Datenschutzerklärung Smart Meter

Netznutzung, Netzanschluss und Lieferung von elektrischer Energie an Endverbraucher 

Diese Datenschutzerklärung (nachfolgend DSE) beschreibt, wie und wozu die BKW Energie AG (nachfolgend BKW) beim Einsatz von digitalen Stromzählern (sogenannte Smart Meter) sowie bei der Bereitstellung von Leistungen betreffend Netznutzung, Netzanschluss sowie bei der Lieferung von elektrischer Energie an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Grundversorgung Personendaten erhebt, bearbeitet und verwendet.

Smart Meter messen an einem bestimmten Messpunkt den Verbrauch von Strom, Gas, Wärme und Wasser und erfassen den Zeitraum dieses Verbrauchs. Im Bereich der Stromversorgung ist der Einsatz von Smart Metern gemäss dem Leistungsauftrag aus der Stromversorgungsgesetzgebung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Aufgabenerfüllung sind die Smart Meter erforderlich bzw. unentbehrlich und für deren Einsatz ist keine Zustimmung der Kundinnen und Kunden erforderlich. Der verantwortungsvolle Umgang mit Daten von Kundinnen und Kunden ist der BKW ein wichtiges Anliegen. Der Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten werden durch regelmässige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsmassnahmen gewährleistet.

Datenschutz ist Vertrauenssache, und das Kundenvertrauen ist der BKW wichtig. Kundinnen und Kunden der BKW erfahren in der vorliegenden DSE unter anderem, welche Personendaten zu welchen Zwecken erhoben, bearbeitet und verwendet werden, wer Zugang zu den Personendaten hat, welchen Nutzen Datenbearbeitungen für Kundinnen und Kunden haben, wann Personendaten gelöscht werden, welche Rechte Kundinnen und Kunden bezüglich der eigenen Personendaten haben und wen sie bei der BKW bei Anliegen zum Datenschutz kontaktieren können. 

Die BKW ist für die Datenbearbeitungen nach dieser DSE verantwortlich, soweit im Einzelfall nichts anderes kommuniziert wird. Kundinnen und Kunden können sich im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung oder dem Datenschutz schriftlich (BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern) oder per E-Mail an den Datenschutzberater wenden (datenschutz@bkw.ch) oder die BKW telefonisch unter +41 844 121 113 kontaktieren. 

Die BKW bearbeitet Daten ausschliesslich auf der Grundlage des anwendbaren Rechts. Bearbeitungen unterliegen insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der Datenschutzverordnung (DSV) und dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) sowie der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Die BKW behält sich das Recht vor, die vorliegende DSE jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die unter www.bkw.ch/de/datenschutz veröffentlichte Version. 

Personendaten (nachfolgend auch «Daten») sind Informationen, die mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können. Um die Aufgaben als Verteilnetzbetreiberin zu erfüllen, erfasst die BKW auch Lastgangwerte von fünfzehn Minuten und mehr gemäss Art. 8d Abs. 1 StromVV. Personendaten werden dabei grundsätzlich über die installierten Smart Meter erhoben und/oder via direkte Übermittlung durch die Kundinnen und Kunden selbst. In gewissen Fällen können die Daten aus weiteren Quellen erhoben werden. 

Das betrifft insbesondere Angaben, welche die BKW im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Datenaustauschs mit anderen Verteilnetzbetreibern und Marktakteuren oder im Rahmen eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens erhält. Die BKW bearbeitet Personendaten gemäss der vorliegenden DSE zu den folgenden nachstehenden Zwecken. 

Die BKW erhebt Daten in pseudonymisierter Form einschliesslich Lastgangwerte von fünfzehn Minuten und mehr für:  

  • die Messung, Steuerung und Regelung des Verteilnetzes;  

  • den Einsatz von Tarifsystemen;  

  • den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb, einschliesslich im Rahmen der Nutzung von Flexibilität; 

  • die Netzbilanzierung; sowie  

  • die Netzplanung. 

