Stromabkommen: Mehr Wahlfreiheit stärkt die Grundversorgung

Mit dem Stromabkommen mit der Europäischen Union würde die Schweiz ihren Strommarkt vollständig öffnen. Damit erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen erstmals Wahlfreiheit: Sie können entscheiden, ob sie in der Grundversorgung bleiben oder ihren Strom von einem anderen Anbieter auf dem offenen Markt beziehen wollen. Entscheidend ist jedoch, wie die Grundversorgung ausgestaltet wird. Sie soll Sicherheit bieten – ohne Innovation und Wettbewerb auszubremsen.

Kaum ein Begriff wird in der Diskussion über die Strommarktöffnung häufiger missverstanden als die Grundversorgung. Es wird teilweise der Eindruck vermittelt, sie werde mit dem Stromabkommen abgeschafft. Das ist nicht der Fall. Die Marktöffnung schafft ein Recht auf Wahlfreiheit, keine Pflicht zum Wechsel und auch keine Abschaffung der Grundversorgung.

Wofür ist die Grundversorgung da?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte und kleinere Unternehmen in ihrem Versorgungsgebiet Strom von ihrem lokalen Energieversorger beziehen können. Sie soll 

  • jederzeit eine sichere Stromversorgung gewährleisten;
  • faire und nachvollziehbare Preise ermöglichen;
  • allen Haushalten und kleineren Unternehmen offenstehen.  

Sie ist nicht das geeignete Instrument, um sämtliche energiepolitischen Ziele (z. B. Ausbau erneuerbare Energien) gleichzeitig zu erreichen.

Die Grundversorgung bleibt auch mit dem Stromabkommen

Der lokale Energieversorger bleibt als Grundversorger verpflichtet, berechtigte Kundinnen und Kunden in seinem Versorgungsgebiet jederzeit mit Strom zu beliefern. Das heisst, auch künftig können Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 50’000 kWh (bzw. 50 MWh) ihren Strom bei ihrem angestammten Versorger in der Grundversorgung beziehen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt verbraucht rund 4’500 kWh (bzw. 4,5 MWh) pro Jahr. Damit bleibt die Grundversorgung für praktisch alle Haushalte bestehen. Neu können sie selbst entscheiden, ob sie dort bleiben oder ihren Strom von einem anderen Anbieter beziehen möchten. Ein späterer Wechsel zurück in die Grundversorgung bleibt möglich. Auch für die meisten Privathaushalte ändert sich grundsätzlich nichts. Was sich ändert: Alle Konsumentinnen und Konsumenten erhalten erstmals die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welcher Lieferant mit welchem Angebot am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Die Grundversorgung bleibt auch mit dem Stromabkommen bestehen – sie bildet weiterhin das Sicherheitsnetz für Haushalte und kleinere Unternehmen.

Was bedeuten 50 und 100 MWh?

Im Januar 2026 legte der Bundesrat die Schwelle für die Grundversorgung fest.

Heute können nur Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh ihren Stromlieferanten frei wählen. Mit dem Stromabkommen wird der Markt für alle geöffnet. Haushalte und kleinere Unternehmen unter 50 MWh Jahresverbrauch können weiterhin in der Grundversorgung bleiben oder innerhalb der vorgesehenen Frist von zehn Jahren später wieder dorthin zurückkehren. Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 50 MWh beziehen ihre Energie grundsätzlich am Markt.

50 MWh entsprechen ungefähr dem Jahresverbrauch von elf durchschnittlichen Haushalten. In der Praxis betrifft die neue Schwelle daher vor allem kleinere Gewerbebetriebe, beispielsweise Bäckereien, Restaurants, kleinere Werkstätten oder Detailhandelsgeschäfte. 

Die Preise in der Grundversorgung werden nicht frei zwischen Anbieter und Kundschaft ausgehandelt. Sie müssen nach gesetzlichen Vorgaben berechnet und veröffentlicht werden. Die Preise in der Grundversorgung werden von der ElCom überwacht. Damit bietet die Grundversorgung weiterhin eine verlässliche und regulierte Stromversorgung für Haushalte und kleinere Unternehmen, die nicht am freien Markt teilnehmen.

