Alles rund um Ihre LEG-Rechnung

Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie Ihre BKW Rechnung als Teilnehmende oder Teilnehmender einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) lesen. Sie erfahren, wo auf der Rechnung der Gesamtbezug, der über die LEG bezogene Strom, der Reststrom, die Netznutzung, die Messung sowie Abgaben ausgewiesen sind.

Wichtig: Auch als Teilnehmende oder Teilnehmender einer LEG bleiben Sie für den Strombezug, die Netznutzung und die Messung Kundin oder Kunde der BKW. Den Strom, der innerhalb der LEG ausgetauscht wird, rechnet die Betreiberin oder der Betreiber der LEG separat gemäss der internen Vereinbarung ab.

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Unsere LEG-Stromrechnung im Detail

Die Rechnung bleibt in die bekannten Kostenblöcke gegliedert: Energie, Netznutzung, Messung sowie Abgaben und Leistungen. Bei einer LEG kommen zusätzliche Informationen zur lokal zugeordneten Strommenge hinzu.

Der gesamte Strombezug der Bezugsstelle bleibt vollständig sichtbar. Die Rechnung weist zusätzlich aus, wie viele Kilowattstunden davon als LEG-Strom gelten. Für diesen Anteil wird in der Netznutzung eine Rabattzeile dargestellt. Der Preis für den innerhalb der LEG gehandelten Strom wird nicht aufgeführt sondern innerhalb der LEG, gemäss den geltenden Vereinbarungen, abgerechnet.

Unter den Zeilen Grundtarif und Arbeitstarif wird die Menge des bezogenen Stromes aus der LEG inklusive Rabatt aufgeführt.  

Beispiel: Arbeits- und Grundtarif sind 400 CHF. Die Kundin hat 10% des gesamten Strombezugs aus der LEG bezogen. Dies entspricht Netznutzungskosten von 40 CHF. Auf den aus der LEG bezogenen Strom erhält die Kundin einen 40% Rabatt auf ihre Netznutzung. Der Kundin werden also 40% von den 40 CHF abgezogen. Dies entspricht 16 CHF.  

Bei der Zeile Reststrom im Rechnungsabschnitt Energie handelt es sich um den von der BKW bezogenen Strom.  

Beispiel: Der Kunde hat eine Gesamtmenge von 5000 kWh bezogen. 500 kWh hat der Kunde aus der LEG bezogen. Zieht man nun 500 kWh vom gesamten Betrag ab, erhält man einen Restsrom von 4500 kWh, welcher der Kunde von der BKW bezogen hat. Diese menge an Energie stellt die BKW dem Kunden in Rechnung.  

  1. 1 Gesamtbezug bleibt sichtbar

    Der Zähler misst den gesamten Bezug der Bezugsstelle. LEG-Strom ist darin enthalten und wird zusätzlich separat ausgewiesen. 

  2. 2 Energie wird als Reststrom dargestellt

    Im Beispiel werden 1'729 kWh als Energie vom Lieferanten aufgeführt. Die 500 kWh LEG-Strom werden als eigene Position aufgeführt. 

  3. 3 Energie Einheitstarif

    Unter Energie Einheitstarif wird nur der von der BKW bezogene Reststrom aufgeführt.  Im Beispiel sind dies 1229 kWh. Rechnung: 1729 kWh abzüglich 500 kWh (LEG-Strom) ergibt 1229 kWh Reststrom.

  4. 4 Netznutzung mit Rabatt

    Die Netznutzung wird grundsätzlich auf dem Gesamtbezug ausgewiesen. Für den LEG-Stromanteil wird eine Rabattzeile abgezogen. (Siehe Rechnungsbeispiel unter «Berechnungslogik gemäss dem VSE-Branchendokument»)

Häufig gestellte Fragen

Die Messung zeigt den gesamten Bezug und die davon als LEG-Strom zugeordnete Menge. Der Energiepreis für diesen LEG-Strom wird innerhalb der LEG geregelt. Die Energieposition des Lieferanten enthält deshalb nur den Reststrom. 

Nein. Der Rabatt wird nur auf den Anteil angewendet, der innerhalb der LEG produziert und bezogen wurde. Im Beispiel sind das 500 kWh. Der Rabatt gilt für den Grund- und Arbeitstarif bspw. den Einheitstarif oder, wo vorhanden, für den Leistungstarif. 

Das Beispiel ist für Kundinnen und Kunden im Einheitstarif auf Niederspannung ausgelegt. Die Netznutzung wird über Grundtarif und Arbeitstarif je kWh abgerechnet. Monatliche Leistungsmaxima und Leistungstarif sind hier nicht enthalten. 

Eine LEG nutzt weiterhin das öffentliche Verteilnetz und die Messinfrastruktur. Messkosten, Systemdienstleistungen, Stromreserve und gesetzliche oder kommunale Abgaben werden deshalb weiterhin gemäss den anwendbaren Tarifen ausgewiesen. 

In der Regel ja. Der intern gehandelte Strom wird durch die Betreiberin oder den Betreiber der LEG separat abgerechnet. Die Konditionen richten sich nach der Vereinbarung innerhalb der LEG.