Voraussetzungen für die Abnahmevergütung

  • Sie besitzen eine PV-Anlage

  • Sie haben einen Smart Meter installiert

    (Auch Lastgangzähler möglich)

  • Ihr Anschluss ist im Verteilnetz der BKW

Was sind meine Vorteile bei der neuen Vergütung für meinen eingespeisten Strom?

Transparenz

Sie sehen jederzeit, was Ihre eingespeiste Energie am Markt wirklich wert ist. Die zugrunde liegenden Börsenpreise sind nach ihrer Anmeldung im Kundenportal myBKW.ch und auch öffentlich auf der Website der EPEX SPOT einsehbar.

Mehr aus Ihrem Solarstrom machen

Speisen Sie Ihren Strom ein, wenn die Marktpreise hoch sind. So können Sie mehr Geld für Ihren Strom erhalten. Das kann dazu beitragen, dass sich Ihre PV-Anlage schneller bezahlt macht. Ein Batteriespeicher und ein Energie-Management-System (EMS) können Sie dabei unterstützen.

In der EMS-Marktübersicht sehen Sie, welche Systeme aktuell verfügbar sind.

Flexibilität 

Passen Sie den Betrieb von Boiler, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder E-Auto-Ladung gezielt an den Strompreis an. So nutzen Sie Ihre vorhandenen Flexibilitäten optimal. 

Auch Ihre PV-Anlage kann automatisch reagieren. Moderne Wechselrichter können die Einspeisung bei sehr tiefen oder negativen Strompreisen reduzieren. Das kann Ihren Ertrag langfristig verbessern, besonders bei Anlagen ohne Eigenverbrauch.

Wert des Stroms im Tagesverlauf (fiktives Beispiel eines Sommertags)

Beispielhafter Verlauf der Abnahmevergütung an einem sonnigen Sommertag. Die tatsächliche Vergütung kann abweichen.

Gemeinsam die Energiewende unterstützen

Mit Ihrer gezielten Einspeisung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer zuverlässigen und nachhaltigen Energieversorgung. Sie helfen, erneuerbare Energien sicher ins Stromsystem zu integrieren und unterstützen gleichzeitig, das Stromnetz insbesondere bei hoher Solarproduktion zu entlasten. So tragen Sie dazu bei, das Netz stabil zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen der bisherigen Rückliefervergütung und der neuen Abnahmevergütung?

Das bisherige Modell der Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend vom Bundesamt für Energie berechnet wird. Die Abnahmevergütung bildet den Wert der eingespeisten Energie viel genauer ab: In Stunden mit Stromüberschuss wird wenig vergütet, in Stunden mit Strombedarf wird viel vergütet. Damit steigt der Anreiz, in sonnigen Stunden den Eigenverbrauch zu erhöhen (E-Auto laden, Boiler aufheizen, Wärmepumpe in Betrieb nehmen etc.) und damit das Netz zu entlasten. In Zeiten mit hohem Strombedarf steigt der Anreiz, Strom ins Netz einzuspeisen und damit einen höheren Ertrag pro Kilowattstunde zu generieren. 

Beispielhafte Preisentwicklung der Abnahmevergütung

Wie rechnet sich das?

 Optimierter Eigenverbrauch Ohne Optimierung
Abnahmemenge4'000 kWh4'000 kWh
Individuell erzielter Durchschnittspreis6,48 Rp./kWh5,89 Rp./kWh
BFE-Referenzmarktpreis5,89 Rp./kWh
Mindestvergütung 6,00 Rp./kWh
Differenz0,11 Rp./kWh
Mindestvergütungsprämie4,40 CHF
Abnahmevergütung4'000 kWh x 6,48 Rp. + 4,40 CHF = 263,56 CHF4'000 kWh x 5,89 Rp. + 4,40 CHF = 240,00 CHF

Der BFE-Referenzmarktpreis zeigt, welchen durchschnittlichen Marktwert eingespeister Strom in einem Quartal erzielt hat. Er wird vom Bundesamt für Energie berechnet. Für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt gilt eine Mindestvergütung von 6,00 Rp./kWh. Liegt der BFE-Referenzmarktpreis darunter, wird die Differenz als Mindestvergütungsprämie vergütet.


Diese Prämie erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren oder nicht. Wenn Sie Ihren Eigenverbrauch gezielt steuern, können Sie zusätzlich einen höheren durchschnittlichen Preis erzielen. Das Beispiel ist bewusst vereinfacht gewählt und keine Preisprognose für 2026.