Was ändert sich für Haushalte?

Heute 

  • Regulierte Grundversorgung
  • Schwelle bei 100 MWh Jahresverbrauch
  • automatische Grundversorgung
  • Keine freie Lieferantenwahl 

Mit Marktöffnung 

  • Regulierte Grundversorgung bleibt bestehen
  • Schwelle bei 50 MWh Jahresverbrauch
  • Freie Wahl zwischen Grundversorgung und Markt für alle
  • Wechsel in beide Richtungen bei weniger als 50 MWh Jahresverbrauch möglich 
Unterschiedliche Kraftwerksportfolios und Beschaffungsstrategien der Energieversorgungsunternehmen führen zu grossen Tarifunterschieden in der Grundversorgung.

Weil Konsumentinnen und Konsumenten in den freien Markt wechseln können, haben Grundversorger keinen Anreiz, überhöhte Tarife zu setzen. Eine Preisregulierung ist darum nicht nötig. 

Durch die Wahlmöglichkeit von neuen, innovativen Produkten profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von mehr Auswahl, besseren Angeboten und langfristigen Verträgen.

Mehr Wahlfreiheit stärkt den Konsumentenschutz

Wer Strom bezieht, möchte vor allem eines: jederzeit zuverlässig versorgt werden und das zu fairen und nachvollziehbaren Preisen. Dafür braucht es ein Zusammenspiel von Markt und Grundversorgung. Auch im EU-Rechtsrahmen gibt es deshalb eine Grundversorgung. Die Frage ist darum nicht, ob es auch künftig eine Grundversorgung braucht, sondern vielmehr, wie diese ausgestaltet werden soll.   

Der beste Konsumentenschutz besteht nicht darin, sehr detaillierte Vorschriften zu schaffen. Zusätzliche Vorgaben zur Produktgestaltung machen die Grundversorgung komplizierter und teurer, weil sich die Anbieter gegen zusätzliche Risiken absichern müssen. Diese Mehrkosten tragen am Ende die Kundinnen und Kunden, ohne dass sich der Konsumentenschutz verbessert. Entscheidend ist darum vielmehr, dass die Grundversorgung einfach, verständlich sowie wirtschaftlich bleibt und keine Fehlanreize schafft.

«Die Grundversorgung gewährleistet Sicherheit und angemessene Preise für Konsumentinnen und Konsumenten. Das gelingt mit schlanken Rahmenbedingungen – nicht mit starren Tarif- und Produktvorgaben.»
Michael Beer, Head of Group Markets & Regulation BKW

Marktöffnung und Grundversorgung gemeinsam gedacht

Durch die Marktöffnung erhalten Kundinnen und Kunden eine grössere Auswahl an Anbietern und Produkten, zu Produkten bekommen, die ihnen heute teilweise nicht offenstehen. Dazu gehören beispielsweise mehrjährige Fixpreisangebote sowie dynamische Tarife, mit denen sich der Stromverbrauch gezielt in günstigere Stunden verlagern lässt, oder Strom aus bestimmten Kraftwerken. Sie könnten sich beispielsweise bewusst für ein Angebot entscheiden, das Strom aus einem bestimmten Schweizer Wasserkraftwerk umfasst.

Gleichzeitig wirkt der Wettbewerb im geöffneten Markt auf die Grundversorgung. Die Wahlfreiheit sorgt dafür, dass die Grundversorgung attraktive und faire Preise anbieten muss. Grundversorger beschaffen den erwarteten Strombedarf ihrer Kundschaft teilweise im Voraus. Wechseln später unerwartet viele Kundinnen und Kunden in den Markt, bleibt bereits beschaffter Strom übrig. Kehren bei hohen Marktpreisen viele in die Grundversorgung zurück, muss kurzfristig zusätzlicher Strom eingekauft werden. Beide Situationen können Kosten verursachen, die letztlich von den Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung getragen werden. Ein funktionierender Markt schafft dementsprechend Anreize für effiziente Prozesse und faire Preise. Deshalb braucht die Grundversorgung genügend Flexibilität bei der Beschaffung und Tarifierung. Marktöffnung und Grundversorgung sind somit kein Widerspruch. Im Gegenteil: Sie ergänzen sich. 

