In Kürze
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Vorteile
- Energiewende vorantreiben
Mit der Teilnahme an einer LEG nutzen Sie lokal produzierten Strom und tragen damit einen Teil zur Energiewende bei. - Mehr Flexibilität auf lokalem Marktplatz
Stromproduzent:innen handeln lokal mit ihrem Solarstrom. Endverbraucher:innen kaufen lokalen Solarstrom. Beide Seiten profitieren von attraktiven Preisen. - Reduziertes Netznutzungsentgelt
Für den über das öffentliche Verteilnetz transportierten, lokal produzierten Solarstrom gewährt die BKW 40 % oder 20 % Rabatt, abhängig von der Netztopologie.
- Energiewende vorantreiben
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Voraussetzungen
- Ausdehnung
Alle Teilnehmenden befinden sich im Einzugsgebiet der BKW und sind auf derselben Netzebene angeschlossen. Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Eine mögliche Ausdehnung wird durch die Netztopologie bestimmt. - Smart Meter
Alle Teilnehmenden einer LEG verfügen über Smart Meter der BKW. Im Rahmen der LEG-Anmeldung werden diese automatisiert und ohne Zusatzkosten nachgerüstet. - Privatrechtlicher Vertrag
Die Teilnehmenden haben mit der Betreiber:in einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen. Dieser regelt die Bedingungen innerhalb der LEG.
- Ausdehnung
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Zu beachten
- Sparpotenzial
Wie viel Sie im Vergleich zum bisherigen Strombezug sparen, hängt davon ab, wann und wie Sie den Strom nutzen sowie von den Kosten für den Strom und die Abrechnung, die innerhalb der LEG bestimmt wurden. - Faire Vertragsbedingungen
Die Konditionen innerhalb der LEG sind nicht durch die BKW gestaltet. Preise können individuell festgelegt werden. Betreiber:innen können ausserdem eine Servicegebühr festlegen. - Zwei Rechnungen
Im Standardfall erhalten Sie als Endverbraucher:in zwei Rechnungen. Eine von der BKW und eine von der LEG.
- Sparpotenzial
Wer kann Teil einer LEG werden?
Teilnehmen können grundsätzlich alle Haushalte und Betriebe, die:
- über einen eigenen Stromzähler (Messpunkt) verfügen
- in der gleichen Gemeinde liegen
- im Versorgungsgebiet der BKW sind
- auf Niederspannung (NE5) oder Mittelspannung (NE7) ans Stromnetz angeschlossen sind
- für die Stromflüsse keine Hochspannungsebene >36 kV benötigen
Lohnt sich die Teilnahme an einer LEG?
Rabatt auf die Netznutzung – Ihr Einsparpotenzial
Die Netznutzung macht bei der BKW ungefähr 41 % des Strompreises pro kWh aus. Auf diesen Teilbetrag profitieren Sie von einem Rabatt von 40 oder 20 % für innerhalb einer LEG produziertem und geteiltem Strom. Die Rabattstufe ist abhängig von der Netztopologie.
Beispiel:
- Strompreis pro kWh → 28 Rappen
- 41 % davon sind Netznutzung → ca. 11 Rappen
- Rabatt von 40 oder 20 % → ca. 4 oder 2 Rappen
Vertragliche Grundlagen für die Teilnahme
Bevor Sie einer LEG beitreten, lohnt sich ein Blick auf die vertraglichen Grundlagen. Eine LEG funktioniert nur, wenn Betreiber:in und Teilnehmende klare, faire und nachvollziehbare Vereinbarungen treffen.
Teilnehmende und LEG-Betreiber:in schliessen dafür einen privatrechtlichen Vertrag ab.
Dieser regelt unter anderem:
- Rechte und Pflichten des Betreibers
- Rechte und Pflichten der Teilnehmenden
- Kosten, Tarife, Rabattstufe und Modalitäten des Strombezugs innerhalb der LEG
- Kündigungsfristen und Änderungen
- Verantwortlichkeiten im Betrieb der LEG
- Aktivierungszeitpunkt
Für solche Verträge gelten die üblichen Kriterien des Schweizer Privatrechts. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte klar geregelt sind.
