Notfallsteuerung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Notfallsteuerung.

Worum geht es?

Im Notfall ist der Verteilnetzbetreiber berechtigt, die Leistung einzelner Anlagen vorübergehend zu begrenzen. Diese Massnahme nennt die BKW «Notfallsteuerung». 

Die Notfallsteuerung ist eine Massnahme, die in Ausnahmesituationen eingesetzt wird, um lokale Stromunterbrüche zu verhindern und die Qualität der Stromversorgung sicherzustellen – insbesondere die Einhaltung der Spannungsgrenzwerte. 

Wenn Spannungsgrenzwerte nicht eingehalten werden, können sowohl Stromverbraucher als auch Erzeugungsanlagen nicht mehr ordnungsgemäss funktionieren und sogar beschädigt werden.

Welche Anlagen sind von der Notfallsteuerung betroffen?

Folgende Anlagen müssen mit den erforderlichen Vorkehrungen für die Notfallsteuerung ausgestattet werden.

  • Energieerzeugungsanlagen wie zum Beispiel PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 kW.
  • Ladestationen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung.
  • Wärmepumpen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung.
  • Batteriespeicher mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 kW und weniger als 300 kW, die Strom in das Netz einspeisen können*.
  • Batteriespeicher mit einer installierten Gesamtleistung von 300 kW oder mehr, die Strom in das Netz einspeisen und/oder Strom aus dem Netz beziehen können*. 

* Ausnahmen: Batteriespeicher zwischen 30 kW und 300 kW, die Strom aus dem Netz beziehen aber nicht einspeisen können, sind von der Notfallsteuerung ausgenommen. Batteriespeicher, die weder Strom aus dem Netz beziehen noch in das Netz einspeisen können, sind ebenfalls von der Notfallsteuerung ausgenommen.

Allgemein gilt: Stichtag ist das Datum an dem das so genannte «Technische Anschlussgesuch (TAG)» für die betreffende Anlage eingereicht wurde. Es gelten jeweils die am Tag des TAG-Eingangs gültigen technischen Anschlussbedingungen. Die Notfallsteuerung ist im Verteilnetz der BKW je nach Typ und Grösse der Anlage an verschiedenen Terminen in Kraft getreten. 

Betroffene AnlageStichtag
Energieerzeugungsanlagen ≥ 300 kW1. Januar 2021
Batteriespeicher* ≥ 300 kW
30 kW < Energieerzeugungsanlagen < 300 kW1. November 2024
Ladestationen > 3,7 kW
Wärmepumpen > 3,7 kW
30 kW < Batteriespeicher** < 300 kW 1. November 2026

*sofern sie Strom in das Netz einspeisen und/oder Strom aus dem Netz beziehen können

**sofern sie Strom in das Netz einspeisen können

Die wichtigsten Informationen zur Notfallsteuerung

Wir setzen die Notfallsteuerung nur im Notfall ein. Im Alltag setzen wir auf intelligente, flexible und lokal differenzierte Lösungen, um erneuerbare Energien optimal in das Energiesystem zu integrieren. Unter anderem setzen wir auf Anreizsysteme für dezentrales Energiemanagement wie zum Beispiel dynamische Tarife und flexible Vergütungen. Die Notfallsteuerung wird nur selten und jeweils für kurze Dauer eingesetzt. 

Wir steuern gezielt, minimal invasiv und effektiv. Mit der Notfallsteuerung können Anlagen in Notfallsituationen gezielt angesteuert werden und je nach Bedarf und Konstellation gedrosselt werden. Im Vergleich zu alternativen Notfallmassnahmen ist dieses Vorgehen minimal invasiv und dennoch effektiv – und bietet entsprechende Vorteile für unsere Kundinnen und Kunden.  Dank der Notfallsteuerung können wir in bestimmten Ausnahmesituationen zum Beispiel vermeiden, dass ein ganzer Leitungsabschnitt vom Netz getrennt werden muss. Stattdessen kann mit der Notfallsteuerung die nötige Entlastung für das Netz über die gezielte Steuerung bestimmter Anlagen erreicht werden. 

Wir überlassen es den Anlagenbesitzerinnen zu entscheiden, wie der Steuerbefehl an ihrer Anlage umgesetzt wird. Im Rahmen einer Notfallsteuerung kann bei einer PV-Anlage zum Beispiel der Eigenverbrauch intelligent gesteuert werden, um die nötige Begrenzung der Rückspeisung am Anschlusspunkt zu erreichen. Mit diesem Vorgehen kann eine Drosselung der Anlage vermieden werden. Und wenn zum Beispiel mehrere Ladestationen hinter demselben Anschlusspunkt vorhanden sind, können diese im Fall einer Notfallsteuerung jeweils verschieden stark gedrosselt werden, um die nötige Begrenzung des Strombezugs am Anschlusspunkt zu erreichen. 

Wir schaffen Transparenz. Wenn eine Anlage im Rahmen der Notfallsteuerung angesteuert wird, informieren wir die betroffenen Anlagenbesitzer stets, wieso und von wann bis wann ihre Anlage angesteuert wurde. Anlagenbesitzer werden bei einer Notfallsteuerung nicht entschädigt, so sieht es das Stromgesetz vor.

