Gebäude einer Kundin oder eines Kunden ans Netz anschliessen
Als Fachpartner begleiten Sie Ihre Kundinnen und Kunden bei einer Vielzahl von Projekten – vom Neubau über die Sanierungen bis hin zur Integration neuer Energieerzeugungs- und Verbrauchsanlagen. Ein zentraler Bestandteil dabei ist der sichere und normgerechte Anschluss ans Stromnetz.
Beim Bau eines neuen Gebäudes zählt der Netzanschluss zu den regulären Arbeitsschritten im Rahmen des Bauprozesses. Doch auch bei bestehenden Gebäuden – etwa bei der Installation einer Wärmepumpe, einer Photovoltaikanlage oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge – ist es entscheidend, frühzeitig zu prüfen, ob die bestehende Anschlusskapazität den neuen Anforderungen gerecht wird. Die BKW unterstützt Sie bei diesen Abklärungen und bei der Planung des passenden Netzanschlusses.
Kapazitätsabfrage Netzanschluss für Fachpartner
Die BKW ist dafür verantwortlich, das Verteilnetz so auszubauen, dass Gebäude innerhalb ihres Netzgebiets daran angeschlossen werden können. Sind Sie sich unsicher, ob das Gebäude Ihrer Kundin oder Ihres Kunden im Versorgungsgebiet der BKW liegt? Finden Sie es hier heraus.
Wer macht was?
Damit das Gebäude unserer gemeinsamen Kundinnen und Kunden ans Stromnetz angeschlossen werden kann, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, den Kundinnen und Kunden sowie unseren BKW Teams erforderlich. Hier erfahren Sie, wer für welchen Schritt verantwortlich ist:
Ihr Kunde oder Ihre Kundin
- Bedarfsabklärungen: Für eine vorausschauende Planung ist es hilfreich, die Anforderungen an den Stromanschluss frühzeitig zu kennen: Wie hoch ist der aktuelle und zukünftige Energiebedarf? Soll überschüssiger Strom – etwa aus einer Photovoltaikanlage – ins Netz eingespeist werden? Sind langfristig Erweiterungen wie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder zusätzliche Verbraucher vorgesehen? Sie als Fachpartner können Ihre Kunden bei diesen Fragen als Expertinnen und Experten unterstützen.
- Fachpartner wählen: Spätestens zur finalen Planung und Anmeldung der geplanten Elektroinstallationen ist Ihre Beratung, Planung und Unterstützung als qualifizierter Fachpartner erforderlich – als fachliche Schnittstelle zwischen dem Kunden bzw. Eigentümer und der BKW.
Sie als Fachpartner
- Beratung und Gesuche einreichen: Sobald die Beratung abgeschlossen und die passenden Anlagen gewählt sind, senden Sie uns im Idealfall frühzeitig die nötigen technische Anschlussgesuche (TAG) zu.
- Antrag stellen: Für die verbindliche Anmeldung des Installationsvorhabens reichen Sie die erforderlichen Formulare – wie die Installationsanzeige (IA) und die Apparatebestellung (AB) – ein. Damit beantragen Sie den Netzanschluss bei der BKW und bestellen gleichzeitig die benötigten Komponenten wie beispielsweise Zähler oder Messwandler.
- Installation am Gebäude: Während die BKW für den Ausbau des Verteilnetzes bis zum Gebäude verantwortlich ist, übernehmen Sie als Fachpartner die Installation innerhalb oder am Gebäude.
BKW
- Stromnetz bis zum Gebäude führen: Innerhalb ihres Verteilnetzgebietes ist die BKW dafür verantwortlich, das Stromnetz so auszubauen, dass das geplante Gebäude daran angeschlossen werden kann.
- Betrieb und Netzsicherheit garantieren: Die BKW sorgt dafür, dass jederzeit zuverlässig Strom aus der Steckdose fliesst.
In 5 Schritten zum Netzanschluss
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1. Baubewilligung
Sie reichen bei der Gemeinde gemeinsam mit dem Baugesuch auch Ihr Gesuch um den Anschluss der Elektrizität ein.
