Brancheninformationen für Fachpartner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den aktuellsten Entwicklungen, Angeboten und technischen Spezifikationen, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit entscheidend sind.

Vorinformation zur Einführung der dynamischen Abnahmevergütung bei der BKW

Im Zuge der vorgesehenen Revision des Energiegesetzes (EnG) wird die Abnahmevergütung für Photovoltaikanlagen künftig stärker auf das aktuelle Marktgeschehen ausgerichtet und voraussichtlich an den Spotmarktpreis gekoppelt. Ziel dieser Anpassung ist es, netzdienliche Anreize zu schaffen und die Markttransparenz zu erhöhen. Wir unterstützen diese Weiterentwicklung ausdrücklich und arbeiten aktiv an einer sachgerechten und kundenorientierten Umsetzung in unserem Netzgebiet.

Dabei prüfen wir, wie wir unseren Kundinnen und Kunden eine freiwillige Umstellung auf eine dynamische Abnahmevergütung möglichst frühzeitig ermöglichen können, sodass sie bereits vor der gesetzlichen Anpassung von einer marktorientierten Vergütung profitieren können. Voraussetzung dafür ist ein installierter Smart Meter.

Sobald weiterführende Informationen zur konkreten Ausgestaltung vorliegen, werden wir Sie informieren.

Rückerstattung des Netznutzungstarifs für Speicher mit Endverbrauch

Wenn Kundinnen und Kunden Strom aus dem öffentlichen Netz in einen Speicher laden und diesen Strom zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz zurückspeisen, haben sie unter Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung eines Teils der Netznutzungskosten.

Wer ist berechtigt?

Eine Rückerstattung können alle Kundinnen und Kunden beantragen, die einen Speicher mit Endverbrauch betreiben. Der Speicher muss Strom aus dem Netz beziehen, ihn zwischenspeichern und später wieder ins Netz zurückgeben können. Gleichzeitig dient er auch dem eigenen Verbrauch im Haushalt. 

Typische Beispiele sind: 

  • Elektroautos, die am Netz geladen werden und Strom wieder ins Netz abgeben können
  • stationäre Heimspeicher (z. B. Batterien im Keller), die Netzstrom speichern und später zurückspeisen 

Entscheidend ist, dass die Rückspeisung eindeutig messbar ist und die Anlage den Vorgaben entspricht. Ob der Speicher eines Kunden rückerstattungsfähig ist, prüfen wir im Rahmen des gestellten Antrags.

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Rückerstattung?

Bei Speichern werden «reine» Speicher und «Mischformen» unterschieden. «Reine» Speicher sind mit keinem Endverbraucher verbunden und die Energie wird ausschliesslich zu Speicherzwecken aus dem Verteilnetz bezogen, um diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einzuspeisen. 

Bei Speichern in Mischformen sind neben dem Speicher auch Verbraucher und allfällige Produktionseinheiten angeschlossen. Diese beziehen die Energie für den eigenen Verbrauch und nutzen den Speicher, um die Energiebeschaffung oder den Eigenverbrauch zu optimieren. 

  • Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen Energieerzeugungsanlage unabhängigen) Wechselrichter, über den er sich sowohl aus dem Verteilnetz laden als auch entladen lässt. Die Grösse oder die Kapazität des Speichers ist nicht relevant.
  • Der Speicher muss eine Verbindung zu Geräten/Anlagen (Verbraucher) haben, die elektrische Energie nutzen.
  • Die eingespeiste Energie aus dem Speicher muss messtechnisch eindeutig identifiziert werden können. Es ist daher möglich, dass Sie als Elektroinstallateur:in zusätzliche Arbeiten ausführen oder uns zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellen müssen.
  • Um eine Rückerstattung für die Netznutzungsentgelte zu erhalten, muss der Speicher in Betrieb sein.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Rückerstattung entspricht dem Arbeitstarif des Netznutzungsentgelts am (Haus-)Anschluss, zuzüglich der Abgaben. 

Die aktuellen Tarife finden Sie jederzeit auf dem Tarifblatt «Rückerstattungstarife für Speicher» im Abschnitt «Netznutzung». 

Bei mobilen Speichern kann nicht festgestellt werden, ob für den Ladevorgang MWST entrichtet wurde oder nicht. Darum wird die MWST bei mobilen Speichern nur zurückerstattet, wenn die Kundin bzw. der Kunde durch Angabe der MWST-Nummer belegen kann, dass eine MWST-Pflicht vorliegt. 

Wie läuft der Rückerstattungsprozess ab?

  1. 1 Antrag stellen

    Füllen Sie den Antrag online aus.

  2. 2 Prüfung durch die BKW

    Wir prüfen, ob die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllt sind.

  3. 3 Feedback

    Sie erhalten eine Rückmeldung: Ist bereits alles korrekt eingerichtet, geht es sofort weiter. Wenn zusätzliche Messeinrichtungen nötig sind, informieren wir Sie.

