Die BKW führt vorzeitig marktnahes Vergütungsmodell für Solarstrom ein
Ab Mitte 2026 bietet die BKW Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom in der Grundversorgung die Möglichkeit, freiwillig von der bisherigen Rückliefervergütung auf eine neue dynamische Abnahmevergütung zu wechseln. Damit setzt die BKW die Vorgaben des revidierten Energiegesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten Anfang 2027 um.
Die neue Vergütung orientiert sich am stündlichen Day-Ahead-Spotmarktpreis für die Schweiz. Dadurch wird der tatsächliche Marktwert des eingespeisten Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung abgebildet. Betreiber von PV-Anlagen können ihre Erträge optimieren, indem sie den Eigenverbrauch (z. B. E-Auto, Wärmepumpe, Boiler oder Batteriespeicher) gezielt in Zeiten mit tiefen oder negativen Strompreisen verlagern und überschüssigen Solarstrom bei höheren Marktpreisen einspeisen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Lastgangzähler beziehungsweise ein intelligenter Smart Meter. Das bisherige Vergütungsmodell bleibt weiterhin als Alternative bestehen.
Auch beim neuen Modell profitieren kleinere Anlagen von einer Absicherung bei tiefen Marktpreisen: Über die bereits bestehende Mindestvergütungsprämie erhalten Anlagen unter 30 kW weiterhin eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh, sofern der vom Bundesamt für Energie festgelegte Referenzmarktpreis darunter liegt.
Ein Wechsel in die neue Abnahmevergütung ist erstmals zum 1. Oktober 2026 möglich, sofern die Anmeldung bis spätestens 25. September 2026 erfolgt. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sich unter www.bkw.ch/abnahmeverguetung. Informationen zur bisherigen Rückliefervergütung sind unter www.bkw.ch/rlv verfügbar.
Elektronischer Dokumentenversand bei benötigter Kundenunterschrift
Im Rahmen der Meldeprozesse wird der Versand von Dokumenten, die eine Kundenunterschrift benötigen, weiter digitalisiert. Ab Juli werden diese Unterlagen schrittweise elektronisch versendet.
Damit wird der Prozess für alle Beteiligten einfacher und effizienter: Kundinnen und Kunden erhalten die relevanten Unterlagen direkt per E-Mail und können diese rascher prüfen und unterzeichnen. Gleichzeitig reduziert sich der administrative Aufwand im weiteren Ablauf.
Damit der elektronische Versand zuverlässig genutzt werden kann, ist die vollständige und korrekte Angabe der E-Mail-Adresse der Kundin oder des Kunden in den Meldeformularen entscheidend.
Ihre Unterstützung ist hierbei besonders wichtig: Achten Sie bitte deshalb darauf, die E-Mail-Adresse unserer Kundinnen und Kunden bei der Erfassung konsequent anzugeben. Ist diese Angabe fehlerhaft oder unvollständig erfasst, kann der elektronische Versand nicht wie vorgesehen erfolgen. Dies kann zu Rückfragen oder Verzögerungen im Prozess führen.
Sensibilisieren Sie bitte auch unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden für diesen digitalen Versandweg und erfassen Sie die benötigten Kontaktdaten bereits in den Meldeformularen vollständig. So kann der elektronische Dokumentenversand ab Juli effizient genutzt werden.
Die Online-Kapazitätsabfrage für BKW Netzanschlüsse wird erweitert
Die Kapazitätsabfrage für Netzanschlüsse im Verteilnetzgebiet der BKW ist bereits seit längerer Zeit erfolgreich im Einsatz und wird von Ihnen als Fachpartner regelmässig und rege genutzt.
Über die Eingabe der Zählernummer können die verfügbaren Anschlusskapazitäten eines Netzanschlusses einfach und direkt eingesehen werden. Die tagesaktuellen Informationen unterstützen Sie bei der Planung von Installationsvorhaben. Angezeigt werden unter anderem die jeweils maximal möglichen Werte für die Rückspeiseleistung von Energieerzeugungsanlagen, die Ladeleistung von Elektrofahrzeugen sowie die maximal möglichen Anlaufströme am Netzanschluss.
