Die erste Schweizer Windkraftanlage wurde 1986 in Betrieb genommen. Zehn Jahre später ging mit Juvent der erste nationale Windpark mit drei Turbinen ans Netz, der innerhalb weniger Jahre gebaut und in Betrieb genommen werden konnte. Er wird von der BKW mit drei weiteren Partnern betrieben und wurde seither mehrmals ausgebaut. Heute beherbergt er 16 der insgesamt 47 Schweizer Grosswindanlagen und ist nicht nur der älteste, sondern auch der mit Abstand grösste der 13 nationalen Windparks. Das Projekt Montagne de Tramelan der BKW ist ein aktuell zusätzlich bewilligter Windpark im Berner Jura. Geplant sind sechs Turbinen mit einer jährlichen Produktion von ca. 26 Gigawattstunden. Die Planung der BKW und der beiden Gemeinden Tramelan und Saicourt begann vor nunmehr bereits 17 Jahren. Mit dem Beginn der Bauarbeiten wurde ursprünglich im Jahr 2016 gerechnet. Bis heute konnte jedoch mit der Realisierung nicht begonnen werden.

Der Windpark Juvent ist nicht nur die älteste, sondern auch der mit Abstand grösste der Schweiz. Pro Jahr produziert er bis zu 91 Gigawattstunden Strom.

Italien macht Tempo beim Ausbau der Windkraft 

Ganz anders sind die Dimensionen in Italien, sowohl zeitlich als auch leistungstechnisch. Von der Planung bis zur Fertigstellung eines neuen Windparks dauert es durchschnittlich fünf bis sechs Jahre. Mit der Planung der beiden Windparks BKW Cerignola Nord und Süd wurde 2017 begonnen, seit Anfang 2025 befinden sich die 29 Turbinen im Bau. Bereits Ende dieses Jahres soll er ans Netz gehen und in der kargen Landschaft Apuliens jährlich rund 310 Gigawattstunden nachhaltigen Strom produzieren. Bisher läuft alles nach Plan. Warum geht es in Italien so viel schneller voran? 

Die 29 Turbinen der beiden BKW-Windparks Cerignola Nord und Süd in Apulien befinden sich aktuell im Bau. Bereits Ende 2025 sollen sie ans Netz gehen.

Die Umsetzung von Windparkprojekten in der Schweiz dauert lange 

Die Realisierung eines Windparks in der Schweiz kann sich in die Länge ziehen, da sie ein mehrstufiges Raumplanungs- und Bewilligungsverfahren erfordert und es viele Möglichkeiten für Beschwerden gibt. Im ersten Schritt der gesetzlichen Planungspflicht wird die behördenverbindliche Grundlage in der Richtplanung geschaffen. Für Tramelan ist das 2008 im regionalen und 2009 im kantonalen Richtplan erfolgt.

Gestützt auf die Richtplanung ist daraufhin eine grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung (Überbauungsordnung) erforderlich. Nach der öffentlichen Mitwirkung im Jahr 2012 haben die Gemeinden Tramelan und Saicourt diese Überbauungsordnung im März 2015 mit einem Mehr von 60% der Stimmbevölkerung angenommen. Diese beinhaltet gleichzeitig auch die Bewilligung für den Bau von 7 Windanlagen. In einem abschliessenden Schritt musste die Überbauungsordnung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt werden, was im Juni 2016 erfolgt (Gesamtentscheid AGR).

Dagegen sind Beschwerden eingegangen, die von der zuständigen kantonalen Direktion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern sowie im November 2023 schliesslich vom Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen wurden. Das beinahe acht Jahre dauernde Beschwerdeverfahren hat somit fast doppelt so viel Zeit in Anspruch genommen wie das eigentliche Bewilligungsverfahren (2012 – 2016) und zu erheblichen Verzögerungen im Projekt geführt. 

Die Entwicklung des Windparks Tramelan begann bereits 2008. Die Visualisierung zeigt drei der sechs geplanten Turbinen im Berner Jura.

In Italien laufen die Bewilligungsverfahren parallel 

In Italien ist das Genehmigungsverfahren stark gestrafft. Die Beteiligten aller betroffenen Behörden werden zu einem einzigen Lenkungsausschuss einberufen. Dieser wird lokal verwaltet und erteilt schliesslich eine einzige Genehmigung, die dann für das gesamte Projekt gilt. Die Bewilligungsverfahren werden also parallel geführt, was eine erhebliche Beschleunigung zur Folge hat. Einsprachen sind folglich nur einmal innerhalb von 120 Tagen nach Veröffentlichung der Einzelbewilligung möglich. 

Die Bewilligung ist zudem so gestaltet, dass der Turbinentyp im Verlauf des Verfahrens angepasst werden kann, solange er grundsätzlich den ursprünglich definierten Parametern entspricht. Letzteres ist in der Schweiz aktuell nicht der Fall – der Typ kann nach Aussprechen der Bewilligung nicht mehr geändert werden. Im Falle von Tramelan führt dies dazu, dass Turbinen installiert werden müssen, die nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Eine diesbezügliche Anpassung an das italienische Vorgehen im Rahmen des Beschleunigungserlasses wurde vom Ständerat und der nationalrätlichen Energiekommission bereits angenommen - die BKW erachtet eine entsprechende Anpassung als zielführend.  

Der Windpark Castellaneta in Apulien befindet sich ebenfalls in Besitz der BKW. Seit 2012 produzieren die 28 Turbinen Strom mit einer Leistung von 56 Megawatt.

Das Windpotenzial der Schweiz kann besser ausgeschöpft werden 

Die schwierige zeitliche und folglich auch finanzielle Planbarkeit und die hohe Dauer der Realisierung von Windkraftprojekten wirken in der Schweiz investitionshemmend. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass durchaus Beschleunigungspotenzial besteht, um die Verfahren auch hierzulande abzukürzen. Das Potential für Windenergie in der Schweiz ist gross. Die Anlagen produzieren rund zwei Drittel ihres Stromes im Winter. Laut einer Studie des BAFU könnten Windkraftanlagen bis zu 20% des Strombedarfs der Schweiz im Winterhalbjahr decken. Die BKW rechnet weiter damit, durch die Realisierung des Windparks Montagne de Tramelan bald einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.

Im Windpark Juvent werden regelmässig Wartungsarbeiten durchgeführt. Die BKW möchte den Ausbau der Windenergie auch in der Schweiz auf Kurs bringen.

Aktuelles zum Beschleunigungserlass

Der Beschleunigungserlass greift einige der oben genannten Elemente auf. Insbesondere die Flexibilität bezüglich Turbinenwahl und die Straffung der Verfahren werden von der BKW begrüsst. Diese sind ein wichtiger Schritt, um den Ausbau von Windenergie auch in der Schweiz auf Erfolgskurs zu bringen.  

Auch im Bereich der Wasserkraft sieht der Beschleunigungserlass sinnvolle Verbesserungen vor. Diese sind nötig, um die ambitionierten Ausbauziele des Stromgesetzes zu erreichen. Wieso die BKW eine Trennung der ökologischen Massnahmen vom Bauprojekt als Ultima Ratio unterstützt, erklären wir im Blog.

Die Verlängerung des Solarexpress wird ebenfalls im Rahmen vom Beschleunigungserlass diskutiert und ist entscheidend, um die bereits weit fortgeschritten Projekte zu verwirklichen.  Dabei ist es wichtig, dass auch das Verteilnetz in die Beschleunigung aufgenommen wird. Mehr Informationen zum Stand der alpinen Solaranlagen der BKW und der Dringlichkeit einer Verlängerung des Solarexpresses finden sie in unserem Blog.