 

Die BKW erhebt Daten in nicht pseudonymisierter Form einschliesslich Lastgangwerte von fünfzehn Minuten und mehr für:  

  • die Abrechnung der Energielieferung und des Netznutzungsentgelts;  

  • die Vergütung für den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Flexibilität; 

  • die Bereitstellung von Verbrauchswerten unter anderem im Kundencenter; 

  • die Auskunft an Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit Optimierungsmöglichkeiten; 

  • die Vorstellung spezifischer Dienstleistungen im Rahmen des regulierten Netzbetriebs; sowie 

  • die Rechnungsangaben sowie beigezogenen Hilfspersonen.  

Als Verteilnetzbetreiberin verarbeitet die BKW keine Personendaten für Dienstleistungen, die über den Netz- und Messstellenbetrieb hinausgehen. 

Mitarbeitende der BKW haben Zugriff auf Personendaten der Kundinnen und Kunden, soweit dies für die beschriebenen Zwecke und die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeitenden erforderlich ist. Diese Mitarbeitenden handeln dabei nach den Weisungen der BKW und sind im Umgang mit Personendaten zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit geschult und verpflichtet. Die BKW kann die gemäss der vorliegenden DSE erhobenen Personendaten an folgende Empfänger bekannt geben:

  • an die jeweiligen Vertragspartner;
  • an Konzerngesellschaften der BKW Gruppe;
  • an Dienstleister und Geschäftspartner; und
  • an Dritte, soweit die BKW dazu gesetzlich verpflichtet oder berechtigt ist.

Gemäss StromVV gibt die BKW die über Smart Meter erhobenen Personendaten in pseudonymisierter oder geeigneter und verdichteter Form an Empfänger bekannt, welche die Messdaten und Informationen aus den Smart Metern zu den folgenden Zwecken benötigen:

  • den Netzbetrieb;
  • das Bilanzmanagement;
  • die Energielieferung;
  • die Berechnung der Netznutzungsentgelte;
  • die Abrechnungsprozesse im Zusammenhang mit der Energiegesetzgebung;
  • die Direktvermarktung;  
  • den Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen; und
  • den Lieferantenwechsel.

Gemäss StromVV gibt die BKW ausserdem jene von Smart Metern gesammelten Daten weiter, welche diese für die Zuordnung der Messdaten zu den Kundinnen und Kunden benötigen (wie z.B. Energielieferanten). 

Die BKW bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Smart Metern ausschliesslich in der Schweiz. Sollte in Zukunft ein Datentransfer ins Ausland notwendig sein, werden die Kundinnen und Kunden vorgängig nach Möglichkeit informiert.

Eine automatisierte Einzelentscheidung bezieht sich auf geschäftsrelevante Entscheidungen, die automatisiert und ohne relevanten menschlichen Einfluss erfolgen und für Kundinnen und Kunden mit einer Rechtsfolge verbunden sind oder diese beeinträchtigen. Über Smart Meter werden keine automatisierten Einzelfallentscheidungen getroffen. Die Datenlieferung erfolgt ausschliesslich zu den in Abschnitt 3 der vorliegenden DSE definierten Zwecke. 

Die BKW speichert Daten so lange, wie es die anwendbaren rechtlichen Vorgaben oder der Zweck der Bearbeitung verlangen. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich deshalb nach den gesetzlichen und internen Vorschriften. Die BKW berücksichtigt dabei Aufbewahrungspflichten und die Notwendigkeit, eigene Interessen zu wahren (z.B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit). Sind die oben genannten Bearbeitungszwecke erfüllt oder nicht mehr relevant, löscht oder anonymisiert die BKW-Personendaten, vorausgesetzt es besteht keine Aufbewahrungspflicht. Je nach Rechtsgrundlage kann die Aufbewahrungsdauer mehr als zehn Jahre betragen.

Dokumentations- und Beweiszwecke berücksichtigen das Interesse der BKW. Dieses besteht darin, Vorgänge, Interaktionen sowie weitere Tatsachen im Fall von Rechtsansprüchen und Unstimmigkeiten dokumentieren zu können. Eine Aufbewahrung kann ausserdem aus technischen Gründen notwendig sein, wenn sich gewisse Daten nicht von anderen trennen lassen. In diesem Fall kann die Aufbewahrung von Daten erfolgen, welche nicht unter gesetzliche Aufbewahrungspflichten fallen.

