1. Was ist eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage?

Plug-&-Play-Photovoltaikanglagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen mit zumeist je einem Modulwechselrichter (Microinverter) oder einem abgeregelten Wechselrichter sowie einem Kabel mit Stecker. Sobald die Anlage in Betrieb ist, fliesst der produzierte Strom direkt in den Stromkreislauf des Gebäudes und wird im besten Fall direkt von der Kundin oder dem Kunden verbraucht.

2. Darf ich eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage installieren? Welche Modelle sind erlaubt?

Ja, als Eigentümer oder in Absprache mit Ihrem Vermieter können Sie eine oder sogar mehrere Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen installieren. Die maximale Leistung von 600 Watt darf pro Zählerkreis (= Einfamilienhaus oder Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) allerdings nicht überschritten werden. Die Plug-&-Play-Photovoltaikanlage hat ausserdem den Vorgaben der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) der Bundes zu entsprechen.

Ob eine Solaranlage vom Bund zugelassen ist oder nicht, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle, dem Eidenössischen Starkstrominspektorat ESTI (https://www.esti.admin.ch), in Erfahrung bringen. Gegebenenfalls kann Ihnen auch der Hersteller Ihrer Anlage weiterhelfen.

3. Muss ich meine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei der BKW anmelden?

Ja, eine Anmeldung ist erforderlich. Sie können Ihre Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bequem über das Formular, welches Sie unten auf dieser Seite finden, anmelden.

4. Bin ich mit einer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage (eigene, steckbare Photovoltaikanlage/Solarmodul) vor einer Abschaltung geschützt?

Eine eigene Plug-&-Play-Photovoltaikanlage schützt Sie nicht vor einer Stromabschaltung. Wenn Ihre Anlage unabhängig vom Stromnetz funktioniert, können Sie allerdings den von Ihrer eigenen Anlage produzierten Strom trotz der Stromabschaltung weiterhin nutzen. Um die Funktionsweise Ihrer Anlage zu klären wenden Sie sich gerne an Ihre Elektroinstallateurin oder Ihren Elektroinstallateur.

5. Erhalte ich eine Rückliefervergütung für meine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage?

Ja, sofern Ihre Plug-&-Play-Photovoltaikanlage korrekt bei uns angemeldet worden ist und Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie die Rückliefervergütung erhalten möchten. Eine Anmeldung erfolgt über das Formular, welches Sie unten auf dieser Seite finden.

6. Was passiert, wenn ich ausziehe (Umzug oder Wegzug)?

Mit Ihrem Auszug wird auch Ihre Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei uns abgemeldet. Bleibt die Anlage vor Ort installiert, so ist uns dies zu melden. Vergessen Sie beim Umzug aber nicht, Ihren neuen Vermieter um Erlaubnis zu fragen und die Plug-&-Play-Photovoltaikanlage bei Ihrem Elektrizitätswerk mit dem neuen Standort anzumelden.

Anmeldung Ihrer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage

Adresse des Anschlussortes

Zählernummer am Anschlussort

Die Zählernummer können Sie der ersten Seite auf Ihrer Stromrechnung entnehmen.

Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung muss in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefasst oder in eine dieser Sprachen übersetzt sein.

Bitte teilen Sie uns die Leistung Ihrer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage mit (maximal 600 Watt). Diese können Sie Ihrer Konformitätserklärung entnehmen.

*Die prozessuale und abrechnungstechnische Umsetzung des Erhalts einer allfälligen Rückliefervergütung erfordert meistens den Wechsel des bestehenden Stromzählers. Der Wechsel des Zählers führt zu einem Stromunterbruch und dauert zwischen 15-30 Minuten.