Bei der Installation einer Photovoltaik (PV) Anlage spielen auch für private Haushalte wirtschaftliche Aspekte eine zentrale Rolle: Vor einer Investition gilt es, Anlagekosten und Ertragsmöglichkeiten abzuwägen. Erträge ergeben sich aus einem staatlichen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung), den Erträgen aus der Netzeinspeisung (Rückliefervergütung) sowie den Kosteneinsparungen durch Eigenverbrauch.

Beim Eigenverbrauch spart der PV-Betreiber gleich doppelt: Nicht nur bei den Kosten für den Energiebezug, sondern auch bei den damit verbundenen Abgaben und Netzkosten. Denn diese werden grösstenteils über die verbrauchte Strommenge abgerechnet. Der Eigenverbrauch ist bei den aktuellen Netztarifstrukturen attraktiver als die Netzeinspeisung, denn die finanzielle Einsparung durch Eigenverbrauch fällt höher aus als die Erträge bei der Netzeinspeisung.

Indirekte Förderung via Netztarif

Eigenverbrauch ist nicht nur für die PV-Betreiber attraktiv. Auch in der Politik ist er beliebt, da die Subvention indirekt und versteckt über die Netztarifierung erfolgt, so dass keine zusätzlichen Abgaben zur Finanzierung nötig werden. Doch was die PV-Betreiber mit ihrem Eigenverbrauch einsparen, müssen andere Stromverbraucher bislang über höhere Netztarife berappen. Eine solche Quersubventionierung hat zudem Umverteilungseffekte zur Folge. Pauschal kann man vermuten, dass vor allem Hausbesitzer eigene PV-Anlagen installieren und von Mietern in Mehrfamilienhäusern quersubventioniert werden.

Im Folgenden klammern wir solche Umverteilungseffekte jedoch aus und fokussieren auf die Frage, ob die Form der Subventionierung über Einmalvergütung und Eigenverbrauch insgesamt wirtschaftlich effizient ist – sprich, ob möglichst viel PV mit möglichst wenig Finanzmitteln ausgebaut werden kann.

Grosse Bandbreite bei Kosten und Eigenverbrauch

Die Antwort können wir vorwegnehmen: Nein, das heutige Subventionierungssystem ist nicht effizient. Dies hat in erster Linie mit den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen PV-Anlagen zu tun. Zu beachten sind insbesondere:

  • Die grosse Bandbreite der PV-Kosten: Je nach Grösse und Art der Anlage variieren die Investitionskosten von PV-Anlagen. Aktuell lassen sich gemäss der jüngsten PV-Beobachtungsstudie von EnergieSchweiz bei kleinen Anlagen (bis 10 Kilowatt-Peak, kWp) Investitionskosten zwischen 1’359 und 7’545 Franken pro kWp feststellen, wobei der Medianwert bei 2’914 Franken liegt. Bei Anlagen zwischen 30 und 100 kWp liegt der Medianwert bei 1’466 Franken, zwischen 100 und 300 kWp bei 1’217 Franken. Die Kostendegression nimmt bei grösseren Anlagen ab, nicht zuletzt, weil der Anteil der Installationskosten an den Gesamtkosten sinkt.
  • Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Eigenverbrauchs: Besonders bei kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20 bis 40 Prozent durchaus realistisch, mit einem Batteriespeicher und/oder einer Elektromobilitätsinstallation kann er noch höher zu liegen kommen. Bei sehr grossen Anlagen (z.B. auf Lagergebäuden) ist Eigenverbrauch dagegen oft schwieriger, da nicht jede Anlage auf dem Dach eines stromintensiven Betriebs steht. Bei grossen Freiflächenanlagen – zum Beispiel in Landwirtschaftszonen – besteht häufig gar keine Möglichkeit für Eigenverbrauch. Solche Anlagen sind in der Schweiz wenig anzutreffen.

Eigenverbrauch als Treiber der Wirtschaftlichkeit

Eine Simulation bei kleinen PV-Anlagen zeigt, dass unter der Annahme sehr tiefer Investitionskosten bereits ab einem Eigenverbrauch von rund 20 Prozent die jährlichen Erträge über den Kosten liegen (vgl. Abbildung 1). Kleine Anlagen, deren Investitionskosten gemäss der EnergieSchweiz-Studie auf Medianniveau liegen, sind dagegen selbst bei hohem Eigenverbrauch nicht wirtschaftlich. Im Gegensatz dazu wären effiziente grosse Anlagen (ab etwa 100 KWp) ohne Eigenverbrauch rentabel. Bei hohem Eigenverbrauch werden solche Anlagen sogar ausgesprochen profitabel.

