Teilnehmerin am UN Global Compact
Als Teilnehmerin des UN Global Compact (UNGC), der weltweit grössten Nachhaltigkeitsinitiative von Unternehmen, verpflichten wir uns zur Einhaltung von zehn Prinzipien für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken. Diese behandeln Themen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Klimaschutz oder Korruption. Mit der Teilnahme am UNGC bekennen wir uns explizit zur Verankerung der Nachhaltigkeit in unserem Unternehmen.
Welches die zehn Prinzipien sind, erfahren Sie auf der folgenden Seite:

Neben dem UN Global Compact bilden die UNO-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) den übergeordneten Rahmen für unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen
Nachhaltigkeitsrisiken binden wir in das unternehmerische Risikomanagement und in strategische Entscheide mit ein. Auch die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft haben wir im Blick. Dabei berücksichtigen wir das Vorsorgeprinzip mit dem Ziel, Schaden für Mensch und Umwelt zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Regelmässig identifizieren und bewerten wir Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen und leiten daraus Massnahmen ab. Zu den aktuellen Risiken gehören beispielsweise
- Extreme Hoch- oder Niedrigwasser, welche die Leistung der Laufwasserkraftwerke beeinflussen
- Starke Stürme, die das Verteilnetz oder Turbinen in Windparks schädigen können
- Die langfristige Gletscherschmelze, die den Wasserstand in Stauseen verändert
- Der steigende CO2-Preis für Gas- und Kohlekraftwerke
- Der Fachkräftemangel
- Starke oder langanhaltende Hitze, die Gesundheitsrisiken birgt und zu einem Produktivitätsrückgang führen kann
In unseren Entscheidungen und Richtlinien halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Standards, die für unsere Tätigkeit relevant sind. Verstösse wie Korruption, Bestechung, Menschenrechtsverletzungen, wettbewerbswidriges Verhalten, Datenmissbrauch oder fahrlässiger Umgang mit der Umwelt widersprechen unseren Grundsätzen. Mitarbeitende können Regelverstösse unter anderem über ein anonymes Hinweisgebersystem melden. Ein wichtiger Wegweiser für unser Handeln ist der Verhaltenskodex der BKW Gruppe.
Kombinierte Berichterstattung
Der Nachhaltigkeitsbericht ist seit 2021 Bestandteil unserer Geschäftsberichterstattung. Damit schaffen wir Transparenz für unsere Stakeholder in Bezug auf strategische Ansätze, Leistungen und Herausforderungen der BKW. Alle Angaben und Kennzahlen beziehen sich, wenn im Einzelfall nicht anders ausgewiesen, auf die gesamte BKW Gruppe.
Mitgliedschaften und Partnerschaften
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öbu – Der Verband für nachhaltiges Wirtschaften
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Swissolar
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https://www.bfh.ch/de/forschung/
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FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz)
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iBAT Association
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Swiss e-Mobility
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United Nations Global Compact
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