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2. Technisches Anschlussgesuch
Wird eine Anlage mit Netzrückwirkung installiert, wird zusätzlich ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) nötig.
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3. Antrag via Meldeformular
Sie als Fachpartner beantragen den Netzanschluss bei der BKW und bestellen die nötigen Komponenten.
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4. Angebot und Bestellung
Sie erhalten unser Angebot und bestätigen Ihre Bestellung mittels Formular und Unterschrift.
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5. Installation und Inbetriebnahme
In der Regel kann die Immobilie innerhalb von wenigen Wochen nach Erhalt der unterzeichneten Netzanschluss-Bestellung an unser Netz angeschlossen werden.
Das geschieht:
Um das geplante Bauvorhaben des Kunden mit Strom zu versorgen, braucht es im Rahmen des Baugesuchs bei der Gemeinde das entsprechende Formular für den Netzanschluss. Dieses variiert je nach Kanton. Nach Einreichung des Gesuchs prüft die BKW den Antrag und gibt eine Stellungnahme zuhanden der Gemeinde ab.
Was ist Ihre Verantwortung als Fachpartner?
Beraten Sie als Fachpartner Ihre Kundin oder Ihren Kunden und stellen Sie die nötigen Informationen zur Verfügung, falls Sie zu diesem Zeitpunkt schon involviert sind.
Weitere Informationen und Unterlagen
Formular «Anschluss Elektrizität» (Kanton BE)
Formular «Anschlussgesuch für elektrische Energie» (Kantone JU, BL und SO)
Das geschieht:
Bei der Planung einer netzrelevanten Anlage wie einer Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, eines Lifts oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ist ein technisches Anschlussgesuch erforderlich. Dies wird in der Regel durch Sie als unseren Fachpartner eingereicht.
Was ist Ihre Aufgabe?
Sie haben die Möglichkeit zu prüfen, ob die bestehende Anschlusskapazität* ausreicht, um die geplante Anlage an den vorhandenen Netzanschluss anzubinden. Anschliessend kann das technische Anschlussgesuch (TAG) über die Meldeplattform Elektroform eingereicht werden. Falls Elektroform nicht lokal installiert ist, steht alternativ die Online-Version zur Verfügung.
*Diese Funktion steht nur für bestehende Objekte mit einem vorhandenen Netzanschluss zur Verfügung.
Weitere Informationen und Unterlagen
Das geschieht:
Sobald alle erforderlichen Bewilligungen der Gemeinde vorliegen, kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Im Anschluss erfolgt die Eingabe sämtlicher erforderlicher Meldeformulare – wie Installationsanzeige, Prinzipschema und Apparatebestellung – über die Meldeplattform Elektroform. Dabei wird gleichzeitig der Netzanschluss bei der BKW beantragt und die benötigten Komponenten, wie beispielsweise Zähler oder Messwandler, bestellt.
Was ist Ihre Verantwortung als Fachpartner?
Ihre Verantwortung als Fachpartner besteht darin, die Meldeformulare möglichst frühzeitig und vollständig einzureichen. Nur so kann eine termingerechte Bearbeitung gewährleistet und das Projekt ohne Verzögerungen realisiert werden.
Weitere Informationen und Unterlagen
Für Privat- und Gewerbekunden mit Anschluss an das 0,4-kV-Netz gelten die «Werkvorschriften» sowie unsere AGBs «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen».
Weitere Inhalte für Fachpartner
Für Industriekunden mit eigener Trafostation:
Für Energieerzeugungsanlagen > 500 kW:
- Faktenblatt Anschluss Energieerzeugungsanlagen >= 500kW
- Anforderungen an fernwirktechnische Anbindung von EEA
- Bestellformular Fernwirkkomponente
Für Niederspannungs-Installationen:
Das geschieht:
Nach abschliessender Bearbeitung der Meldeformulare erhält der Kunde – sofern erforderlich – ein Angebot für die Erstellung oder Verstärkung des Netzanschlusses. Im Rahmen der Rückmeldung zur Installationsanzeige (IA) erhalten Sie als Fachpartner die Information, ob dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet wurde.
Was ist Ihre Verantwortung als Fachpartner?
Wir bitten Sie, die Rückmeldung zur Installationsanzeige sorgfältig auf etwaige Vorgaben oder einzuhaltende Massnahmen zu prüfen.
Das geschieht:
Die BKW erstellt den Netzanschluss bis zum Gebäude gemäss der vom Kunden unterzeichneten Bestellung sowie den festgelegten Anschlusskapazitäten. Sie als Fachpartner führen sämtliche Installationen im und am Gebäude aus und übergeben die Anlage anschliessend dem Kunden. Nach Abschluss der Arbeiten werden die gesetzlich vorgeschriebenen Schluss- und Abnahmekontrollen durchgeführt. Die normgerechte Ausführung wird durch das Ausstellen des Sicherheitsnachweises (SiNa) bestätigt und dokumentiert.
Was ist Ihre Verantwortung als Fachpartner?
Der Installateur ist verantwortlich für die fachgerechte und normkonforme Ausführung der elektrischen Installation. Vor der Inbetriebnahme muss er die Installation prüfen und den Sicherheitsnachweis (SiNa) vollständig und korrekt ausstellen. Der SiNa bestätigt die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften und ist dem Verteilnetzbetreiber rechtzeitig einzureichen. Eine Kopie des Nachweises ist vom Installateur während mindestens zehn Jahren aufzubewahren.
Zudem ist der Eigentümer darüber zu informieren, dass er bei der Übernahme einer Energieerzeugungsanlage oder einer Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen muss.
Informationen und Unterlagen für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden
Formulare Anschluss Elektrizität (BE, JU, BL & SO)
Informationen zum Anschluss von Energieerzeugungsanlagen >= 500 kW
Weitere Dokumente
Was kostet der Netzanschluss?
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich folgendermassen zusammen:
- Netzanschluss: Der sogenannte Netzanschlussbeitrag deckt einen Teil der Kosten für Ihren Netzausbau. Der Beitrag ist einmalig zu leisten und abhängig vom Kabelquerschnitt des von Ihnen bestellten Anschlusses.
- Netzkosten: Der Netzkostenbeitrag deckt einen Teil der Kosten des bestehenden Verteilnetzes und wird abhängig von der Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers erhoben. Die Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers ist der maximal zulässige Strom, den die Sicherung unter normalen Betriebsbedingungen führen kann.
- Hausanschlusskasten: Der Hausanschlusskasten wird in der Regel an der Aussenwand Ihres Gebäudes befestigt. Sowohl der Kasten als auch die Montage können bei der BKW bestellt werden.
- Zuschlag für den Hausanschlusskasten im Gebäudeinneren: Wenn Sie den Hausanschlusskasten (resp. den Anschlussüberstromunterbrecher) im Hausinneren montieren lassen möchten, wird ein Zuschlag von CHF 400.- erhoben. Der Anschlussüberstromunterbrecher ist die eingesetzte Sicherung im Hausanschlusskasten.
- Kabelabdichtelement: Das Kabelabdichtelement dichtet das Innere des Kabelschutzrohres ab und wird pauschal mit CHF 200.- verrechnet.
| Beispiele | Netzanschluss [CHF] | Netzkosten [CHF] | Hausanschlusskasten [CHF] | Total exkl. MWST [CHF] |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus mit Wärmepumpe (40 Ampère) | 5'100 | 40x150 (6'000) | 316 | 11'416* |
| Kleingewerbe / Landwirtschaft (100 Ampère) | 5'100 | 100x150 (15'000) | 366 | 20'466* |
| Gewerbe (160 Ampère) | 6'100 | 160x150 (24'000) | 366 | 30'466 |
*Berechnungsbeispiele gelten als Richtwert. Berechnung ohne Zuschlag für die Installation des Hausanschlusskastens im Gebäudeinnern sowie Kabelabdichtelement.
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonnummer +41 (0)844 121 140
Öffnungszeiten
Gerne stehen wir Ihnen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 11:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Dienstags, Mittwochs und Freitags von 07:30 bis 11:00 Uhr.