Netzkosten vermeiden

Je stärker die Photovoltaik ausgebaut wird, desto stärker steigt auch die maximale Leistung an, welche diese an Spitzentagen mit viel Sonneneinstrahlung in das Stromnetz einspeist. Das Stromnetz muss auf diese neuen Nutzungsspitzen ausgebaut werden, was hohe Investitionen erfordert. Mit einer Abregelung der Photovoltaikanlagen bei 70 Prozent ihrer Leistung wird diesen steigenden Kosten entgegengewirkt. Gleichzeitig können mehr Anlagen ans Netz angeschlossen werden.

Der Ausbau der Photovoltaik sorgt für neue Spitzenlasten im Stromnetz

Leistungs­erbringer

Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bund das Ziel, den Anteil des dezentral produzierten Stroms durch Photovoltaikanlagen entscheidend auszubauen, was die Anforderungen an das Stromnetz verändert. Der Wechsel von wenigen grossen hin zu vielen kleinen, dezentralen Energieproduzenten verändert die Stromflüsse im Netz entscheidend. Jeder Privathaushalt kann innerhalb von wenigen Monaten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren und so selbst Strom produzieren. An Tagen mit schönem Wetter mit hoher Sonneneinstrahlung produzieren die Photovoltaikanlagen ihre maximale Leistung an Strom und die Kundinnen und Kunden speisen das, was sie nicht für ihren eigenen Bedarf benötigen, in das Stromnetz ein. Dies sorgt für neue Spitzenbelastungen im Stromnetz, was wiederum einen Ausbau und damit hohe Investitionen nötig macht. Denn das Stromnetz muss jeweils auf grösste mögliche Nutzung ausgelegt werden. Die Kosten für diesen Ausbau werden über die Netztarife den Kundinnen und Kunden verrechnet. Es liegt also im Sinne aller, die Netzkosten möglichst tief zu halten.

Mit einer Begrenzung der Leistung von Photovoltaikanlagen die Spitzenlasten im Stromnetz reduzieren

Es stellt sich Frage nach Massnahmen, die den Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur ohne Einfluss auf die Versorgungssicherheit senken. Ein Ansatz, welcher in manchen Ländern bereits erfolgreich zum Einsatz kommt, ist die Begrenzung von Photovoltaikanlagen bei 70 Prozent ihrer maximalen Leistung. Damit reduziert sich die maximale Netzbelastung um 30 Prozent. Nur auf den ersten Blick bedeutet eine solche Begrenzung auf 70 Prozent jedoch auch einen Verlust von 30 Prozent der produzierbaren Energie. Dem ist jedoch nicht so: Eine Photovoltaikanlage produziert nur an wenigen Stunden pro Jahr mit der maximalen Leistung. Deshalb geht mit einer Abregelung der Photovoltaikanlagen bei 70 Prozent der Leistung nach Berechnungen der BKW und verschiedener anderer Studien nur eine Reduktion von rund drei Prozent der jährlich produzierten Energie einher. Die anfallenden Netzausbaukosten sind daher verglichen mit der durch die Spitzen produzierten Energiemenge unverhältnismässig hoch. Aus Sicht der Netzkostenkontrolle für die Kundinnen und Kunden drängt sich daher eine Limitierung der Leistung von Photovoltaikanlagen auf.

Höhere Produktion durch mehr Photovoltaikanlagen

Weiter ermöglicht die Limitierung der eingespeisten Leistung der Photovoltaikanlagen, dass bei gleichem Netzausbau mehr Anlagen an das Netz angeschlossen werden können. Somit wird insgesamt eine höhere Produktionsmenge durch Photovoltaik erreicht. Damit macht eine Limitierung der Photovoltaikanlagen nicht nur aus der Sicht der Reduktion der Netzkosten, sondern auch aus energiepolitischer Sicht für das Gesamtsystem Sinn.

Die BKW befürwortet klar eine Abregelung der Leistung von Photovoltaikanlagen bei 70 Prozent. Um in der Umsetzung die volle Wirkung zu erzielen und um die Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten, muss diese Massnahme schweizweit für alle Anlagen im Netz gelten.