Wir sorgen für den sicheren Netzbetrieb in allen Fällen und treiben die Energiewende effizient voran. Dank der Notfallsteuerung kann der sichere Netzbetrieb auch in seltenen Ausnahmefällen gewährleistet werden. Konkret können mit der Notfallsteuerung in Ausnahmesituationen lokale Stromunterbrüche verhindert werden und die Qualität der Stromversorgung bleibt sichergestellt. Wenn diese Sicherheit nicht gewährleistet wäre, dann müsste das Netz auch in Ausnahmesituationen auf die letzte Kilowattstunde ausgelegt sein. Das wäre nicht nur hochkomplex und schwer umzusetzen, es würde auch Tempo aus der Energiewende nehmen. Zudem wäre es unnötig teuer und unsere Kundinnen und Kunden würden dafür zahlen, via den Netztarifen in ihrer Stromrechnung.

Übersicht: Folgendes Frage-Antwort Dokument (Q&A) bietet Ihnen eine kompakte Zusammenfassung und dient als Orientierungshilfe für Planung und Umsetzung der Notfallsteuerung.

Die wichtigsten Informationen zur technischen Umsetzung der Notfallsteuerung

Die Anbindung an die Notfallsteuerung findet je nach Typ und Grösse der Anlage entweder über einefernwirktechnische Anbindung an die Zentrale Leitstelle der BKW statt oder über ein Relais (Schaltgerät) das im jeweiligen Stromzähler verbaut wird. In beiden Fällen ist die Netzanschlussnehmerin (Anlagenbesitzerin) oder der Netzanschlussnehmer (Anlagenbesitzer) bzw. deren Fachpartnerin (Elektroinstallateurin) für die technische Umsetzung nach dem Schaltgerät verantwortlich. 

Die untenstehenden Download-Links führen jeweils zu den technischen Anschlussbedingungen, wo sämtliche technische Anforderungen im Detail geschildert werden.

Folgende technische Anschlussbedingungen (TABs) gelten ab 1. November 2026

Betroffene AnlageAnbindung an die NotfallsteuerungTechnische Anschlussbedingungen
Energieerzeugungsanlagen ≥ 300 kWFernwirktechnische Anbindung→ Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung: EEA, LMS & BESS ≥300 kW (PDF, 841 kB)
Batteriespeicher* ≥ 300 kW
Ladestationen ≥ 300 kW
30 kW < Energieerzeugungsanlagen < 300 kWAnbindung per Relais am Stromzähler→ Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung: EEA & BESS (>30–299 kW), LMS & WP (>3,7–299 kW) (PDF, 782 kB)
3,7 kW < Ladestationen < 300 kW
3,7 kW < Wärmepumpen < 300 kW
30 kW < Batteriespeicher** < 300 kW

*sofern sie Strom in das Netz einspeisen und/oder Strom aus dem Netz beziehen können

**sofern sie Strom in das Netz einspeisen können

Häufig gestellte Fragen zur Notfallsteuerung

Wenn ein neues TAG eingereicht wird und die Leistung der Anlage die Leistungsgrenze für die Notfallsteuerung überschreitet, muss die Notfallsteuerung berücksichtigt werden.

Für die Umsetzung der Notfallsteuerung auf Anlagenebene, d.h. ab dem Schaltgerät («behind the meter»), ist der Anlageneigentümer verantwortlich. 

Die Steuerung erfolgt jeweils über einen einzigen Steuerbefehl pro Anlagentyp. Dieser Befehl betrifft alle steuerbaren Anlagen des entsprechenden Typs, die hinter dem Anschlusspunkt installiert sind.

Beispiel Ladestationen: Der Steuerbefehl ist ein Befehl zur Begrenzung des maximalen Strombezugs aller Ladestationen, die hinter dem betreffenden Anschlusspunkt installiert sind. 

Wenn mehrere Ladestationen hinter dem gleichen Anschlusspunkt installiert sind, kann der Anlagenbesitzer bestimmen, wie genau der Steuerbefehl umgesetzt werden soll. Zum Beispiel kann der Bezug aller Ladestationen einheitlich reduziert werden oder es kann eine bestimmte Ladestation komplett abgeschaltet werden, während der Bezug der anderen Ladestationen gar nicht oder weniger reduziert wird. 

Dieses Prinzip gilt auch wenn mehrere Solaranlagen, Batteriespeicher oder Wärmepumpen hinter einem Anschlusspunkt installiert sind und an die Notfallsteuerung angebunden sind.

Wenn Sie vor dem 1. November eine Ladestation mit 11 kW Leistung in Betrieb genommen haben und nun hinter demselben Anschlusspinkt eine weitere, neue Ladestation mit 8 kW Leistung in Betrieb nehmen, muss nur die neue Ladestation an die Notfallsteuerung angebunden werden.

Ob und wie eine Wärmepumpe mit mehr als 300 kW installierter Gesamtleistung an die Notfallsteuerung angebunden wird, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Dies besprechen wir gerne persönlich mit den Anlagenbesitzern bzw. denjenigen die das Anschlussgesuch stellen.   

Kontakt

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