Unterstellt werden in dieser Rechnung die Einmalvergütung als Subvention, mittlere Strom- bzw. Netzkosten eines Schweizer Haushalts sowie eine am Markt orientierte Rückliefervergütung in der Höhe von 6.5 Rp./kWh (Marktpreis für Strom von 4.5 Rp./kWh sowie für den Herkunftsnachweis von 2 Rp./kWh). Diese Rückliefervergütungen variieren in der Praxis. So vergütet die BKW die PV-Herkunftsnachweise aktuell mit 4.5 Rp./kWh. Nicht eingerechnet wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit der Investition, die in praktisch allen Kantonen möglich ist. Der Effekt ist aufgrund der Steuerprogression jedoch individuell.

Abbildung 1: Wirtschaftlichkeit einer 10 kWp und einer 100 kWp PV-Anlage – mit unterschiedlichen Investitionskosten, Einmalvergütung (EIV) und Eigenverbrauch (EV)
Abbildung 1: Wirtschaftlichkeit einer 10 kWp und einer 100 kWp PV-Anlage – mit unterschiedlichen Investitionskosten, Einmalvergütung (EIV) und Eigenverbrauch (EV)

Anhand der nächsten Abbildung kann die Wirksamkeit eines kombinierten Fördersystems mit Einmalvergütung und Eigenverbrauchsvorteil erläutert werden. Vereinfachend unterteilt die Abbildung PV-Anlagen in solche mit tiefer oder hoher Effizienz sowie solche mit tiefem oder hohem Eigenverbrauch. Im Feld C sind effiziente Anlagen, bei denen gleichzeitig ein hoher Eigenverbrauch möglich ist. Solche Anlagen können ohne oder mit tiefer Einmalvergütung wirtschaftlich betrieben werden. Um Investitionen in weitere Anlagen auszulösen, muss die Einmalvergütung angehoben werden. Damit werden sowohl effiziente Anlagen mit geringem Eigenverbrauch (Feld D) als auch teure Anlagen mit viel Eigenverbrauch (B) wirtschaftlich attraktiver.

Abbildung 2: Vereinfachtes Schema Eigenverbrauch und Effizienz der Anlage
Abbildung 2:Vereinfachtes Schema Eigenverbrauch und Effizienz der Anlage

Effizientere Anlagen fördern

Das vereinfachende Schema illustriert zwei zentrale Schwächen des aktuellen Förderregimes.

  • Erstens fördern die Subventionen nicht in erster Linie effiziente Anlagen. Aufgrund des kombinierten Vorteils aus Einmalvergütung und Eigenverbrauch können auch Anlagen mit vergleichsweise hohen Investitions- bzw. Installationskosten (B) aus der Sicht eines Betreibers wirtschaftlich werden. Würde hingegen die Förderung auf effiziente Anlagen fokussieren, könnten mit demselben Subventionsbetrag mehr Anlagen gefördert werden. In der Praxis würden einerseits grössere Anlagen gefördert (z.B. auf Dächern von Gewerbe / Industrie), anderseits würden Haushalte Anreize erhalten, ihre ganze Dachfläche zu nutzen. Heute werden in der Schweiz vor allem (teure) Kleinanlagen gebaut, häufig wird auch nur ein Teil des Daches mit PV belegt, da die Anlage auf den Eigenverbrauch optimiert ist.
  • Zweitens können Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch und relativ tiefen Kosten (C) von einer Übersubventionierung profitieren. Denn mit einer Anhebung der einheitlichen Einmalvergütung sollen auch Anlagen mit geringerem Eigenverbrauch (D) oder höheren Kosten (B) wirtschaftlich gemacht werden – effiziente Anlagen mit hohem Eigenverbrauch profitieren von sog. «Mitnahmeeffekten». Der Staat könnte daher die Anlagen im Feld C mit einem tieferen Betrag fördern – die Einsparung könnte für die Förderung von anderen Anlagen eingesetzt werden.

Das Argument der Effizienz des Fördersystems ist vor dem Hintergrund beschränkter Mittel im Netzzuschlagsfonds wichtig. Schliesslich soll gemäss dem bundesrätlichen Entwurf zur Revision des Energiegesetzes der bei 2.3 Rp./kWh gedeckelte Netzzuschlag auch künftig nicht angehoben werden, obschon der Bundesrat die Ausbauziele für erneuerbare Energien höher gesteckt hat. Wie aber könnte ein Fördersystem effizienter ausgestaltet werden?

