden können, ob sie in der Grundversorgung bleiben oder einen anderen Lieferanten wählen möchten. Auch eine Rückkehr in die Grundversorgung kann ermöglicht werden.

Das Bild zeigt einen grossen Bauernhof mit einer PV-Anlage auf dem Dach. Der Bauernhof befindet sich in einer ländlichen Umgebung im Grünen. Links des Hauses beginnt der Wald.

Die BKW hat die vollständige Strommarktöffnung stets als richtigen und wichtigen Schritt hin zu mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb begrüsst. Bei der Ausgestaltung der Marktöffnung erhält die Weiterführung einer Grundversorgung für Haushalte und kleine Unternehmen breite Unterstützung, auch von der BKW.

Umsetzbare Vorschriften der EU zur Entflechtung der Netzbetreiber

Eine weitere Vorgabe der EU im Zusammenhang mit dem Stromabkommen umfasst die rechtliche Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Tätigkeitsbereichen vertikal integrierter Unternehmen – also Energieversorgungsunternehmen mit Produktion, Handel, Vertrieb und Verteilung von Elektrizität. Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 100’000 angeschlossenen Kundinnen und Kunden werden verpflichtet, ihre Verteilnetze in eine eigene Rechtspersönlichkeit zu überführen. Die neue Netzgesellschaft kann im Konzern und beim gleichen – häufig staatlichen dominierten – Eigentümer verbleiben. Zu einer Zerschlagung von Energieversorgungsunternehmen kommt es damit nicht. Dieser Schritt betrifft nur rund ein Dutzend grosser Energieversorgungsunternehmen in der Schweiz.

Das Bild zeigt eine Stromleitung der Netzebene 3 im Winter. Im Hintergrund ist eine schneebedeckte Felswand zu sehen.

Die BKW unterstützt das Stromabkommen

Das Stromabkommen bietet vielseitige Vorzüge. Eine geregelte Zusammenarbeit mit der EU würde eine gleichberechtigte Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt ermöglichen. Sie wirkt sich positiv auf die Netz- und Systemstabilität sowie die Versorgungssicherheit mit Elektrizität in der Schweiz aus. Zugleich bietet das Stromabkommen einen Schub hin zu einer vollständigen Öffnung des Strommarkts.

Strommarktöffnung Schweiz

Strommarktöffnung Schweiz

Alle Kunden und Kundinnen in der Schweiz sollen den Energielieferanten frei wählen können. Die BKW begrüsst die vollständige Öffnung des Strommarkts.

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