Mit dem neuen Energiegesetz ändert sich auch das Vergütungsmodel für Produzenten von gefördertem erneuerbarem Strom. Der risikofreie KEV-Vergütungssatz wird durch das Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung abgelöst. Das bedeutet, dass Produzenten spätestens ab dem 01.01.2020 das Strompreisrisiko selber tragen und die produzierte Energie an der Strombörse verkaufen müssen.
Dies birgt Risiken aber auch Chancen! Abhängig vom Produktionsprofil einer Anlage können gewisse Produzenten über die Direktvermarktung mehr verdienen als über den regulären KEV-Vergütungssatz. Wir prüfen für Sie, ob sich ein Wechsel bereits vor Ablaufen der Frist lohnt.