Einschätzung von fairen Vertragsbedingungen
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Vertrag fair gestaltet ist, können Sie:
- eine Fachperson oder unabhängigen Dienstleister beiziehen
- die im Vertrag aufgeführten Preise mit den regulären Strompreisen Ihres Energieversorgers vergleichen
- prüfen, ob alle Gebühren, Rabatte und Abrechnungsmechanismen transparent dargestellt sind
Der Weg zur LEG für Sie als Teilnehmer:in
Ihre Angaben für die Betreiber:in
Für die Einladung zur LEG benötigt die Betreiber:in folgende Informationen von Ihnen:
- Messpunktnummern für Verbrauch und Produktion
- E-Mail-Adresse, falls Sie noch nicht im BKW Kundencenter registriert sind
Diese Daten ermöglichen die technische Zuordnung der Zähler zur geplanten LEG.
Teilnahmebestätigung im Kundencenter
Alle eingeladenen Personen müssen ihre Teilnahme digital im BKW Kundencenter bestätigen. Die Bestätigung gewährleistet, dass nur Personen Teil der LEG werden, die dies tatsächlich wünschen.
Da die Teilnahme auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden beruht, sollten die Bedingungen vor der Bestätigung vollständig geklärt und vereinbart sein – etwa Strompreis, Rücklieferpreis und Abrechnungsmodell. Die BKW hat darauf keinen Einfluss.
Die Bestätigung ist verbindlich und kann erst nach der Gründung im Rahmen der vertraglichen Austrittsfristen widerrufen werden.
Abrechnung einer LEG
In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) wird Strom auf zwei Ebenen abgerechnet:
Strom, den Sie von der BKW beziehen und den Strom aus der LEG.
Damit beides reibungslos funktioniert, ist die Aufteilung klar geregelt.
Preisgestaltung in der LEG
Der Preis für Strom, der innerhalb der LEG ausgetauscht wird, wird zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden frei vereinbart.
Dazu gehören:
- der Preis für intern verbrauchten Strom
- interne Dienstleistungs- oder Abrechnungskosten
Nutzen Sie als Orientierungshilfe den kostenlosen Tarifrechner.
Aufteilung und Verrechnung der Kosten
Externe Abrechnung durch die BKW
Alle Teilnehmenden erhalten weiterhin eine BKW Rechnung. Darauf ausgewiesen sind:
- Strom aus dem Netz der BKW
- Netznutzung, Messtarif und Abgaben
- Rücklieferungen aus Einspeisung
- Rabattierter Netznutzungstarif für Strom, der aus der LEG bezogen wurde
Interne Abrechnung innerhalb der LEG
- Die intern erzeugte und geteilte Energie wird durch die LEG-Betreiber:in oder einen externen Dienstleister abgerechnet.
Häufig gestellte Fragen
Teilnahmevoraussetzungen
Die LEG-Betreiberin oder der LEG-Betreiber bzw. ein externer Dienstleister lädt Sie über das LEG-Portal ein. Daraufhin erhalten Sie eine Einladungs-E-Mail.
Über diese E-Mail loggen Sie sich im BKW Kundencenter ein oder registrieren sich zuerst. Hier steht es Ihnen offen, Ihre Teilnahme zu bestätigen oder abzulehnen.
Die Teilnahme an einer LEG ist nur über einen solchen BKW Account möglich, da sonst die Prozesssicherheit nicht gewährleistet ist.
Für die Teilnahme ist ein Smart Meter der BKW notwendig.
- Fehlt ein Smart Meter, löst die LEG-Anmeldung automatisch den Einbau durch die BKW aus.
- Die BKW hat gesetzlich drei Monate Zeit für den Einbau.
- Der Austausch eines bestehenden BKW Zählers durch ein BKW Smart Meter verursacht keine Kosten.
Ja. Entscheidend ist der eigene Zähler, nicht das Eigentum.
Nein. Der Vertrag knüpft an den Messpunkt, nicht an die Eigentumsverhältnisse.
Ja, sofern jede Partei einen eigenen Zähler besitzt.
Ja. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle ZEV (vZEV) können einer LEG beitreten.
ZEV und vZEV werden in der LEG wie Prosumer behandelt. D.h. sie sind gleichzeitig Produzenten und Verbraucher.
