Ab sofort können Sie hier Ihren Förderbeitrag beantragen.
Wer ist berechtigt?
Seit dem 1. Januar 2026 profitieren Sie von einem Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, stromsparendes Modell ersetzen (Energieeffizienzklassen A, B und teilweise C, siehe Förderreglement). Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät in einer Liegenschaft in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL* installieren.
Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts. Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind ausgeschlossen. Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden.
Wurde der Förderbeitrag bereits durch einen Verkäufer oder Fachpartner vom Kaufpreis abgezogen, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
*Blauen, Dittingen, Laufen, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen
Was wird gefördert?
Geräte aus folgenden Kategorien sind förderberechtigt:
(Wichtig: Beachten Sie die Energieklassen)
So funktioniert's
Wichtig!
- Die Förderung gilt nur für Geräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft und in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL installiert wurden.
- Anträge können bis ein halbes Jahr nach dem Kauf via Anmeldeportal eingereicht werden.
- Das Gerät muss ein altes Gerät ersetzen.
- Neuanschaffungen sind nicht förderberechtigt.
Unser Umsetzungspartner
Um den Ablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit Topten durchgeführt.
Auf der Online-Vergleichsplattform von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen schnell und einfach die ökologischsten Produkte zum besten Preis. Der Fokus liegt auf Energieeffizienz, geringer Umweltbelastung und Qualität. Gelistet werden nur Produkte, die den strengen Topten-Kriterien entsprechen. Topten ist neutral und unabhängig.
Topten kümmert sich um die gesamte operative Umsetzung – von der Prüfung der Gesuche bis zur Auszahlung der Förderbeiträge. Die benötigten finanziellen Mittel steuert die BKW bei.
Ziel des Förderprogramms
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die BKW den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle.
Ziel ist eine nachhaltige Reduktion des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur Umsetzung der nationalen Energieziele im Sinne des Energiegesetzes (Art. 46b EnG).
Häufige Fragen
Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Sie können Geräte angeben, die Sie seit dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Ab dem 1. März 2026 werden Sie die gemäss Förderreglement notwendigen Informationen und Belege via Webformular einreichen können
Sie benötigen eine Rechnung, die das Kauf- bzw. Bestelldatum, den Nettopreis und die Lieferadresse ausweist. Bei abweichenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten gilt das Bestelldatum als massgebend.
Nein. Entscheidend ist nicht, bei welchem Lieferanten Sie Strom beziehen, sondern dass Ihre Liegenschaft, also der Nutzungsort des Geräts, in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura liegt oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL.
Auf dem Lieferschein oder der Rechnung muss ersichtlich sein, dass das Gerät innerhalb des Fördergebiets installiert wurde.
Grundsätzlich: Nein.
Eine Ausnahme bilden einzelne Gemeinden im Laufental, Baselland, die ebenfalls zum Versorgungsgebiet der BKW gehören.
- 2781 Blauen
- 2784 Dittingen
- 2787 Laufen
- 2789 Nenzlingen
- 2790 Roggenburg
- 2791 Röschenz
- 2792 Wahlen
- 2793 Zwingen
Wichtig ist, dass auf dem Lieferschein oder der Rechnung ersichtlich ist, wo das Gerät installiert wurde.
Drei Szenarien am Beispiel einer Ferienwohnung:
Szenario 1 = förderberechtigt
- Hauptwohnsitz im Kanton Aargau
- Ferienwohnung im Kanton Bern
- Auf Lieferschein / Rechnung ist ersichtlich, dass das Gerät in der Ferienwohnung installiert wurde
Szenario 2 = förderberechtigt
- Hauptwohnsitz im Kanton Solothurn
- Ferienwohnung im Kanton Bern
- Auf Lieferschein / Rechnung ist nur die Adresse des Hauptwohnsitzes ersichtlich; dieser liegt aber ebenfalls im förderberechtigten Gebiet
Szenario 3 = nicht förderberechtigt
- Hauptwohnsitz im Kanton Aargau
- Ferienwohnung im Kanton Bern
- Auf Lieferschein / Rechnung ist nur die Adresse im Kanton Aargau (ausserhalb des Fördergebiets) aufgeführt
Sie können ab dem 1. März 2026 bei Topten Ihre Quittung hochladen und das Fördergesuch ausfüllen. Einige Elektroinstallateure oder Händler ziehen den Beitrag jedoch direkt vom Kaufpreis ab; in diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie dem aktuellen Förderreglement.
Ja. Sie können für jedes förderberechtigte Gerät, das Sie ersetzen, den Beitrag geltend machen.
Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Zur Vermeidung von Doppelbezügen müssen Gerätetyp, Nettokaufpreis und Kauf-/Bestelldatum auf dem Beleg ersichtlich sein.
Waschmaschinen sind nicht Teil des Förderprogramms, da bereits heute grösstenteils energieeffiziente Geräte im Einsatz sind.
- Unvollständiges Fördergesuch
- Gesuche für Geräte, die die Förderkriterien nicht erfüllen (z. B. ein Geschirrspüler in der Effizienzklasse «C»)
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorgabe:
Elektrizitätslieferanten mit einem jährlichen Stromabsatz von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) müssen nachweisen, dass sie aktiv zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat festgelegt und steigt schrittweise an:
- 2026: 1 % des Stromabsatzes
- 2027: 1.5 %
- ab 2028: 2 %