Neu wird die Abfrage um eine zusätzliche Information erweitert: Ab sofort wird auch die vor Ort eingesetzte Anschlusssicherung am Hausanschlusskasten aufgeführt.
Jetzt Kapazität am Netzanschluss prüfen
Wir bitten Sie, die Kapazitätsabfrage auch künftig aktiv für Ihre Planungen zu nutzen. Für eine verbindliche Auskunft ist weiterhin ein technisches Anschlussgesuch bei der BKW einzureichen.
Ihre Hinweise und Rückmeldungen zur Weiterentwicklung des Tools sind für uns wertvoll und fliessen, wo möglich, in unsere weiteren Optimierungsideen ein.
Neuerungen im technischen Anschlussgesuch
Neu stellen wir Ihnen in der Rückmeldung zum technischen Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen zusätzliche Angaben zur maximal zulässigen Einspeiseleistung zur Verfügung.
Folgende Information wird dabei ausgewiesen:
Maximal zulässige Einspeiseleistung der neu gemeldeten PV-Anlagen inklusive allfälliger Speicher im Einspeisemodus
Damit erhalten Sie eine einfache Grundlage für die Konfiguration der 70-Prozent-Einspeiseregelung des Wechselrichters der neuen Anlage.
Bitte beachten Sie: Die ausgewiesene Einspeiseleistung bezieht sich ausschliesslich auf die im technischen Anschlussgesuch neu gemeldeten PV-Anlagen sowie auf Speicher mit Entladung ins Netz. Bereits bestehende Anlagen werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Informationen im technischen Anschlussgesuch werden laufend weiterentwickelt. In einem nächsten Schritt soll auch die maximal zulässige Gesamt-Einspeiseleistung am (Haus-)Anschlusspunkt ausgewiesen werden.
Vorübergehende Fristverlängerung bei periodischen Kontrollen
Um der hohen Auslastung bei den Kontrollfirmen Rechnung zu tragen und die Durchführung periodischer Kontrollen zu erleichtern, werden die Fristen für die Aufforderung sowie die erste Erinnerung vorübergehend verlängert. Die Frist für die zweite Erinnerung bleibt unverändert.
Mit dieser Massnahme wird die Planbarkeit für Kundinnen und Kunden verbessert. Gleichzeitig ermöglicht sie eine zeitlich ausgewogenere Verteilung der anstehenden Kontrollen für Sie als Fachpartner.
Die vorübergehende Anpassung der Fristen hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Verantwortung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers. Diese oder dieser bleibt weiterhin allein für den ordnungsgemässen Zustand der elektrischen Installation und insbesondere für die unverzügliche Behebung festgestellter Mängel verantwortlich.
Anpassung der Bauzählerkasten-Leistungen: neu 100 A und 315 A
Die BKW passt das Angebot im Bereich Bauzählerkästen (BZK) an. Die bisherigen Leistungsvarianten 125 A und 315 A werden künftig vereinheitlicht und besser auf die eingesetzte Messtechnik abgestimmt.
Neu stehen für temporäre Netzanschlüsse folgende Ausführungen zur Verfügung:
- Typ 100 A BZK
- Typ 315 A BZK
Die Auswahl des passenden Bauzählerkastens richtet sich nach der benötigten Absicherung der Installation: Für alle Installationen, die eine Absicherung bis 100 A benötigen, ist künftig der 100-A-Bauzählerkasten einzusetzen. Für Installationen mit Sicherungen über 100 A wird der 315-A-Bauzählerkasten benötigt.
Mit dieser Anpassung wird das Angebot klarer strukturiert. Für Fachpartner ergibt sich dadurch eine standardisierte Auswahl bei der Planung von Baustelleninstallationen.
Wo immer möglich, soll künftig die kleinere Anschlussleistung von 100 A angemeldet werden. Bei beengten Baustellenverhältnissen oder erhöhtem Leistungsbedarf sind die eingesetzten Verbraucher entsprechend zu planen, anzupassen oder zu optimieren.
Weitere Informationen finden Sie im neuen Produktblatt:
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonnummer +41 (0)844 121 140
Öffnungszeiten
Gerne stehen wir Ihnen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 11:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Dienstags, Mittwochs und Freitags von 07:30 bis 11:00 Uhr.