In Kürze
-
Vorteile
- Beitrag zur Energiewende
Mit einer LEG fördern Sie die Nutzung von lokal produziertem Strom und unterstützen die Energiewende. - Finanzieller Nutzen
Als Betreiber:in können Sie eine Gebühr für Ihren Aufwand verlangen. - Produzieren und verbrauchen
Eine LEG erlaubt komplexe Szenarien mit mehreren Produzent:innen und Endverbraucher:innen.
- Beitrag zur Energiewende
-
Voraussetzungen
- Sich informieren
Vertiefen Sie sich in die regulatorischen Bestimmungen und Details. Neutrale Informationen bietet bspw. lokalerstrom.ch. - Energy Identification Code
Sie oder Ihr Dienstleister benötigen einen EIC von Swissgrid, um Abrechnungsdaten der Teilnehmenden empfangen zu können. - Software
Abrechnungsdaten werden im EBIX-Format übermittelt. Sie benötigen entsprechende Software um diese auszuwerten.
- Sich informieren
-
Zu beachten
- Administrativer Aufwand
Eine LEG zu gründen und zu verwalten erfordert rechtliche, technische und organisatorische Abklärungen. - Komplexe Abrechnung
Der Stromverbrauch innerhalb einer LEG muss korrekt abgerechnet werden. Dies bringt Aufwand und Kosten mit sich. - Finanzieller Mehrwert
Wie viel Sie für Ihre Dienstleistung erhalten, vereinbaren Sie selbständig mit den Teilnehmenden. Vergleichen Sie den zeitliche Aufwand und den finanziellen Mehrwert sorgfälltig miteinander.
- Administrativer Aufwand
Aufgaben als Betreiber:in einer LEG
Als Betreiber:in einer LEG müssen Sie mit einem gewissen Aufwand rechnen.
Sie sind verantwortlich für:
- Suche potentieller Teilnehmenden
- Aufsetzen eines privatrechtlichen Vertrags mit allen Teilnehmenden
- Gründung im BKW LEG-Portal
Abrechnung innerhalb Ihrer LEG inkl. Bearbeitung von Zahlungsverzügen sowie das Inkasso im Zusammenhang mit der Abrechnung des innerhalb der LEG ausgetauschten Stroms
Die relevanten Daten für die Abrechnung werden durch die BKW via EBIX-Format zur Verfügung gestellt. Um die Daten zu erhalten, müssen Sie bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid eine EIC-Nummer beantragen.
- Änderungen der LEG, wie beispielsweise Austritte von Teilnehmenden
- Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
LEG aufgleisen und vorbereiten
Verwaltung von Teilnehmenden
Als Betreiber:in fügen Sie über das LEG-Portal Teilnehmende hinzu und führen Mutationen durch.
Häufig gestellte Fragen
Es gibt grundsätzlich keine Vorschriften zu den Kompetenzen, die Sie als LEG-Betreiber:in mitbringen müssen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine LEG betreiben.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Interesse an der Stromvermarktung
- Basiswissen zu LEG und deren Funktionsweisen
- Möglichkeit zum Empfang von Abrechnungsdaten: EIC
- Programm für die Datenverarbeitung: Die Daten werden als Rohdaten im EBIX-Format übermittelt. Sie müssen ein entsprechendew Programm besitzen, um diese Daten zu entschlüsseln.
- Fähigkeit für die Datenaufbereitung und die Abrechnung
Die BKW darf keine Kontakte weitergeben. Teilnehmende müssen individuell ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Unsere LEG-Karte dient als Hilfestellung in diesem Prozess.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einer LEG wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden geschlossen. Teil dieses Vertrages ist der Preis pro kWh Strom, der innerhalb der LEG selbständig festgelegt wird. Ausserdem können Sie eine Servicegebühr für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung mit den Teilnehmenden festlegen.
- Er liegt nicht im selben Gemeindegebiet.
- Er liegt nicht im BKW Versorgungsgebiet.
- Er liegt nicht auf der gleichen Netzebene.
- Er würde via 36-kV-Netz an der LEG teilnehmen.