  4. 4 Gutschrift erhalten

    Für jede rückgespeiste Kilowattstunde (kWh) schreiben wir Ihnen den Rückerstattungstarif auf der nächsten Rechnung gut.

Warum ist das für mich als Fachpartner relevant?

Die BKW adressiert mit dem oben verlinkten Antragsformular ausschliesslich bestehende Speicher-Kunden. Wenn Sie von Kunden mit der Installation von neuen Speichern beauftragt werden und die geplante Installation die weiter oben formulierten technischen Voraussetzungen erfüllt, dann klären Sie mit den Kunden, ob eine Rückerstattung der Netznutzung beantragt werden soll: 

  • Der Kunde kann optimal beraten und die Installation entsprechend gestaltet werden.
  • Sie können die nötige Messung direkt bei TAG und IA berücksichtigen.
  • Kunde, Fachpartner und BKW müssen die gleiche Anlage nicht zweimal bearbeiten, falls der Kunde erst später die Rückerstattung in Anspruch nehmen will.

Hilfsmittel

Das Dokument «Handbuch Speicher 2025» (HBSP – CH 2025) des VSE zeigt auf, in welchen Fällen eine Rückerstattung der Netznutzung möglich ist und wie die nötige Messanordnung aussehen kann. 

Rückerstattung für die Verstärkung der Anschlussleitung

Beim Anschluss einer grossen Energieerzeugungsanlage kann es nötig sein, die Anschlussleitung zu verstärken. Bislang musste der Anlagenbesitzer die Kosten für die Verstärkung der gesamten Leitung vom (Haus-)Anschlusspunkt bis zum Verknüpfungspunkt mit dem Verteilnetz (Netzanschlusspunkt) vollständig selbst tragen. Neu werden die Kosten für den Leitungsabschnitt zwischen der Parzellengrenze und dem Netzanschlusspunkt rückerstattet. 

Was gilt?

Die Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung können nach Fertigstellung der Energieerzeugungsanlage über das Rückerstattungsformular der BKW zurückgefordert werden. Die Erstattung gilt nur für die Leitung zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt und beträgt maximal 50 Schweizer Franken pro kW Leistung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:  

  • Die Energieerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung über 50 kW.
  • Die Energieerzeugungsanlage ist ans Netz angeschlossen und in Betrieb.
  • Alle Sicherheitsnachweise (SiNa) liegen der BKW vor.
  • Die Rechnungen für die Verstärkung der Anschlussleitung sind bezahlt.
  • Das Technische Anschlussgesuch (TAG) wurde ab dem 1. Januar 2025 eingereicht.

Review und Ausblick: Workshops 2025 und Installateurentagung 2026​

Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Fachpartner:in steht im Zentrum unseres Handelns. Im letzten Quartal 2025 haben wir in verschiedenen Workshops gemeinsam zentrale Themen vertieft, Erfahrungen ausgetauscht und konkrete Lösungsansätze für den Arbeitsalltag erarbeitet.

Im Fokus standen unter anderem folgende Themen:

  • Netzbetrieb & Stabilität: Überblick zur netzdienlichen Einspeiseregelung (Peak Shaving) sowie zu Herausforderungen der Blindleistungsregelung zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs  
  • Sicherheit & Steuerung: Anpassungen in der Notfallsteuerung zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit und Sicherstellung der Versorgung in kritischen Situationen
  • Neue Markt- & Anschlussmodelle: Überblick und Austausch zu ZEV, vZEV und LEG sowie zur Weiterentwicklung des Anmeldeprozesses für Bauanschlüsse (BZK)  
  • Transformation des Verteilnetzes: Einordnung der Auswirkungen der Energiewende auf Planung, Betrieb und Ausbau der Verteilnetze

Die Workshops haben einmal mehr gezeigt, wie wertvoll der direkte Austausch ist. Gemeinsam konnten wir Herausforderungen aus der Praxis beleuchten, gegenseitiges Verständnis stärken und neue Impulse für eine effiziente Zusammenarbeit gewinnen. Dabei haben wir punktuell wichtige Inputs aufgenommen, die wir gezielt in unsere laufende Prozessoptimierung integrieren und weiterentwickeln werden. Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen möchten wir Ihnen auch künftig Workshops anbieten, die gezielt auf Ihre Bedürfnisse und aktuellen Fragestellungen eingehen.

Gleichzeitig blicken wir mit Ihnen nach vorne: Mit der kommenden Installateurentagung, die im November 2026 stattfinden wird, haben wir eine weitere Plattform für Information, Austausch und Vernetzung. Freuen Sie sich auf aktuelle Entwicklungen, praxisnahe Inhalte und den direkten Dialog mit unseren Experten. 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonnummer +41 (0)844 121 140

Öffnungszeiten Gerne stehen wir Ihnen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 11:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Dienstags, Mittwochs und Freitags von 07:30 bis 11:00 Uhr.

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