Voraussetzungen
- Ausdehnung
Alle Teilnehmenden befinden sich im Einzugsgebiet der BKW und sind auf derselben Netzebene angeschlossen. Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Eine mögliche Ausdehnung wird durch die Netztopologie bestimmt. - Produktions- vs. Anschlussleistung
Die Produktionsleistung der Anlagen muss im Verhältnis zur Anschlussleistung der Teilnehmenden mindestens 5 % betragen. - Smart Meter
Alle Teilnehmenden einer LEG verfügen über Smart Meter der BKW. Im Rahmen der LEG-Anmeldung werden diese automatisch und ohne Zusatzkosten nachgerüstet.
Mögliche Teilnehmende finden
Als Betreiber:in gehen Sie selbständig auf Privatpersonen oder Unternehmen zu, die für eine LEG geeignet sind. Aus Datenschutzgründen darf die BKW keine Kontakte weitergeben. Unsere LEG-Karte gewährt Ihnen aber Zugriff auf die nötigen netztopologischen Informationen.
LEG vorbereiten
Die Anmeldung Ihrer LEG erfolgt über das LEG-Portal der BKW.
Um eine LEG beantragen zu können, benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre persönlichen Angaben
(Name, Adresse, E-Mailadresse,Telefonnummer) - Energy Identification Code (EIC)
Die relevanten Daten für die Abrechnung werden durch die BKW via EBIX-Format zur Verfügung gestellt. Um die Daten zu erhalten, müssen Sie bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid eine EIC-Nummer beantragen. - Messpunktnummer aller Teilnehmenden
- E-Mail-Adressen aller Teilnehmenden
- Optional: Kundennummer
- Optional: Kundennummer des Dienstleister s
Im LEG-Portal registrieren
- Sie registrieren sich als Betreiber:in im LEG-Portal der BKW.
Konfigurieren Sie Ihre LEG.
a) Rabattstufe definieren
b) Abrechnungsmodell auswählen
c) Aktivierungszeitpunkt festlegen
Erfassen Sie alle Teilnehmenden (produzierende und verbrauchende) mit Messpunktnummer → Senden Sie den Antrag ab.
Der Antrag kann nachträglich nicht mehr bearbeitet werden. Zusätzliche Teilnehmende können Sie erst nach der Gründung hinzufügen.
- Ihre Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme an der LEG im BKW Kundencenter bestätigen. Dies bis spätestens zwei Monate vor dem Aktivierungsdatum der LEG.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die LEG innerhalb von drei Monaten zum gewählten Zeitpunkt aktiviert.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie als Betreiber:in informiert und die LEG abgelehnt. Im Anschluss kann die LEG erneut beantragt werden und die Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme erneut bestätigen.
- Innerhalb der dreimonatigen Frist werden bei den Teilnehmenden – falls noch nicht geschehen – Smart Meter der BKW installiert.
- Die LEG wird aktiviert und geht in die Betriebsphase über.
Abrechnung vorbereiten
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Abrechnung auseinanderzusetzen.
Die Datenaufbereitung für die Abrechnung ist komplex. Eventuell lohnt es sich, mit einem externen Dienstleister zusammenzuarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Am Messpunkt wird der Energieverbrauch oder die Energieerzeugung bzw. -einspeisung in das Netz gemessen. Er stellt die physische Schnittstelle zwischen der Endverbraucher:in (z. B. Haushalte oder Unternehmen) und dem Stromnetz dar. Der Messpunkt erfasst den tatsächlichen Verbrauch oder die tatsächliche Erzeugung der Energie, um eine genaue Abrechnung und Überwachung des Energieflusses zu ermöglichen.
Die Messpunktnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die einem spezifischen Messpunkt zugeordnet ist. Diese Nummer dient dazu, den Messpunkt in Systemen und Prozessen zu identifizieren und zu verfolgen.
Sie finden die Nummer auf Ihrer Abrechnung (als Produzent) oder auf Ihrer Rechnung sowie im BKW Kundencenter.
Nein, eine Messpunktnummer ist nicht dasselbe wie eine Zählernummer. Die Zählernummer ist spezifisch für das physische Messgerät (den Stromzähler), das am Messpunkt angebracht ist. Sie identifiziert den Zähler selbst, während die Messpunktnummer den Standort oder die Position des Messpunkts im Stromnetz bezeichnet. Beide Nummern sind wichtig für die Erfassung und Abrechnung des Energieverbrauchs, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und identifizieren unterschiedliche Aspekte des Messprozesses.
- Alle Produzenten:innen und alle Verbraucher:innen haben eine Messpunktnummer.
- Einfamilienhäuser, die selbst Strom produzieren, haben zwei Messpunktnummern. Eine für Verbrauch und eine für Produktion. Wenn die Verbrauchsmesspunktnummer eingegeben wird, wir die Produktionsmesspunktnummer automatisch mit hinzugefügt.
- Reine Produktionsanlagen grösser als 30 kVA mit Direkteinspeisung (ohne Eigenverbrauch) können in der Regel auch in eine LEG eintreten. Dieser Messpunkt ist endsprechend ebenfalls anzugeben.
Direkte Anfrage bei den Teilnehmenden: Die einfachste Methode ist, die Teilnehmenden direkt zu fragen, ob sie ihre Messpunktnummern zur Verfügung stellen. Diese Nummern sind auf der Stromrechnungen oder im Kundenportal der BKW zu finden.
Die Messpunktnummern sind auf der jeweiligen Stromrechnung zu finden oder im BKW Kundencenter unter «Produkte & Verträge».
Nein, ein Arealnetz kann nicht an einer LEG teilnehmen. Möglich ist, dass das Arealnetz sich zu einem ZEV entwickelt und dann an der LEG teilnimmt.
- Er ist nicht im gleichen Netzgebiet oder Gemeindegebiet wie die anderen, bereits erfassten Produktionsanlagen.
- Er ist nicht im Netzgebiet mit der ausgewählten Rabattstufe → In diesem Fall ist es möglich, die Rabattstufe anzupassen. Die Rabattstufe sollte aber vertraglich geregelt sein.
- Die Messpunktnummer ist ungültig oder gehört nicht zu einer Produktionsanlage sondern zu einem Verbrauchsmesspunkt oder umgekehrt.
- Der Messpunkt ist bereits Teil einer LEG. Jeder Messpunkt kann nur an einer einzigen LEG teilnehmen.
Gemäss gesetzlichen Vorgaben muss die Produktionsleistung mindestens 5 % der totalen Anschlussleistung ausmachen. Durch die separate Eingabe können die beiden Werte verglichen werden.
- Diese Teilnehmenden sind noch nicht im BKW Kundencenter registriert. Per E-Mail wird ihnen eine Einladung geschickt, damit sie sich für das Kundencenter registrieren können.
- Um die Teilnahme an einer LEG zu bestätigen, müssen die Teilnehmenden im BKW Kundencenter registriert sein.
- Teilnehmende sind die Nutzer:innen oder Produzent:innen des Stroms, nicht die Eigentümer des Gebäudes. In einem Mietverhältnis wären dies also die Mieterinnen oder Mieter.
- Produktionsanlagen hinzufügen
- Teilnehmende entfernen
- Eingeladene Teilnehmende erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung und müssen innerhalb der angezeigten Zusagefrist im BKW Kundencenter bestätigen, dass sie Teil dieser LEG sein wollen.
- Bei Ablauf der Frist wird überprüft, ob der Kreis der Teilnehmenden und der Mix von Produktion und Verbrauch den Anforderungen für eine LEG entspricht. Wenn ja, wird die LEG eingerichtet. Wenn nein, wird der Antrag abgelehnt und kann korrigiert erneut eingereicht werden.
- Nein. Der Antrag ist final. Es kann nichts mehr angepasst werden
- Neue Teilnehmende können erst wieder (mit einer Frist von 1 Monat auf den Monatsersten) hinzugefügt werden, wenn die Gründung der LEG erfolgreich ist.
- Teilnehmende, die nicht teilnehmen wollen, können die Anfrage ablehnen.