Mit dem Ausbau der Solarenergie verändert sich auch die Rolle der Grundversorgung.

Marktöffnung heisst nicht weniger Konsumentenschutz

Mit der Öffnung des Strommarktes sind zusätzliche Schutzmassnahmen vorgesehen: 

  • Stromlieferanten müssen sich bei der ElCom registrieren.
  • Für Stromlieferverträge gelten Mindestanforderungen.
  • Eine unabhängige Vergleichsplattform schafft Transparenz.
  • Eine Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten.

Die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden geht somit nicht zulasten des Konsumentenschutzes. 

Ein Stromsystem im Wandel braucht neue Lösungen

Zur schlanken Ausgestaltung der Grundversorgung gehört auch eine klare Trennung der Aufgaben. Die Grundversorgung soll in erster Linie die zuverlässige Belieferung der Kundinnen und Kunden sicherstellen. Die Förderung und Vermarktung dezentral produzierter erneuerbarer Energie (z. B. aus Solaranlagen) sollte transparent und möglichst marktnah organisiert werden. Werden Förderkosten indirekt über die Grundversorgung finanziert, verteuert dies das Angebot für die dort verbleibenden Kundinnen und Kunden.

Aus Sicht der BKW sollten diese Funktionen künftig getrennt werden. Die Grundversorgung soll sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: Haushalte zuverlässig mit Strom versorgen. Die Förderung dezentral produzierter Energie sollte dagegen transparent und effizient über eine zentrale Abnahmestelle oder ein marktnahes Modell erfolgen. Dass eine zentralisierte Organisation Vorteile bringen kann, bestätigt auch eine aktuelle Studie des Bundesamts für Energie. Sie empfiehlt zu prüfen, ob das Bilanzmanagement dezentral produzierter erneuerbarer Energien künftig von einer zentralen Stelle übernommen werden sollte. Dadurch könnten Prognosen verbessert, Prozesse vereinheitlicht und Ausgleichsenergiekosten gesenkt werden.

Ein modernes Stromsystem braucht einfache Regeln, damit Versorgungssicherheit, Innovation und faire Preise zusammenspielen.

Das Parlament entscheidet über die Umsetzung

Mit dem Stromabkommen übernimmt die Schweiz europäische Vorgaben. Bei deren Umsetzung besteht jedoch Gestaltungsspielraum. Genau dieser sollte genutzt werden. 

Die vollständige Marktöffnung ist nur ein Element des Stromabkommens. Das Abkommen soll auch die Zusammenarbeit mit der EU beim Netzbetrieb stärken, den grenzüberschreitenden Stromhandel erleichtern und die Versorgungssicherheit verbessern. Die Umsetzung der Marktöffnung erfolgt in einem ersten Gesetzespaket, das dem Parlament zusammen mit dem Abkommen vorgelegt wurde. 

Aus Sicht der BKW sollte die Schweiz europäische Vorgaben übernehmen, aber nicht verschärfen. Ein sogenannter Swiss Finish würde zusätzliche Bürokratie schaffen und die Kosten erhöhen, ohne den Konsumentenschutz wesentlich zu verbessern. Die Grundversorgung soll ihren Auftrag erfüllen – nicht mit neuen Detailvorschriften belastet werden. Deshalb setzt sich die BKW für eine schlanke und praxistaugliche Umsetzung ein. 

Fazit

  • Die Grundversorgung bleibt auch mit dem Stromabkommen ein zentraler Pfeiler der Schweizer Stromversorgung. Neu kommt Wahlfreiheit hinzu.
  • Die Diskussion dreht sich deshalb nicht um die Frage, ob die Grundversorgung erhalten bleibt. Sie dreht sich darum, wie sie ausgestaltet werden soll.
  • Aus Sicht der BKW ist die Antwort klar: Eine starke Grundversorgung braucht klare Regeln, faire Preise und genügend Flexibilität, um mit dem Stromsystem von morgen Schritt zu halten. Sie sollte sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren – die sichere Versorgung der Bevölkerung – und nicht mit zusätzlichen Aufgaben überladen werden.

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