Warum die BKW Ja sagt zum Stromgesetz

Das Parlament hat den Kurs für eine beschleunigte Umsetzung der Energiewende eingeschlagen. Im September 2023 verabschiedete es das Stromgesetz. Die Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes sieht neue Zubauziele und Förderungen für erneuerbare Energien, die Verbesserung der Versorgungssicherheit und Änderungen zur Stromnetzregulierung vor. Das Stimmvolk wird am 9. Juni 2024 darüber abstimmen. Wir erklären, was die Vorlage beinhaltet – und wieso die BKW diese unterstützt.

Hohe Zubauziele und zusätzliche Fördermassnahmen

Das Stromgesetz – auch Mantelerlass genannt – strebt gegenüber den im Jahr 2022 bestehenden 6 TWh den Zubau von 29 TWh neuer erneuerbarer Energie (ohne Wasserkraft) und weiteren 0.6 TWh aus Wasserkraft bis zum Jahr 2035 an. Das Parlament sieht dazu Massnahmen vor, die die Rechtssicherheit erhöhen, Investitionsanreize setzen und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.

Neu geniessen Wind- und Solaranlagen in Eignungsgebieten ab einer bestimmten Grösse einen grundsätzlichen Vorrang bei der Interessenabwägung. Zudem haben die 15 Projekte des Runden Tischs Wasserkraft und ein weiteres Projekt Vorrang vor anderen nationalen Interessen – wenn zusätzliche Ausgleichsmassnahmen für den Schutz der Landschaft und Biodiversität ergriffen werden. Zu diesen 15 Projekten gehören unter anderem die Staumauer Trift und die Staumauererhöhung Grimsel – zwei Projekte der Kraftwerke Oberhasli (KWO), an der die BKW zu 50 Prozent beteiligt ist.

Der Ausbau von PV-Anlagen wird vorangetrieben

Neben diesen rechtlichen Anpassungen werden auch erneuerbarer Energien stärker gefördert: Neu wird das Förderinstrument der gleitenden Marktprämie – eine Absicherung gegen sehr tiefe und ein Förderstopp bei sehr hohen Marktpreisen – als Alternative zu den bereits etablierten Einmalvergütungen und Investitionsbeiträgen eingeführt. Zusätzlich gibt es für kleine private Solaranlagen mehr Investitionssicherheit. Die Rückspeisung wird neu zu einem schweizweit harmonisierten, vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergütet. Der Bundesrat legt zudem Minimalvergütungen für Kleinanlagen bis zu einer Grösse von 150 kW fest.

Das Bild zeigt ein Giebeldach eines Mehrfamilienhaus von der Seite. Um die beiden Dachfenster ist das Dach mit PV-Anlagen bedeckt.

Neue Vorgaben für Energieversorgungsunternehmen

Energieeinsparungen sind ein wichtiges Element auf dem Weg in die Energiezukunft. Neu gibt es für Elektrizitätslieferanten jährliche Zielvorgaben zu Effizienzsteigerungen, welche sich an deren Absatz im Vorjahr orientieren. Die Massnahmen können schweizweit ergriffen werden. Den Elektrizitätslieferanten steht es dabei frei, die Massnahmen selbst durchzuführen oder aber diese von Dritten zu erwerben. Diese Möglichkeit begünstigt einen Markt für Effizienzdienstleistungen.

Die bisherige umstrittene «Durchschnittspreismethode» zur Berechnung von Energietarifen in der Grundversorgung wird abgeschafft. Neu werden Energieversorger mit eigener, erneuerbaren Energieproduktion in der Schweiz dazu verpflichtet, einen Mindestanteil in der Grundversorgung abzusetzen. Wer keine oder nicht genügend eigene Produktion hat, muss die Energie für die Grundversorgung über mittel- und langfristige Verträge beschaffen. Dadurch sollen die gebundenen Kundinnen und Kunden gegen Marktpreisschwankungen abgesichert werden.

Bessere Integration der erneuerbaren Energien ins Verteilnetz

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Gesetzesrevision zielt auf die Netzregulierung ab. Zwei Gesetzesänderungen sollen hier hervorgehoben werden.

Verteilnetzbetreibern soll es per «Opt-out»-Regelung möglich sein, die bestehende Flexibilität in ihrem Netzgebiet netzdienlich zu nutzen, ausser die Flexibilitätsinhaber widersprechen ausdrücklich. Des Weiteren können Verteilnetzbetreiber «Peak-shaving» vornehmen: Solaranlagen dürfen ihre allergrössten Leistungsspitzen nicht mehr ins öffentliche Verteilnetz einspeisen. Dies entlastet das Stromnetz. Der produzierte Strom geht dabei nicht verloren, sondern kann innerhalb des Hauses weiter genutzt oder gespeichert werden. Die neuen Bestimmungen zur Nutzung von Flexibilität sind wichtig, da dadurch der Netzausbau effizienter und der Solarausbau schneller erfolgen kann.

Der Netzausbau wird vor allem in ländlichen Gebieten nötig werden – da es dort mehr Potenzial für leistungsstarke Solaranlagen hat und gleichzeitig das Verteilnetz weniger dicht ausgebaut ist. Die schweizweite Solidarisierung der Kosten für Netzverstärkungen, die für den Anschluss von Anlagen von erneuerbaren Energien nötig sind, bleibt bestehen. Denn ohne die solidarische Finanzierung der Energiewende käme es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Regionen. Das Weiterführen einer schweizweiten Solidarisierung entschärft den sonst drohenden Stadt-Land-Graben bei der Kostentragung für Netzverstärkungen. Zusätzlich positiv ist der Beschluss, dass Einzelanträge auf die Rückerstattung von Netzverstärkungskosten für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz durch einen pauschalisierten Ansatz abgelöst werden. Dies senkt administrative Aufwände und unterstützt den vorausschauenden Netzausbau, was wiederum Kosten für den Netzausbau einspart.

Es ist ein Strommast der Netzebene 3 abgebildet. Daran arbeitet ein Netzelektriker in oranger Uniform am Stromnetz.

Die BKW befürwortet das Stromgesetz

Das Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sicheren und erneuerbaren Stromversorgung – und zur Klimaneutralität. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit aller Akteure – einschliesslich der Produzenten, Netzbetreiber sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die kommenden Jahre sind wegweisend, um das Ziel der sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Darum spricht sich die BKW für ein Ja zum Stromgesetz am 9. Juni 2024 aus.

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