Eigenverbrauch zur Minimierung der Anschlussleistung

Der Netzausbau und damit die Netzkosten hängen in erster Linie von der Entwicklung der Anschlussleistungen der Verbraucher ab: Je höher deren maximale Strombezug ist, desto grösser muss das Netz dimensioniert werden und desto mehr muss investiert werden. Mit zunehmender Verbreitung der E-Mobilität wird bei vielen Verbrauchern der Bedarf nach einer höheren Anschlussleistung zunehmen, was mit einem kostspieligen Ausbau der Netzkapazitäten verbunden ist. Eigenverbrauch reduziert jedoch nicht automatisch den nötigen Netzausbau. Nur wenn damit auch eine Reduktion der Verbrauchsspitzen einhergeht, können Netzkosten eingespart werden.

Sinnvollerweise sollten daher die Netztarife so gestaltet werden, dass sie Anreize zur Minimierung des Leistungsbezugs aus dem Netz geben. Dazu sollten die Netztarife weniger auf Basis der bezogenen Energie, sondern vielmehr auf Basis der maximalen Anschlussleistung verrechnet werden. Damit entfallen zwar die oben dargestellten Quersubventionen, hingegen entstehen bei den Verbrauchern Anreize, ihren Eigenverbrauch so zu optimieren, dass ihre Anschlussleistung minimiert werden kann – wodurch effektiv Netzkosten eingespart würden. Eigenverbrauchsoptimierung nützt dann nicht nur den PV-Produzenten, sondern sämtlichen am Netz angeschlossenen Verbrauchern (siehe dazu auch den Gastbeitrag von Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz-Management BKW, im «energate messenger» ).

Ausschreibungen auch für kleinere Anlagen

Daneben sollte ein Fördersystem die individuellen Voraussetzungen der PV-Anlagen stärker berücksichtigen. Die grossen Unterschiede bei den Investitions- bzw. Installationskosten illustrieren, dass mit einem Fokus auf die effizienten Anlagen der Förderaufwand reduziert werden kann. Ein solcher Fokus kann über Ausschreibungen von Subventionen erfolgen: Anlagen mit tieferen Kosten und geringerem Subventionsbedarf erhalten eher den Zuschlag. Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass die Kosten der PV weiter sinken. Über das Instrument der Ausschreibung passt sich die nötige Subvention automatisch an – die bisherige indirekte Subventionierung über die Netzentgelteinsparung weist diese Flexibilität dagegen nicht auf.

Auch der Bundesrat sieht im Entwurf zur Energiegesetzesrevision Ausschreibungen für PV-Subventionen vor. Er beschränkt diese aber auf grosse Anlagen. Interessanterweise sind aber die Kostenunterschiede (sowie die unterschiedlichen Eigenverbrauchsmöglichkeiten) gerade bei den kleineren Anlagen besonders ausgeprägt – womöglich wäre bei ihnen das Effizienzpotenzial von Ausschreibungen daher besonders gross. Das spricht in jedem Fall dafür, dass im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision die Grenze der Anlagengrösse für Subventionsausschreibungen bei der PV eher tief als hoch angesetzt werden sollte.

[1] Annahmen für effiziente Anlagen: Lebensdauer 25a; Investitionskosten für angebaute 10 kW PV-Anlagen: Minimum bei 1’359 CHF/kW, Medien bei 2’914 CHF/kW; 100 kW PV-Anlagen: Minimum bei 855 CHF/kW, Median bei 1’466 CHF/kW (Bericht von EnergieSchweiz, Photovoltaikmarkt-Beobachtungsstudie 2019, 15. Juni 2020); WACC 4.62% (vor Steuern) gemäss BFE-Bericht (Mai 2016); Steuern 18%; FK-Anteil 50%; FK-Zins 2%; Betriebskosten 3 Rp./kWh; Einmalvergütung (Höhe gemäss EnFV ab April 2021); Volllaststunden 945h; Rücklieferung 6.5 Rp./kWh (4.5 Rp./kWh für Strom, 2 Rp./kWh für HKN); Standardprodukt H4-Strompreis 19.8 Rp./kWh für Anlagen bis 100 kW und C3-Strompreis 17.4 Rp./kWh für Anlagen ab 100 kW (CH-Durchschnitt für 2021 gemäss ElCom-Preisvergleich)