Umzugsmeldung: Warum Sie und nicht Ihr Vermieter?
Was viele nicht wissen: Beim Ein- und Auszug müssen Mietende und Privateigentümer ihren Strom selbst an- und abmelden. Das ist weder die Aufgabe einer Verwaltung noch von den Vermietenden.
Der Grund liegt darin, dass Sie als Mietende oder Privateigentümer den Strom beziehen und somit unser Vertragspartner sind.
Ihre Vorteile
Wenn Sie mit Ihrer letzten Stromrechnung einen Teil der Stromkosten Ihrer Nachmieter begleichen sollten, ist das ärgerlich. Um dies zu verhindern, melden Sie uns Ihren Ein- oder Auszug bitte bis spätestens 10 Tage vor Ihrem Umzug. So können wir die nötigen Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel den Zählerstand bei Ihrem Auszug vor Ort abzulesen.
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Zeit sparen
Melden Sie uns Ihren Umzug einfach, rasch und bequem online.
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Geld sparen
Bezahlen Sie nur den Strom, den Sie effektiv verbraucht haben.
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Nerven sparen
Freuen Sie sich an Ihrem neuen Zuhause, statt sich über die Stromrechnung zu ärgern.
In vier Schritten durch den Umzug
Was passiert, sobald ich den Umzug gemeldet habe? Wann wird der Zählerstand abgelesen? Und wie lange muss ich auf meine Schlussrechnung warten?
Die verschiedene Arten des Umzugs
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Einzug melden
(ins BKW Versorgungsgebiet)
Sind Sie Neukunde und möchten sich im BKW Versorgungsgebiet anmelden?
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Umzug melden
(innerhalb BKW Versorgungsgebiet)
Sind Sie bereits Kunde und ziehen innerhalb des BKW Versorgungsgebiets um?
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Auszug melden
(aus dem BKW Versorgungsgebiet)
Sind Sie bereits Kunde und ziehen aus dem BKW Versorgungsgebiet weg?
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Weitere Mutationen
Sind Sie bereits Kunde und möchten uns eine Änderung beim Kontakt für die Korrespondenz, einen Namenswechsel, Todesfall o.ä. melden?
Nötige Informationen zum Umzug
Halten Sie für Ihre Meldung bitte folgende Informationen bereit:
- Ihre Kundennummer (bei Auszug)
- Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ihr Umzugstermin (bei Einzug und Auszug)
- Adresse der an-/abzumeldenden Wohnung inkl. genaue Stockwerkangabe
- Neue Adresse (bei Auszug)
- Wenn vorhanden: EGID & EWID der Liegenschaft (Wie kann ich die ermitteln?)
Hinweis: Sind Sie unsicher, ob Ihre neue Adresse im BKW Versorgungsgebiet liegt? Hier finden Sie Ihren Stromversorger.
Für Verwaltungen und Vermietende
Bitte weisen Sie Ihre Mietenden darauf hin, dass diese ihre Umzugsmeldung als unsere Vertragspartner in der Regel selbst vornehmen müssen. Wenn Sie anstelle Ihrer Mietenden die Umzugsmeldung ausfüllen möchten, sind wir dazu verpflichtet, Ihre Meldung von den Mietenden bestätigen zu lassen.
Fragen zur Umzugsmeldung?
Finden Sie in unseren FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht darunter sein, melden Sie sich gerne bei uns.
Prüfen Sie in diesem Verzeichnis ganz einfach, ob Sie sich an Ihrem neuen Wohnort im Versorgungsbereich der BKW befinden.
Sie als Mietende und Privateigentümer sind unsere Vertragspartner. Darum muss sowohl der Vertragsabschluss als auch die Vertragsauflösung über Sie laufen. Die Stromkosten werden direkt Ihnen in Rechnung gestellt und sind in der Regel auch nicht in den Nebenkosten des Mietvertrags enthalten.
Ja, Sie haben bereits beim Einzug die Möglichkeit anzugeben, ob sie Energy Green, Energy Blue oder Energy Grey wünschen. Dieser Schritt ist allerdings optional, Sie können sich auch erst später für das gewünschte Stromprodukt entscheiden.
Die Kündigungsfrist für den Strombezug beträgt bei einem Wegzug (oder bei einem Umzug innerhalb des Tarifbereichs) 10 Arbeitstage. Diese Frist ist nötig, damit wir jemanden aufbieten können, der vor der Schlüsselübergabe Ihren Stromzähler ablesen kommt. So können wir sicherstellen, dass Ihnen nur der Strom verrechnet wird, den Sie auch wirklich bezogen haben.
Checkliste für den Umzug
Ein Umzug ist oft mit viel Organisation und Stress verbunden. Damit nichts vergessen geht und um Ihnen den Umzug zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten organisatorischen Punkten zusammengestellt: