LEG abrechnen und verwalten

Als LEG-Betreiber:in sind Sie gegenüber der BKW die Ansprechperson für Ihre LEG. Sie teilen der BKW allfällige Mutationen bei den Teilnehmenden mit und rechnen den Strom innerhalb der LEG ab. Es steht Ihnen frei, diese Aufgaben an externe Dienstleister zu delegieren.

Abrechnung

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung seitens BKW per Einzelrechnung.

Das heisst, die BKW rechnet jede Kundin und jeden Kunden wie vor der Teilnahme an der LEG einzeln ab.

Auf der Rechnung aufgeführt sind:

  • Die Strommenge, die von der BKW bezogen wurde. Dieser Betrag besteht aus Energiekosten, Netznutzungstarif, Abgaben und dem Messtarif für den individuellen Zähler des Kunden.
  • Der rabattierte Netzungnutzungstarif für die Menge an Strom, der aus der LEG bezogen wurde.
  • Allfällige Rücklieferungen aus Einspeisung einer Anlage.

Die Einzelrechnung ist als Standardoption im LEG Portal hinterlegt.   

Als LEG-Betreiber:in rechnen Sie in diesem Fall den in der LEG ausgetauschten Strom mit den Teilnehmenden eigenständig ab. Die Verbrauchs- und Produktionsdaten hierzu erhalten Sie von der BKW. Berücksichtigen Sie auf der internen Rechnung allfällige Abrechnungs- und Dienstleistungskosten sowie den Messtarif für den virtuellen Messpunkt der LEG.

Datenübermittlung der Abrechnungsdaten der Teilnehmenden

Da die teilnehmenden Stromproduzent:innen sowie Endverbraucher:innen einer LEG Kund:innen der BKW bleiben, sendet die BKW die Rechnungen für den Strombezug sowie die Netznutzung und den Messtarif direkt an die Teilnehmenden. 

 
Die BKW stellt den LEG-Betreiber:innen mittels Smart Meter die Daten über die Höhe des Verbrauchs und der Produktion der einzelnen LEG-Teilnehmenden pro Abrechnungsperiode zur Verfügung. Die LEG-Betreiber:innen verrechnen den Erlös und den Bezug des lokal produzierten und genutzten Solarstroms separat. 

Mehr zur BKW Rechnung für LEGs

Mehr zur BKW Rechnung für LEGs

Verwalten

  • Neue Teilnehmende hinzufügen  

    In einer bestehenden LEG können Sie als Betreiber:in neue Teilnehmende  im LEG-Portal erfassen. Dafür muss einen Monat vor Eintritt ein Mutations-Antrag gestellt werden. Die BKW prüft, ob weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Hinzugefügte Teilnehmende erhalten im Anschluss eine Einladung via  BKW Kundencenter und müssen ihre Teilnahme dort bestätigen. Der Eintritt von neuen Teilnehmenden findet jeweils auf den Monatsersten statt.   

    Zu beachten: Ist noch kein Smart Meter verbaut, hat die BKW drei Monate Zeit für die Umrüstung. Die Frist bis zur Aktivierung des Teilnehmenden verlängert sich entsprechend.   

  • Teilnehmende treten aus oder ziehen um  

    Wechsel im Teilnehmerkreis durch Eintritt oder Austritt von Teilnehmenden müssen Sie als Betreiber:in jeweils einen Monat im Voraus der BKW melden.   

  • Auflösung der LEG   

    Eine Auflösung der LEG melden Sie als Betreiber:in der BKW mindestens drei Monate im Voraus.

LEG-Portal

LEG-Portal

Über das LEG-Portal verwalten Sie alles Wichtige zu Ihrer LEG.

Sie können Betreiber:in, Dienstleister und Ansprechperson im LEG-Portal berechtigen oder ändern.

Beim Auszug einer Mieter:in kann dies mittels Umzugsformular auf der Webseite gemeldet werden.  

Sie als LEG-Betreiber:in werden entsprechend über den Auszug informiert.  

Mit dem Auszug der Mieter:in erfolgt auch der Austritt aus der LEG. Möchte der neue Mieter in die LEG eintreten, ist dies entsprechend mittels Mutation nach dem Einzug durch die LEG-Betreiber:in oder deren Dienstleister via Portal zu melden.

Rückwirkende Anpassung sind ausgeschlossen. Der Kunde bezahlt bis zur Umzugsmeldung (+5 Tage).

Sie als Betreiber:in haben 12 Monate Zeit, die LEG-Konstellation wieder regelkonform zu machen. Dies gilt jedoch erst, wenn die Anpassung der Netztopologie dauerhaft ist, sprich länger als 12 Monate.   

Verändert sich die Netztopologie dauerhaft (> 12 Monate) und ist die LEG in der neuen Topologie nicht mehr möglich, wird Sie als Betreiber:in informiert und erhalten 12 Monate Zeit, die LEG an die neue Netztopologie anzupassen. Während dieser Zeit wird die LEG weitergeführt. Wird die LEG nicht angepasst, wird sie nach 12 Monaten aufgelöst.

  • Die LEG-Betreiber:in kann im LEG-Portal geändert werden.
  • Die privatrechtlichen Verträge müssen angepasst werden.

Für diese Anpassungen sind Sie als bisherige Betreiber:in verantwortlich. 

Eine Änderung Ihres Dienstleisters können Sie als LEG-Betreiber:in im LEG-Portal erfassen.   

Die teilnehmenden Produzenten:innen setzen in diesem Fall ihre ins Netz eingespeiste Energie vollständig am Markt ab. Kann die Anlage die Rückspeisevergütung der BKW erhalten, steht ihnen auch diese Option offen.  

Die teilnehmenden Endverbraucher:innen beziehen ihren Strom nicht mehr aus der LEG sondern vollständig von der BKW (bzw. ihrem Marktlieferanten). Der Rabatt auf die Netznutzung entfällt.