So setzt sich der Strompreis zusammen
Ihr Stromtarif setzt sich aus Energietarif, Netznutzungstarif sowie Abgaben zusammen. Mit der Netznutzung wird die Nutzung des Netzes für die Verteilung der Energie sowie die Systemdienstleistung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für den sicheren Betrieb der Netze abgerechnet. Die Abgaben beinhalten die jeweilige Gemeindeabgabe und den Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energie. Je nach Tariftyp variiert die Zusammensetzung dieser Bestandteile geringfügig.
Die Rückliefervergütung gilt für Stromproduzenten, die ihre Energie in das Verteilnetz der BKW einspeisen.
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2023 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2023 -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2023 -
Zusatzleistungen Messdatenversand 2023 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (gemessen) 2023 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (pauschal) 2023 -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2023 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2023
Netznutzung
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Netznutzungstarif Gross- und Industriekunden 2022 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2022 -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2022 -
Zusatzleistungen Messdatenversand 2022 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (gemessen) 2022 -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (pauschal) 2022 -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2022 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2022
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
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Netznutzungstarif Gross- und Industriekunden 2021 -
Netznutzung Unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen -
Netznutzung Zusatzprodukt Zwischenabrechnung -
Netznutzung Zusatzleistung Messdatenversand -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung Öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber
Gesamtpreise für Strom 2023 der BKW
Energie und Netznutzung der BKW in der Grundversorgung kosten 2023 gleich viel wie 2022
Minim höhere Stromrechnung, weil die Swissgrid-Tarife steigen
Grundversorgte Kundinnen und Kunden der BKW zahlen im Jahr 2023 gleich viel für die Energie und die Netznutzung der BKW wie 2022. Die BKW reicht lediglich die Tariferhöhung der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid an die Kundinnen und Kunden weiter.
Der Gesamtpreis, den die Kundinnen und Kunden für Strom bezahlen, setzt sich aus den drei Elementen Energie, Netznutzung (inklusive der Systemdienstleistungen an die Swissgrid) sowie diversen Abgaben zusammen.
Energie der BKW kostet gleich viel – dank Strom aus eigenen Kraftwerken
Kundinnen und Kunden der BKW in der Grundversorgung zahlen 2023 gleich viel für ihre Energie wie 2022. Die BKW beliefert ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden hauptsächlich mit Strom aus den eigenen Kraftwerken. Wie teuer die Energie der BKW in der Grundversorgung ist, hängt somit primär von den Produktionskosten des Stroms ab. Diese kann die BKW derzeit trotz der allgemeinen Teuerung überwiegend stabil halten – dank laufenden Effizienz- und Digitalisierungsmassnahmen in ihren Kraftwerken.
Höherer Tarif der Swissgrid für allgemeine Systemdienstleistungen
Für die Netznutzung verrechnet die BKW ihren grundversorgten Kundinnen und Kunden 2023 gleich viel wie bisher. Hingegen erhöht die Swissgrid aufgrund steigender Preise an den europäischen Strommärkten die allgemeinen Systemdienstleistungen um 0.3 Rappen pro Kilowattstunde (vgl. Medienmitteilung der Swissgrid vom 22. März 2022). Bei einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden entspricht dies einer Erhöhung von 13.50 Franken pro Jahr.
Vereinfachung der Tarifstruktur
Per 1. Januar 2023 vereinfacht die BKW ihre Tarifstruktur und bietet Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Bezug bis 50'000 Kilowattstunden nur noch einen Einheitstarif für die Energie-und Netznutzung an. Mit diesem kostet jede bezogene Kilowattstunde gleich viel. Die BKW will mit dem Einheitstarif Anreize zu einer effizienten Netznutzung schaffen und Lastspitzen – insbesondere durch die zunehmende Elektromobilität – verringern. Dies trägt zur Stabilität des Verteilnetzes bei. Ausserdem macht die BKW mit dem Einheitstarif einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu neuenTarifmodellen. Je nach individuellem Bezugsprofil können sich für die Kundinnen und Kunden, die vom optionalen Doppeltarif in den Einheitstarif wechseln, höhere Kosten ergeben. Diese Kundinnen und Kunden wird die BKW bis Ende August 2022 schriftlich informieren.
Leicht angepasster Strommix bei Energy Green
Auf das Jahr 2023 passt die BKW die Zusammensetzung ihres Ökostrom-Produkts Energy Green geringfügig an. Dieses besteht weiterhin aus 100 Prozent erneuerbarer und ökologischer Energie mit dem hochwertigsten «naturemade»-Gütesiegel, allerdings nicht mehr nur aus Sonnenstrom. Der Strommix des Standard-Produkts Energy Blue ändert sich nicht. Das Produkt Energy Grey besteht wie bisher mehrheitlich aus Kernenergie.
Häufig gestellte Fragen
Die Rundsteuersignale werden weiter wie bisher gesendet. Die Schalt- und Ladezeiten sind von der Abschaffung des Doppeltarifs nicht tangiert. Auch die Legionellensteuerung funktioniert weiter wie bisher. Sollte eine Steuerung durch die BKW von Ihnen nicht mehr gewünscht sein, teilen Sie uns das bitte mit. Sie können jederzeit mit Ihrem Installateur eine alternative Steuerung installieren.
Der Stromgesamtpreis (All-in) besteht aus 3 Teilen:
1. Energie
- Energie Grundtarif
- Energietarif
- Stromqualität (Wahlmöglichkeit zwischen Energy Green, Energy Blue, Energy Grey)
2. Netznutzung
- Netznutzung Grundtarif
- Tarif für die Netznutzung des Verteilnetzes, einschliesslich des Übertragungsnetzes der Swissgrid
- Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid: Das ist ein Zuschlag, der vom Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid für notwendige Dienstleistungen erhoben wird, für die er neben der eigentlichen Übertragung der Energie zuständig ist.
3. Abgaben und Leistungen
- Gesetzliche Förderabgabe (Netzzuschlag)
- Abgaben und Leistungen an die Gemeinde