Mit der einstimmigen Annahme der parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) Girod (19.443) hat die UREK-N diesen April die Verlängerung der Förderung der erneuerbaren Energien bis 2030 aufgegleist. Sie geht in fast allen Punkten weiter und rascher voran als der Bundesrat mit seinen vorgeschlagenen Zielen und Massnahmen im Mantelerlass zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Einzig bei den finanziellen Mitteln will die Kommission den bestehenden Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde beibehalten.

Im Mantelerlass ist jedoch neben der Förderung der Erneuerbaren auch eine weitgehende Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) – inklusive Strommarktöffnung – vorgesehen. Darin sind einige für die erfolgreiche Energiezukunft zentrale Revisionen angedacht. Neben der vollständigen Strommarktöffnung sind dies insbesondere wichtige Massnahmen zur Sicherung der kurz- und langfristigen Versorgungssicherheit sowie Anpassungen der Netztarifierung.

Versorgungssicherheit ermöglichen

Mit dem Umbau der Energiesysteme rückt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit stärker ins Zentrum. Bis anhin bestand kein ausreichendes Konzept, wie die zukünftige Versorgungssicherheit gewährleistet werden soll. Im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes hat der Bundesrat mit der Speicherreserve sowie der Möglichkeit von Ausschreibungen für neue (Winter-)Stromproduktionskapazitäten ergänzende, marktbasierte Instrumente für die kurz- und längerfristige Stromversorgungssicherheit vorgesehen. Diese sind weiterhin notwendig, denn die erneuerbaren Energien werden gerade im Winter nicht die nötigen Strommengen produzieren können.

Trotz dieser Massnahmen ist die Versorgungsicherheit noch nicht gesichert. Denn auch die Importmöglichkeiten und die Netzstabilität sind für eine sichere Versorgung notwendig. Doch ohne Strommarktabkommen mit der EU sind diese weiterhin stark gefährdet (für eine detaillierte Erklärung lesen Sie: «Die Versorgungssicherheit ist bereits 2025 gefährdet»). Die vollständige Strommarktliberalisierung wird – neben einer Lösung der institutionellen Fragen – für ein Stromabkommen mit der EU vorausgesetzt. Doch die Strommarktöffnung ist nicht nur mit Blick auf die Anbindung an den europäischen Strommarkt zentral: Vielmehr ist eine Marktöffnung auch Treiber für Innovation und Effizienz, schafft Wahlfreiheit und mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden. Deshalb erachtet die BKW die vollständige Strommarktöffnung weiterhin als erstrebenswert.

Das Stromnetz nicht vergessen!

Damit die Strommarktliberalisierung sich voll entfalten kann, braucht es eine klare Trennung von Netz und Energie. Der monopolistische Netzbetrieb soll explizit vom Stromverkauf abgeschieden werden, welcher dem Wettbewerb unterliegt. Dies schafft EU-Kompatibilität und ermöglicht zugleich das Angebot innovativer Produkte, die durch die Koppelung von Stromverkauf und Dienstleistungen immer mehr nachgefragt werden.

Der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte zu einem breiten Ausbau der Netzinfrastruktur führen, weshalb die Regulierung jetzt die Gleise für einen effizienten Netzausbau stellen sollte. Um einen unnötig starken Anstieg der Netzausbaukosten – und damit eine höhere Belastung der Kunden – zu vermeiden, sollte einerseits die Netztarifierung stärker auf Basis der maximalen Leistung erfolgen, welche die Verbraucher beziehen. Anderseits sollte mittels «Peak-shaving» die maximale Einspeisung von PV-Anlagen auf ein technisch und ökonomisch sinnvolles Maximum begrenzt werden. Die von der UREK-N angestossenen Massnahmen ermöglichen die lückenlose Förderung der erneuerbaren Energien. Für eine sichere Stromversorgung, eine funktionierende und bezahlbare Netzinfrastruktur sowie mehr Innovation und Wahlfreiheit für Kundinnen und Kunden sind jedoch weitergehende Reformen im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes notwendig.

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