Die Energiewende schreitet voran. Jedes Jahr erreicht die Schweiz einen neuen Rekord beim Zubau der Solarenergie. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar geht davon aus, dass im Jahr 2024 ganze 10 Prozent des gesamten Jahresstromverbrauchs der Schweiz von der Solarenergie produziert werden (Quelle: Swissolar). Auf die monatliche Produktion betrachtet, zeigen sich gleichzeitig grosse Unterschiede zwischen der Winter- und Sommerproduktion: Im Januar 2024 waren lediglich 2 Prozent der Schweizer Energieproduktion auf die Solarkraft zurückzuführen. Im Mai hingegen waren es 14.4 Prozent (Quelle: Swiss Energy Charts).

Somit kommt es insbesondere im Sommer – an windreichen und sonnigen Tagen – immer häufiger vor, dass deutlich mehr Strom produziert, als gleichzeitig gebraucht wird. Am Strommarkt hat dies zur Folge, dass der Strompreis sehr günstig, gar negativ ausfällt. Negative Preise bedeuten, dass die BKW für den auf Hausdächern produzierten Solarstrom am Markt bezahlen muss, damit ihr jemand den Strom abnimmt. Diese Situation häuft sich immer öfter, weil in Europa viel mehr Wind- und Solaranlagen gebaut werden und deren Produktion nicht steuerbar ist. So wird viel mehr Strom im Sommer geliefert, wenn die Nachfrage grundsätzlich tiefer ist. Auf der anderen Seite sind im Winter die Marktpreise für Strom generell höher als im Sommer. Das liegt daran, dass das Stromangebot in den kalten und dunkleren Monaten tiefer ausfällt, weil zum Beispiel die Sonne nicht so häufig und lange scheint.

Was hat der Strommarktpreis mit der Rückliefervergütung zu tun?

Die Rückliefervergütung der BKW richtet sich nach dem aktuellen Preis für Strom an der internationalen Strombörse. Damit kauft die BKW den Solarstrom auf den Hausdächern für jenen Preis, den sie selbst am Markt erzielt, wenn sie den Strom weiterverkauft. Die Vergütung wird rückwirkend für das betreffende Quartal festgelegt. Wer nun beispielsweise eine eigene Photovoltaikanlage betreibt und überschüssige Energie verkauft, erhält deshalb bei einer marktorientierten Vergütung im Winter pro Kilowattstunde allgemein mehr Geld als im Sommer, weil der Marktpreis im Winter höher ist.

Im zweiten Quartal des Jahres 2024 lag die Rückliefervergütung der BKW für Solaranlagen (Strom und Herkunftsnachweis) bei 4.6 Rp./kWh. Dies ist vergleichsweise ein tiefer Wert. Ein wichtiger Preisfaktor lag dabei in einer hohen Kernkraftwerkverfügbarkeit in Frankreich, gekoppelt mit einer reduzierten Nachfrage im Sommer.

Ein Mann sitzt vor sechs Bildschirme. Er schaut auf die Monitore. Das Foto ist
Foto: Adrian Moser / BKW

Das zweite Quartal 2024 ist ein Ausreisser

Doch lediglich auf das zweite Quartal dieses Jahres und die dort tiefe Rückliefervergütung zu schauen, greift zu kurz. Denn über die letzten fünf Jahre betrachtet steht die BKW mit dem Durchschnitt der Rückliefervergütung gut da. Das zweite Quartal 2024 ist dabei ein Ausreisser gegen unten.

Mit der marktpreisbasierten Rückliefervergütung gibt die BKW die Wertigkeit des selbstproduzierten Stroms direkt an die Produzentinnen und Produzenten weiter. Sie macht dabei keinen Gewinn. Gestützt auf dieses Modell hat die BKW über die letzten fünf Jahre im Durchschnitt eine Vergütung von 14.1 Rp./kWh ausbezahlt (vgl. Grafik, Datenquelle: pvtarif.ch). Die BKW steht damit im Vergleich mit anderen Energieversorgern gut da. Wird die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2024 ebenfalls zum Durchschnitt hinzugerechnet, ist die Vergütung der BKW immer noch attraktiv.

Es ist eine Tabelle abgebildet, welche die Rückliefervergütung von 2019 bis 2023 aufzeigt in einem Balkendiagramm. Neben der BKW sind auch EKZ, CKW, ewb, Group E und Primeo Energie abgebildet. Die Grafik zeit, dass die BKW während dieser Zeit im Durschnitt den höchsten Tarif ausbezahlt hat.

Solarstrom sinnvoll einsetzen

Für die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen ist – nebst zahlreichen anderen Faktoren wie dem Standort, der Anlagengrösse, dem Eigenverbrauchsanteil und der Höhe der Fördergelder – der durchschnittliche Energieerlös über eine Betriebszeit von typischerweise 25 Jahren relevant. Saisonale Schwankungen und Ausreisser nach oben und unten in einzelnen Quartalen oder Jahren haben für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen eine untergeordnete Bedeutung. Sie liefern jedoch wichtige Anreize, die Produktion im Rahmen des Möglichen optimal auf den Bedarf auszurichten – also beispielsweise die Winterproduktion zu maximieren. Eine weitere Option ist die Maximierung des Eigenverbrauchs. Das heisst, der Strom von der Solaranlage wird gleichzeitig vor Ort wieder verbraucht: Bei Sonnenschein wird der Boiler aufgeheizt, das Elektroauto aufgeladen und die Waschmaschine läuft. Auch ein Speicher kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen und – wenn er geschickt eingesetzt wird – die Überproduktion an einem sonnigen Mittag aufnehmen. So sinkt der Strombedarf aus dem Stromnetz und damit auch die Stromkosten der Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen, weil neben den Energiekosten auch die Netznutzungskosten wegfallen.

Politisch gewollte Marktpreissignale und keine Quersubventionierung

Das Modell der BKW gibt die Marktpreise direkt an die Kundinnen und Kunden weiter. Dies ist auch politisch gewollt und wird mit der Umsetzung des vom Volk am 9. Juni 2024 angenommenen Stromgesetzes schweizweit eingeführt. Das politische Ziel ist es, die Marktpreissignale an die Betreiberinnen und Betreiber der Solaranlagen weiterzugeben und die oben beschriebenen Anreize zu kreieren. Mit der Einführung von Minimalvergütungen, welche nicht unterschritten werden dürfen, erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen eine Investitionssicherheit. In diesem Sinn erhöht Die BKW die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) ab 1. Juli 2024 von 1 Rp./kWh auf 3.5 Rp./kWh. Damit bezweckt die BKW, dass die Gesamtvergütung für Energie aus privaten Solaranlagen in ihrem Versorgungsgebiet einen gewissen Mindestbetrag auch 2024 nicht unterschreitet und unterstützt dadurch die Energiewende.

Es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass die Rückliefervergütung kein Förderinstrument für Solaranlagen ist. Dafür hat der Gesetzgeber Einmalvergütungen vorgesehen. Müsste die BKW zur Förderung eine Rückliefervergütung über dem Marktpreis bezahlen, würde die Differenz allen grundversorgten Kundinnen und Kunden zur Last fallen. Dies käme einer Quersubventionierung gleich.

Mythen um die Rückliefervergütung

Mythen um die Rückliefervergütung

Wer den eigenen Solarstrom nutzt, spart bei der Stromrechnung. Und wer die Sonnenenergie ins BKW Netz einspeist, erhält eine marktorientierte Vergütung.