Marktorientierte Vergütung der BKW für Solarstrom zahlt sich für Rücklieferer aus

BKW gibt höhere Marktpreise zeitnah weiter

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom ganz oder teilweise ins Netz der BKW einspeist, darf sich über eine attraktive Vergütung freuen. Die Rückliefervergütung hat sich seit dem 4. Quartal 2020 mehr als verdoppelt (ohne Herkunftsnachweise). Dieses marktorientierte Vergütungssystem bewährt sich auch deshalb, weil die BKW die Vergütung vierteljährlich anpasst und damit die höheren Marktpreise zeitnah an Rücklieferinnen und Rücklieferer weitergibt.

Immer mehr grundversorgte Kundinnen und Kunden der BKW betreiben eine eigene Stromproduktionsanlage und speisen überschüssige Energie ins Netz der BKW ein. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Energie erhalten sie eine Vergütung, die mindestens dem zeitgleichen Marktwert von Strom entspricht. Sie wird quartalsweise rückwirkend festgelegt.

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich dieser Marktwert stark nach oben entwickelt. Deshalb erhalten die Rücklieferinnen und Rücklieferer der BKW eine entsprechend höhere Vergütung für den eingespeisten Strom. Zwischen dem vierten Quartal 2020 und dem dritten Quartal 2021 ist die Vergütung von unter 5 auf über 10 Rappen pro Kilowattstunde gestiegen (ohne Herkunftsnachweise, welche die BKW zusätzlich vergütet, wenn einspeisende Kundinnen und Kunden es wünschen). Zwar gibt es keine Garantie, dass die Strompreise dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau bleiben. Die aktuellen Markterwartungen deuten aber darauf hin, dass die Rückliefervergütung auf absehbare Zeit hin über den tiefen Preisen der vergangenen Jahre liegen wird.

Zeitnahe Weitergabe von höheren Preisen

Von diesem marktorientierten Vergütungssystem profitieren die Rücklieferinnen und Rücklieferer gleich doppelt: Die BKW erhöht nicht nur die Vergütung, wenn die Marktpeise steigen, sondern gibt diese Entwicklung auch zeitnah weiter, indem sie ihre Rückliefervergütung vierteljährlich anpasst. Auf diese Weise reflektiert die bezahlte Vergütung den Marktwert des Stroms und setzt so insbesondere Anreize für eine erhöhte Winterproduktion. Aus Sicht der BKW erweist sich die marktorientierte Vergütung in dieser Hinsicht effizienter als die häufig erhobene Forderung nach einer fixen Rückliefervergütung.

Anpassungen bei den Herkunftsnachweisen

Für jede Kilowattstunde Strom gibt es einen Herkunftsnachweis (HKN), damit bekannt ist, aus welcher Produktionsanlage und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Auf freiwilliger Basis entrichtet die BKW eine Vergütung für Herkunftsnachweise aus «naturemade star»-zertifizierten Photovoltaikanlagen. Zusätzlich zur Vergütung für die eingespeiste Energie erhalten ihre Rücklieferinnen und Rücklieferer derzeit 4.5 Rappen pro kWh für diese HKN, was deutlich über deren Marktwert liegt. Damit hat die BKW den tiefen Marktwert von Strom der vergangenen Jahre ein Stück weit kompensiert. Der Gesetzgeber fördert diese Kompensation, indem die Energieversorger die Gesamtvergütung für Strom und HKN bis zu einem gewissen Betrag in die Grundversorgungstarife einrechnen können. Mit der stark positiven Entwicklung der Strommarktpreise im Jahr 2021 hat der eingespeiste Strom an Wert gewonnen – diese Kompensation durch eine HKN-Vergütung deutlich über dem Marktwert erweist sich daher nicht mehr als notwendig. Daher führt die BKW die HKN-Vergütung an den Marktwert der Herkunftsnachweise heran und legt sie per 1. Januar 2022 auf 1 Rappen pro kWh fest.

 

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