Die BKW trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen personeller, technischer und organisatorischer Natur, um die Sicherheit von Daten zu wahren, Kunden gegen unberechtigtes oder unrechtmässiges Bearbeiten zu schützen und um die Gefahr des Verlusts, einer unbeabsichtigten Veränderung, einer ungewollten Offenlegung oder eines unberechtigten Zugriffs entgegenzuwirken.

Zu diesen Sicherheitsmassnahmen gehören unter anderem:  

  • das Verschlüsseln und Pseudonymisieren von Daten;  
  • die Protokollierung von Daten;  
  • die Umsetzung von Zugriffsbeschränkungen;  
  • das Speichern von Sicherheitskopien;  
  • die Schulung von Mitarbeitenden; sowie  
  • die regelmässige Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen.  

Darüber hinaus verpflichtet die BKW beigezogene Lieferanten, Dienstleister und Leistungserbringer dazu, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Wie alle Unternehmen kann auch die BKW-Datensicherheitsverletzungen nicht mit letzter Sicherheit ausschliessen, gewisse Restrisiken sind unvermeidbar.

Die Komponenten eines intelligenten Messsystems (Hard- und Software) müssen strenge Vorgaben an die Datensicherheit erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS überprüft und mittels Zertifizierung bestätigt. Die Übertragung der Daten im intelligenten Messsystem der BKW erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert, sodass ein direkter Rückschluss auf den Kunden auf dieser Ebene nicht möglich ist. 

Kundinnen und Kunden haben verschiedene Rechte, die Bearbeitung von Personendaten durch die BKW zu kontrollieren. Soweit die Voraussetzungen des anwendbaren Rechts erfüllt sind, haben Kundinnen und Kunden und weitere betroffene Personen insbesondere die folgenden Rechte:  

  • Auskunft zu Informationen über eigene Daten;
  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten;  
  • Löschung eigener Daten; und
  • Beschwerde gegen die Art und Weise der Datenbearbeitung.

Im Falle einer Rechtsausübung haben sich Kundinnen und Kunden schriftlich bei der BKW zu melden und auszuweisen. Diese Rechte unterliegen gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen und können deshalb nicht in jedem Fall oder nicht uneingeschränkt ausgeübt werden. Die BKW informiert im konkreten Fall darüber, wenn Ausnahmen zur Anwendung kommen. Diese Rechte können auch gegenüber anderen Stellen, die eigenverantwortlich mit der BKW zusammenarbeiten, wahrgenommen werden.

Es steht den Kundinnen und Kunden frei, bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen, wenn berechtigte Bedenken bestehen, ob die Datenbearbeitung der Personendaten rechtskonform ist. 

Bei der Bearbeitung von Personendaten stützt sich die BKW insbesondere auf die folgenden Grundlagen:

  • das Erfordernis zur Einhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere die Pflichten als Verteilnetzbetreiberin gemäss den Gesetzen des Bundes (insbesondere StromVG und StromVV);
  • die Vertragserfüllung oder für vorvertragliche Massnahmen auf Anfrage;  
  • die Einwilligung der Kundin oder des Kunden, sofern eine Einwilligung erforderlich ist; und  
  • die eigenen berechtigten Interessen (z.B. Kundenbetreuung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).

Eine Pflicht zur Bekanntgabe von Personendaten an die BKW besteht, sofern es sich um die Erfüllung des gesetzlichen Grundversorgungsauftrags handelt oder eine Vertragsbeziehung mit der BKW besteht, die eine solche Pflicht begründet. Zudem erhebt und bearbeitet die BKW diejenigen Personendaten, die für die Aufnahme und Abwicklung einer Vertragsbeziehung und für die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Andernfalls kann die BKW den betreffenden Vertrag nicht schliessen oder weiterführen. Bei der Kommunikation mit der BKW und den Kundinnen und Kunden müssen die dabei anfallenden Personendaten zwingend bearbeitet werden.