Nein. Nur der Hauptzähler mit BKW Smart Meter zählt.
Zwei Häuser können nebeneinanderstehen und trotzdem nicht für dieselbe LEG zugelassen sein.
In diesem Fall trifft zumindest einer der folgenden Punkte nicht zu:
- innerhalb einer Gemeinde
- beim gleichen Netzbetreiber
- im selben Trafokreis (Netztopologie passt)
Nein. Eine PV-Anlage ist keine Voraussetzung.
Auch reine Stromverbraucher oder Mietparteien können problemlos teilnehmen.
Weil für den Stromaustausch keine Spannungsebene über 36 kV genutzt werden darf. Das ist eine regulatorische Vorgabe.
Grosskunden können teilnehmen, wenn:
- sie selbst auf Netzebene 5 oder 7 angeschlossen sind
- die LEG ebenfalls auf dieser Netzebene liegt
- topologische Bedingungen erfüllt sind
Kunden auf Netzebene 3 können nicht teilnehmen.
Anlagen mit UR- oder SR-Tarifen (unterbrechbar/steuerbar) können eine LEG nutzen, aber erst nach einer Umrüstung.
Was sich ändert:
- Der Spezialtarif entfällt
- Die automatische Rundsteuerung (z. B. Boiler-Steuerung) fällt weg
- Warmwasser/Heizung funktionieren ohne neue Steuerung nicht zuverlässig
- Es kann zu Kostenänderungen kommen
Für die Teilnahme ist daher eine private Steuerung notwendig, installiert durch eine Elektrofachperson.
Bevor diese Steuerung umgesetzt ist, kann der betroffene Zähler nicht teilnehmen.
Nach der Umrüstung kann der Zähler jederzeit über eine Mutation ins Portal aufgenommen werden.
Nach Ablauf der Bestätigungsfrist prüft die BKW:
- ob das Verhältnis von Produktion und Verbrauch den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind
Sind alle Kriterien erfüllt, wird die LEG gegründet.
Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und kann korrigiert erneut eingereicht werden.
Wirtschaftlichkeit
Er bezieht sich auf den Anteil des Stromtarifs, der für den Betrieb des Stromnetzes erhoben wird. Bei der BKW sind das rund 41 % des Gesamtpreises.
Erfahren Sie mehr zum Rabatt.
Für Strom aus der LEG zahlen Sie die reduzierte Netznutzungsgebühr (20 oder 40 % Rabatt). Für Strom aus dem öffentlichen Netz den normalen Tarif.
Das ist gesetzlich festgelegt: Je mehr vom öffentlichen Netz beansprucht wird, desto tiefer ist der Rabatt.
Vertragliche Aspekte
Es gelten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Teilnehmende am freien Markt können ganz normal in eine LEG eintreten. Der Energieteil des Reststroms wird in diesem Fall entsprechend am freien Markt bezogen.
Beim Ein- oder Austritt eines LEG-Mitglieds, das sich im freien Markt befindet, ist eine Information an den Lieferanten zwingend erforderlich, um eine entsprechende Anpassung der für den Lieferanten relevanten Datenflüsse sowie seiner Prognosegrundlagen zu ermöglichen. Diese Information an den Lieferanten hat durch das LEG-Mitglied (Endverbraucher) zu erfolgen.
Die BKW ist für die korrekte Datenlieferung an den Marktlieferanten zuständig.
Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden, die nicht öffentlich-rechtlich reguliert ist, sondern den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts unterliegt.
Durch Vergleich mit den öffentlich publizierten Tarifen des Energieversorgers und, falls nötig, durch neutrale Beratung.
Einladung, Bestätigung, Gründung
Wenden Sie sich direkt an die Betreiber:in.
Bestätigen Sie erst, wenn Sie den Teilnahmevertrag kennen und die Bedingungen klar geregelt sind.
Sie können nach der Gründung erneut eingeladen werden.
Nein. Nach der Einreichung ist das Datum fix.
Nach Ablauf der Zusagefrist prüft die BKW:
- ob das Verhältnis von Produktion und Verbrauch den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind
Sind alle Kriterien erfüllt, bestätigt die BKW die Einrichtung der LEG.
Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und kann korrigiert erneut eingereicht werden.
Abrechnung
Im Energymonitoring des Kundencenters und auf Ihrer Abrechnung.
Die Betreiber:in oder ein eingesetzter externer Dienstleister.
Wenden Sie sich direkt an die Betreiber:in.
Weil BKW und Betreiber:in unterschiedliche Rollen haben.
- Die BKW verrechnet Netzstrom und Netznutzung .
- Die Betreiber:in verrechnet die intern geteilte Energie
Eine Sammelrechnung ist möglich, wenn die LEG dies so organisiert.
Messdaten und Monitoring
Damit die Abrechnung korrekt durchgeführt werden kann, stellt die BKW die relevanten Messdaten bereit:
- Lastgangdaten (15-Minuten-Werte)
- monatlich plausibilisierte Messwerte
- EBIX-Datenversand an Betreiber oder Abrechnungsdienstleister
Für Teilnehmende sind die eigenen Energiedaten jederzeit zugänglich über:
- Energymonitoring im Kundencenter
(Verbrauch und Einspeisung pro Messpunkt) - die monatliche Abrechnung
Die Daten sind jeweils am Folgetag im Monitoring sichtbar.
Nutzen und Vorteile
Sie beziehen lokalen, «grünen» Strom – auch ohne eigene Solaranlage.
Weitere Vorteile:
- Sie leisten einen direkten Beitrag zur Energiewende.
- Sie profitieren potenziell finanziell:
– 20 oder 40 % Rabatt auf die Netznutzung für LEG-Strom
– ein günstigerer Energiepreis pro kWh innerhalb der LEG (abhängig vom Vertrag)
Für Strom aus der LEG wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet.
- 40 % Rabatt, wenn alle Teilnehmenden im gleichen Trafokreis liegen.
- 20 % Rabatt, wenn sie im gleichen Unterstationskreis liegen.
Für zusätzlich benötigten Reststrom gelten die regulären BKW Tarife.
Sie können für Ihren überschüssigen Strom einen höheren Preis erhalten als bei einer Rücklieferung an die BKW – je nach Vertrag innerhalb der LEG.
Eingespeist wird immer nur der überschüssige Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen.
Ja. Prosumer sind ausdrücklich möglich.
Risiken und mögliche Nachteile
- individuell verhandelter LEG-Preis kann tiefer ausfallen als die Rückliefervergütung der BKW
- Preisgestaltung hängt vom Vertrag mit der Betreiber:in ab
Nein.
Es besteht keine Solidarhaftung zwischen den Teilnehmenden.
Jede Person haftet nur für den eigenen Strombezug (Energie, Netznutzung, Messentgelt, Abgaben).
Unterschied zur Grundversorgung
- je nach Modell zwei Rechnungen (BKW + LEG)
- LEG-Strompreis richtet sich nach dem Vertrag mit dem Betreiber
- zusätzlicher privatrechtlicher Vertrag mit der LEG-Betreiber:in
- leicht verändertes Layout der BKW Rechnung (Position LEG-Netznutzung)
- ebenfalls evtl. zwei Rechnungen
- Vergütung für den innerhalb der LEG verbrauchten Strom gemäss Vertrag
- Vergütung für den nicht in der LEG benötigten Strom weiterhin durch die BKW (gemäss Zählerdaten)
- zusätzlicher Vertrag mit der LEG-Betreiber:in
Verantwortung und Rollen der Teilnehmenden
- privatrechtlichen Vertrag mit der Betreiber:in abschliessen
- die Teilnahme digital bestätigen
- Rechnungen bezahlen
- der Betreiber:in Umzug/Kündigung/Austritt melden
- mit der Betreiber:in verhandeln (Preise, Abrechnungsmodell)
- Strom beziehen oder einspeisen
- Verbrauch optimieren
Die operative Abwicklung übernimmt vollständig die Betreiber:in.
Teilnahme und Beitritt
Sie können:
- eine bestehende LEG finden und die Betreiber:in kontaktieren
- Ihr Interesse anmelden
- selbst eine LEG gründen und betreiben
Nein.
Ein Messpunkt kann nur einer einzigen LEG zugeordnet werden.