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Das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz sehen Massnahmen für mehr Energieeffizienz vor. Bis 2035 sollen in der Schweiz zwei Terawattstunden Strom eingespart werden. Lieferanten von Elektrizität müssen zu diesen Zielvorgaben ihren Beitrag leisten, indem sie bei Stromverbraucherinnen und -verbrauchern in der Schweiz die Effizienz elektrisch betriebener Geräte steigern (Artikel 46b Energiegesetz).
Die BKW setzt diese Vorgabe zusammen mit der unabhängigen Vergleichsplattform «Topten» um. Wer einen stromsparenden Kühlschrank, Geschirrspüler oder Gefrierschrank kauft, erhält von der BKW zwischen 40 und 70 Franken vergütet. Das Programm der BKW gilt für alle Haushaltsgeräte, die in einer Liegenschaft mit Adresse in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura zum Einsatz kommen und ein älteres Gerät ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Liegenschaft von der BKW oder von einem anderen Unternehmen mit Strom versorgt wird.
Die Fördersätze pro Gerätekategorie sind die folgenden:

Die Abwicklung der Förderbeiträge übernimmt «Topten» im Auftrag der BKW. Um als Käuferin oder Käufer vom Beitrag profitieren zu können, braucht es ein vollständig ausgefülltes Gesuch, das elektronisch eingereicht wird. Die Einzelheiten und Teilnahmebedingungen sind unter www.bkw.ch/foerderprogramm beschrieben. Möglich ist auch eine Verrechnung des Förderbeitrags über die Verkaufsstelle oder den Installateur des Geräts – interessierte Installateure können sich direkt bei «Topten» melden.
Die Förderung gilt für Haushaltsgeräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft werden. Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen, Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Die BKW strebt Partnerschaften mit Energieversorgern in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura an, die sich am Förderprogramm beteiligen wollen. Die definitiven Partner werden nach Vertragsunterzeichnung Anfang 2026 kommuniziert.