Ihr neues Vergütungsmodell

Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie noch heute auf die Abnahmevergütung um. Der Wechsel ist einfach, unkompliziert und bis Ende jedes Quartals für das kommende Quartal jederzeit möglich.

  1. Seit Mitte 2026

    Wahlprodukt

    Freiwilliger Wechsel auf das nächste Quartal möglich.

    Jetzt Anmelden

  2. Ab 2027

    Für neue Anlagen

    Ab 1. Januar 2027 wird Strom aus neu ans Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen grundsätzlich nach dem Modell der dynamischen Abnahmevergütung vergütet. Bestehende Anlagen können weiterhin freiwillig in dieses Modell wechseln, sofern bei ihrer Anlage ein Smart Meter oder Lastgangzähler installiert ist.

  3. Ab 2028

    Alle Anlagen

    Ab 2028 gilt das dynamische Modell grundsätzlich für alle Anlagen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig und individuell über die Umstellung informiert.

  4. Voraussetzung

    Smart Meter oder Lastgangzähler

    Für die stündliche Erfassung Ihrer Einspeisung ist ein Smart Meter oder Lastgangzähler zwingend erforderlich. Solange keiner dieser Zähler installiert ist, gilt weiterhin das bisherige Modell der Rückliefervergütung.

Unsere Empfehlung für Ihre Situation

Die dynamische Abnahmevergütung ist ein neues Vergütungsmodell. Welche Auswirkungen sie auf Ihre Solaranlage hat, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Empfehlung. 

Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, frühzeitig mit einem Fachpartner ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen und gemeinsam die optimale Lösung für ihre PV-Anlage zu finden und umzusetzen. 

FAQ

Die dynamische Vergütung lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre Einspeisung flexibel steuern können – etwa mit einem Batteriespeicher, einer Wärmepumpe, einem E-Auto oder einem Boiler. So können Sie gezielt dann einspeisen, wenn die Preise hoch sind, und Ihre Einnahmen optimieren. So profitieren Sie bereits von hohen Marktpreisen und können ihre Einspeisung noch gezielter steuern und sinnvollerweise bei tiefen Marktpreisen auch abregeln.

Bei der Abnahmevergütung nach Spotmarktpreis berechnen wir Ihren eingespeisten Strom pro Stunde ab. Für jede Stunde gilt der Day-Ahead-Marktpreis der EPEX Spot für die Schweiz. Deshalb kann die Vergütung je nach Zeitpunkt der Einspeisung unterschiedlich ausfallen. Auf Ihrer Rechnung weisen wir die Vergütung in CHF aus.

Die Marktpreise sind öffentlich einsehbar unter epexspot.com. Im myBKW-Kundenportal sehen Sie zusätzlich Ihre Einspeisemengen und die daraus berechnete Vergütung übersichtlich. 

Ja. Wenn der Spotmarktpreis negativ ist und gleichzeitig Strom eingespeist wird, kann auch die Vergütung im dynamischen Modell negativ ausfallen. Das kann vor allem in Zeiten mit viel Stromangebot und tiefer Nachfrage vorkommen, zum Beispiel an sehr sonnigen Wochenend- oder Feiertagsstunden. 

Wichtig: auch im quartalsweisen Referenzmarktpreismodell sind negative Preise möglich, diese sind aber kaum wahrnehmbar, weil der Preis als Durchschnittspreis über das Quartal gemittelt wird und kurzzeitige Ausreisser (wie bspw. über das 1. Mai Wochenende) nach unten nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Eine solche Phase hat Beispielsweise in der Woche vom 05.- 11. Mai 2025 stattgefunden. Hier schematisch dargestellt.

Das Risiko lässt sich reduzieren, indem möglichst viel Solarstrom selbst genutzt oder gespeichert wird und Einspeisungen in Tiefpreiszeiten reduziert werden. Helfen können ein Batteriespeicher, die intelligente Steuerung von Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto sowie ein Energiemanagementsystem.

Einen Ausgleich bei tiefen Marktpreisen gibt es auch mit der neuen Abnahmevergütung, aber das Modell wird angepasst. Zunächst wird für jede eingespeiste Kilowattstunde der Marktpreis bezahlt. Liegt in einem Quartal der Referenzmarktpreis des BFE unter der Mindestvergütung, wird die Differenz zusätzlich ausbezahlt. Diese Prämie heisst Mindestvergütungsprämie.

In der Regel ja. Wichtig ist, dass Sie die Bedingungen der jeweiligen Programme erfüllen. 

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