Die Planung und Dokumentation der gesetzlich geforderten Instandhaltung erfordern lückenlos nachgeführte Daten der durchgeführten Instandhaltung in den vergangenen zehn Jahren. Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen gemäss ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) Weisung Nr. 244 braucht es eine nachgeführte Beleuchtungsnetzdokumentation mit einer Darstellung der an die Beleuchtungsleitung angeschlossenen Lichtpunkte, den Sicherungsgrössen und den an den Lichtpunkten gemessenen Kurzschlussströmen und Berührungsspannungen. 

Holzmasten müssen alle fünf Jahre auf Standfestigkeit (Fäulnisbefall) kontrolliert werden. Es empfiehlt sich, von Zeit zu Zeit Stahlkandelaber mittels Ultraschallmethode auf Standfestigkeit zu prüfen. Nicht ordnungsgemäss durchgeführte Kontrollen der Beleuchtungsanlagen führen bei ESTI-Inspektionen zu Beanstandungen mit Auflage zur kurzfristigen Behebung oder schlimmstenfalls Büssung der Verantwortlichen.

 

Die Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Lebensdauer Ihrer Beleuchtungsanlage steigern

Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit einer Beleuchtungsanlage hängen in hohem Masse davon ab, Ausbaustrategien, Instandhaltung und Störungsmanagement aufelnander abzustimmen und mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in Einklang zu bringen. Gerne unterstützen wir Sie während der gesamten Lebensdauer Ihrer Anlage. So steigern Sie die Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und Lebensbauer Ihrer Beleuchtungsanlage.

 

Betrieb & Instandhaltung

Wir übernehmen und verantworten für Sie den Betrieb und die Instandhaltung (IH) der gesamten Beleuchtungsanlage. So ist der sichere und störungsfreie Betrieb jederzeit gewährleistet. Basis für unsere Diesntleistungen ist ein modularer Servicevertrag und das schweizweit modernste Tool für Datenverwaltung, Instandhaltung und Störungsmanagement luxBKW.

Für Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung geben die gesetzlichen Bestimmungen – Elektrizitätsgesetz (EleG) und Starkstromverordnung (StV/SR), die Weisung Nr 244 der Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI), Erden als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlagen (SNG 483755) etc. – Vorgaben z.B. wie folgt:

  • Periodische visuelle Kontrolle/Prüfung aller Lichtpunkte
  • Elektrische Kontrollen, u.a. nach Leuchtenwechseln
  • Anlagendokumentation – u.a. Daten zu Leuchten und Tragwerken

Die Planung und Dokumentation der gesetzlich geforderten Instandhaltung erforden lückenlos nachgeführte Daten der vergangenen zehn Jahre.

Es empfiehlt sich, von Zeit zu Zeit Stahlkandelaber mittels Ultraschallmethode auf Standfestigkeit zu prüfen. Holzmasten müssen regelmässig auf Fäulnisbefall unstersucht werden.

Dank unserem modularen Serviceangebot können Sie Ihre Betriebs-und Unterhaltsarbeiten an uns delegieren. Durch die jahrelange Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Gemeinden verfügen wir über viel Erfahrung. So ist der sichere und störungsfreie Betrieb jederzeit gewährleistet.

 

Ihre Vorteile:

  • Planung und Durchführung der periodischen Zustandskontrollen und Reinigungen
  • Leuchmittelersatz bei Natriumdampflampen
  • Individuelle Zusammenstellung von Dienstleistungspaketen (bspw. Arbeitsausführung zusammen mit Mitarbeitenden der Gemeinde oder der Firma)

 

 

Störungsdienst

Erfahrungsgemäss verursachen Störungsmeldungen und ihre Behebung Umtriebe und Doppelspurigkeiten in der Verwaltung und im Werkhof. Moderne Systeme unterstützen ein Störungsmanagement wirksam. Der Betreiber einer Beleuchtungsanlage benötigt eine 24/7-Pikettorganisation, um im Bedarfsfall, etwa bei einem Verkehrsunfall oder bei Naturkatastrophen, beschädigte Beleuchtungen vom Stromnetz trennen zu können. 

 

Unser Pikettdienst ist jederzeit für Sie unter der Nummer 0844 121 175 im Einsatz. Wir erledigen Störungen prompt und zuverlässig.

 

Ihre Vorteile:

  • 24h/7 Tage verfügbar
  • Erfahrene, ortskundige Mitarbeitende
  • Sie brauchen keine eigene Pikettorganisation

 

Unsere Leistungen:

  • Jährliche IH-Planung und -beauftragung
  • IH-Arbeiten vor Ort inkl. visuelle Kontrolle aller Lichtpunkte sowie der gesetzlichen Kontrollen und Messungen und Kontrolle von Freileitungstragwerken
  • Pfelge und Mutation der Daten von Beleuchtungsnetz und unterirdischer Rohranlage
  • Auswertung der IH-Kontrollergebnisse und Priorisierung der Mängel, Dokumentation der Instandhaltung inkl. jährlicher IH-Bericht
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Elektrizitätsgesetzt (EleG), Starkstromverordnung (StV/SR), Weisung Nr. 244 des Eidg. Starkstrominspektorates ESTI und ERDEN als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlagen (SNG 483755)
  • Zur Verfügungsstellung einer 24/7 Störungsmeldeplattform
  • Management von Störungen und Vorhaltung eines Pikettdienstes für die Störungsbehebung
  • Aufbereiten der Daten und Zugriffsberechtigungen für den Online-Kundenzugang

 

Ihr Mehrwert:

  • Ein modularer, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Servicevertrag, womit Sie die gesetzlichen Auflagen an die BKW delegieren können
  • Die Erföhung der Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage
  • Onlinezugang auf lux BKW und nisBKW – damit Sie Zugriff auf Ihre Anlagedaten sowie den Betriebszustand haben und sehen, welche Arbeiten wir bereits ausgeführt haben
  • 24/7-Hotline für Störungen
  • Alles aus einer Hand – von der Behebung grösserer Schwachstellen über die optimale Anlagenstrategie bis zur Anlagensanierung
  • Sie haben einen Partner mit langjähriger Erfahrung im Beleuchtungs- und Stromnetzbereich

 

Leistungen

inbegriffen in luxBKW

nach Aufwand

Modernes Datenmanagement

24/7 Pikettdienst

Sytem aufsetzen

Reparaturen an Verteiltableaus, Leuchten, Tragwerken oder am Stromnetz

Störungsmeldeplattform für Einwohnerinnen und Einwohner

Analyse der Netzmängel etc.

Digitale Auftragsabwicklung

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Schulung und Auskünfte

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Hinweis: Für den Zugriff auf "luxBKW" ist ein Instandhaltungsvertrag mit der BKW erforderlich.

FAQ

Nein, damit Kundinnen und Kunden den Stand von Arbeiten und den Zustand der Beleuchtung auf dem Online-Tool einsehen können, ist ein Instandhaltungsvertrag mit der BKW erforderlich.

Im neuen Instandhaltungsvertrag ist luxBKW inbegriffen. Die Nutzung des OnlineTools ist für Kundinnen und Kunden jedoch freiwillig.

Da Beleuchtungsanlagen in das Stromnez eingebunden sind, müssen Informationen zur Beleuchtung in nisBKW erfasst werden. Bei luxBKW ist der Detailierungsgrad höher und umfasst detaillierte Daten zu einzelnen Lichtpunkten.

Bewirtschaftung - Dokumentation

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Gerne beraten wir Sie bei der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung einer Beleuchtungsanlage. Senden Sie uns Ihre Anfrage oder vereinbaren Sie einen Termin.

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