Aktuelle Vergütung für Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Juli 2024 vergütet Sie die BKW für Herkunftsnachweise von «naturemade star»-zertifizierten Anlagen mit 3.5 Rappen pro Kilowattstunde. Die Höhe der Vergütung wird Quartalsweise angepasst.
Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN bestätigt den Ort der Produktion, den Zeitpunkt und die Technologie (beispielsweise Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft). Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und kann losgelöst als eigenständiges Zertifikat auf dem Markt gehandelt werden. Pronovo ist die offiziell akkreditierte Zertifizierungsstelle für HKN in der Schweiz.
Preisentwicklung der HKN- und Rückliefervergütung in den vergangenen Jahren
Im Durchschnitt bezahlte die BKW von 2017 bis 2024 für Solarstrom eine Vergütung (HKN- und Rückliefertarif kumuliert) von 12.31 Rp./kWh.
HKN-Verkauf: So gehen Sie vor
Möchten Sie Ihre Herkunftsnachweise an die BKW verkaufen? Dann berücksichtigen Sie die folgenden 11 Schritte zur HKN-Übergabe an die BKW.
Überprüfen Sie, ob Ihre Photovoltaikanlage die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Photovoltaikanlage muss im Versorgungsgebiet der BKW stehen und den überschüssigen Strom in das Verteilnetz der BKW einspeisen.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb und generiert eine Leistung von mindestens zwei Kilowatt.
- Die Photovoltaikanlage ist «naturemade star»-zertifizierbar, nicht vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen worden und nicht freistehend.
- Die Photovoltaikanlage darf keine Vergütung über das Einspeisevergütungssystem (EVS) und keine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Mehrkostenfinanzierung (MKF) erhalten.
- Ihre Anlage ist keine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage.
Beachten Sie, dass bei einem Wechsel des Stromabnehmers Ihres überschüssigen Stroms (beispielsweise von der BKW zu einem anderen Energieversorgungsunternehmen) der HKN-Vertrag mit der BKW zeitgleich gekündigt wird.
Sind alle Voraussetzungen für die Abnahme erfüllt, dann werden die Herkunftsnachweise unter Einhaltung der Eingabefristen ab dem folgenden Quartal abgenommen:
- 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
- 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
- 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
- 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Registrieren Sie Ihre Photovoltaikanlage bei pronovo.ch.
Lassen Sie Ihre Photovoltaikanlage beglaubigen.
Die dazugehörige Liste finden Sie auf pronovo.ch unter den Dokumenten und dem Begriff «Allgemein».
Die Auditorin oder der Auditor beglaubigt Ihre Photovoltaikanlage und reicht den Antrag bei Pronovo ein.
Pronovo wird der BKW in der Folge bestätigen, dass Ihre Photovoltaikanlage im System erfasst wurde. Sie erhalten eine Kopie dieser Bestätigung per E-Mail (Sie sind im CC) mit dem Betreff «Freischaltung der Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen». Erst ab diesem Zeitpunkt können die Herkunftsnachweise an die BKW abgetreten und das Formular für den Antrag ausgefüllt werden (siehe Schritt 6).
Füllen Sie das Formular für den Antrag aus.
Wichtig: Sofern Sie noch über keinen BKW Online-Kundenaccount verfügen, ist eine Registrierung bei der erstmaligen Nutzung des Kundenportals notwendig.
Die BKW übernimmt für Sie die Vorerfassung des Dauerauftrags im Herkunftsnachweissystem bei Pronovo. Sie müssen danach nur den Dauerauftrag bestätigen. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass Ihre HKN innerhalb der Eingabefristen angemeldet werden.
Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung des Dauerauftrags von Pronovo. Nehmen Sie die Bestätigung vor.
Die BKW sendet Ihnen den HKN-Vertrag. Sie senden den unterschriebenen Vertrag umgehend zurück.
Die BKW sendet Ihnen eine Aufnahmebestätigung Ihrer HKN.
Unter Einhaltung der Eingabefristen nimmt die BKW Ihre Herkunftsnachweise ab dem folgenden Quartal ab. Die Vergütung der Herkunftsnachweise wird Ihnen jeweils zusammen mit der Rückliefervergütung auf der Abrechnung gutgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen zu Herkunftsnachweisen
Jede Kilowattstunde eingespeister Strom wird deklariert, damit die Herkunft des Stroms bekannt ist und zurückverfolgt werden kann. Zur Deklaration der Herkunft des Stroms werden sogenannte Herkunftsnachweise verwendet. Diese enthalten Angaben zur Energiequelle (beispielsweise Sonne, Wasser, Kernkraft), aus der der Strom erzeugt wurde, sowie zum Zeitpunkt und zum Ort der Erzeugung. In der Schweiz werden Herkunftsnachweise durch Pronovo ausgestellt. Pronovo ist die Vollzugsstelle des Bundes für das Förderprogramm erneuerbarer Energien.
Die Herkunftsnachweise aus «naturemade star»-zertifiziertem Ökostrom fliessen in unsere Stromprodukte Energy Green und Energy Blue. Somit erhalten unsere Endkundinnen und Endkunden den von Ihnen produzierten Sonnenstrom.
Falls Sie bereits die KEV oder eine Vergütung über das EVS erhalten, können Sie nicht von unserem Angebot profitieren. Mit der KEV oder der Vergütung über das EVS werden Ihnen bereits der Strom und die HKN vergütet.
Das Angebot zur Abnahme und Vergütung der Herkunftsnachweise einer Photovoltaikanlage mit dem Qualitätsmerkmal «naturemade star» gilt nur im Versorgungsgebiet der BKW.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Herkunftsnachweise der BKW zu verkaufen. Die Abnahme der Herkunftsnachweise ist ein freiwilliges Angebot der BKW. Die Herkunftsnachweise können auch an einen Dritten verkauft werden.