Eine LEG betreiben

Als LEG-Betreiber:in  sind Sie für die Gründung und den Betrieb der LEG verantwortlich. Sie regeln die Beitritte und vertraglichen Konditionen innerhalb der LEG mit allen Teilnehmenden. Ausserdem agieren Sie als Ansprechperson gegenüber der BKW, teilen allfällige Mutationen mit und rechnen den Strom intern ab.

In Kürze

  • Vorteile

    • Beitrag zur Energiewende
      Mit einer LEG fördern Sie die Nutzung von lokal produziertem Strom und unterstützen die Energiewende.
    • Finanzieller Nutzen
      Als Betreiber:in können Sie eine Gebühr für Ihren Aufwand verlangen.  
    • Produzieren und verbrauchen
      Eine LEG erlaubt komplexe Szenarien mit mehreren Produzent:innen und Endverbraucher:innen.
  • Voraussetzungen

    • Sich informieren
      Vertiefen Sie sich in die regulatorischen Bestimmungen und Details. Neutrale Informationen bietet bspw. lokalerstrom.ch.
    • Energy Identification Code
      Sie oder Ihr Dienstleister benötigen einen EIC von Swissgrid, um Abrechnungsdaten der Teilnehmenden empfangen zu können.
    • Software
      Abrechnungsdaten werden im EBIX-Format übermittelt. Sie benötigen entsprechende Software um diese auszuwerten.
  • Zu beachten

    • Administrativer Aufwand
      Eine LEG zu gründen und zu verwalten erfordert rechtliche, technische und organisatorische Abklärungen.  
    • Komplexe Abrechnung
      Der Stromverbrauch innerhalb einer LEG muss korrekt abgerechnet werden. Dies bringt Aufwand und Kosten mit sich.  
    • Finanzieller Mehrwert
      Wie viel Sie für Ihre Dienstleistung erhalten, vereinbaren Sie selbständig mit den Teilnehmenden. Vergleichen Sie den zeitliche Aufwand und den finanziellen Mehrwert sorgfälltig miteinander.

Aufgaben als Betreiber:in einer LEG

Als Betreiber:in einer LEG müssen Sie mit einem gewissen Aufwand rechnen.
Sie sind verantwortlich für:  

  • Suche potentieller Teilnehmenden
  • Aufsetzen eines privatrechtlichen Vertrags mit allen Teilnehmenden
  • Gründung im BKW LEG-Portal  
  • Abrechnung innerhalb Ihrer LEG inkl. Bearbeitung von Zahlungsverzügen sowie das Inkasso im Zusammenhang mit der Abrechnung des innerhalb der LEG ausgetauschten Stroms

    Die relevanten Daten für die Abrechnung werden durch die BKW via EBIX-Format zur Verfügung gestellt. Um die Daten zu erhalten, müssen Sie bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid eine EIC-Nummer beantragen.

  • Änderungen der LEG, wie beispielsweise Austritte von Teilnehmenden 
  • Einhaltung der rechtlichen Vorgaben

LEG aufgleisen und vorbereiten 

  1. 1 Teilnehmende identifizieren

    Identifizieren Sie potentielle Teilnehmende mithilfe der LEG-Karte.

  2. 2 Kontakt

    Fragen Sie potentielle Teilnehmende für die Teilnahme an. 

  3. 3 Vertrag

    Schliessen Sie mit den interessierten Teilnehmenden einen Vertrag ab und erheben Sie die notwendigen Informationen, wie Messpunktnummer und E-Mail-Adresse (sofern noch kein BKW-Login), für die Einladung zur LEG.

  4. 4 Registrierung

    Bitten Sie die interessierten Teilnehmenden, sich im BKW Kundencenter zu registrieren (falls sie noch kein Login besitzen).

  5. 5 Betrieb vorbereiten

    Bereiten Sie alles für den Betrieb der LEG vor. Tragen Sie einen externen Deinstleister oder sich selbst für die Abrechnung ein (EIC bei Bedarf beantragen).

LEG beantragen

LEG beantragen

Gründen Sie Ihre eigene Lokale Elektrizitätsgemeinschaft.

Verwaltung von Teilnehmenden

Als Betreiber:in fügen Sie über das LEG-Portal Teilnehmende hinzu und führen Mutationen durch.

LEG verwalten und abrechnen

LEG verwalten und abrechnen

Erfahren Sie mehr über die Abrechnung und wie Sie Ihre LEG führen.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt grundsätzlich keine Vorschriften zu den Kompetenzen, die Sie als LEG-Betreiber:in mitbringen müssen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine LEG betreiben.   

Folgende Punkte sind wichtig:   

  • Interesse an der Stromvermarktung 
  • Basiswissen zu LEG und deren Funktionsweisen 
  • Möglichkeit zum Empfang von Abrechnungsdaten: EIC  
  • Programm für die Datenverarbeitung: Die Daten werden als Rohdaten im EBIX-Format übermittelt. Sie müssen ein entsprechendew Programm besitzen, um diese Daten zu entschlüsseln.  
  • Fähigkeit für die Datenaufbereitung und die Abrechnung  

Die BKW darf keine Kontakte weitergeben. Teilnehmende müssen individuell ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Unsere LEG-Karte dient als Hilfestellung in diesem Prozess.

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einer LEG wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Betreiber:in  und Teilnehmenden geschlossen. Teil dieses Vertrages ist der Preis pro kWh Strom, der innerhalb der LEG selbständig festgelegt wird. Ausserdem können Sie eine Servicegebühr für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung  mit den Teilnehmenden festlegen.

  • Er liegt nicht im selben Gemeindegebiet.
  • Er liegt nicht im BKW Versorgungsgebiet.
  • Er liegt nicht auf der gleichen Netzebene. 
  • Er würde via 36-kV-Netz an der LEG teilnehmen.