Strommarktöffnung schafft Chancen für Kunden und Wirtschaft

BKW begrüsst grundsätzliche Stossrichtung des neuen Stromversorgungsgesetzes 

Die BKW befürwortet mehr Markt und damit die vollständige Strommarktöffnung. Sie begrüsst den Vorschlag für das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG) im Grundsatz, lehnt jedoch unnötige und verzerrende Regulierungen darin entschieden ab. Bei der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) will sie am heutigen, gut funktionierenden Finanzierungssystem festhalten.  

«Mit der vollständigen Marktöffnung können alle Kunden ihren Anbieter neu frei wählen. Das ist ein Gewinn für die Kunden wie auch für die Volkswirtschaft», sagt Suzanne Thoma, CEO der BKW. Eine Regulierung der Tarife in der künftigen Grundversorgung ist nicht mehr nötig. Die Kunden können den Energieversorger wechseln, wodurch ein Wettbewerb entsteht.

 

Hingegen müssen mit der Liberalisierung die Zuständigkeiten von Netzbetreiber und Energieversorger neu geregelt werden. Der Netzbetreiber sollte in Zukunft nicht mehr für die Grundversorgung zuständig sein, da sonst die Umsetzung von Entflechtungsvorschriften erschwert und das Angebot innovativer Produkte behindert wird. Mit einer konsequenten Entflechtung des Netzes sollte die Grundversorgung von jenem Energielieferanten erbracht werden, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltkunden bedient – wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist.

 

Die BKW spricht sich für den vorgesehenen Qualitätsstandard in der Grundversorgung aus. Wie viele Energieversorgungsunternehmen offeriert sie mit «Energy Blue» schon heute standardmässig ein Produkt mit einheimischer und ausschliesslich erneuerbarer Energie. Die Qualitätskennzeichnung des Stroms soll mit jährlichen Herkunftsnachweisen erfolgen. Der vorgeschlagene quartalsweise oder gar monatliche Nachweis führt zu administrativem Mehraufwand und verteuert Endkundenpreise unnötig. Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien entstehen durch dieses Instrument hingegen nicht.

 

Speicherreserve schafft keine Investitionsanreize

Die BKW befürwortet die im StromVG-Entwurf vorgesehene strategische Speicherreserve. «Sie kann kritische Versorgungssituationen gegen Ende Winter überbrücken. Allerdings stellt sie keine (Re-)Investitionen sicher, die für eine längerfristige Versorgungssicherheit dringend nötig sind», sagt Urs Meister, Leiter Markets & Regulation. Die BKW hat hierzu bereits 2016 einen marktbasierten Kapazitätsmechanismus vorgeschlagen, wie er in verschiedenen europäischen Ländern eingeführt wurde.

 

Liberalisierung der Messdaten statt Teilliberaliserung des Messwesens

Die vorgeschlagene Teilliberalisierung des Messwesens schafft zusätzlichen administrativen Aufwand und damit Kosten ohne volkswirtschaftlichen Nutzen. Der Markt für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ist zu klein, so dass kein funktionsfähiger Wettbewerb entsteht. Die BKW setzt sich stattdessen für eine Liberalisierung der Messdaten ein. Damit entscheiden Kunden selbst, ob sie ihre erhobenen Messdaten zu Abrechnungszwecken dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen wollen. So können Kunden mit eigener smarter Messinfrastruktur vom ineffizienten flächendeckenden Smart-Meter-Rollout ausgeklammert und Doppelspurigkeiten vermieden werden.

 

SEFV-Revision darf nicht unnötig Mittel binden

Im Rahmen der Vernehmlassung zur SEFV-Revision begrüsst die BKW, dass die Auszahlung von Fondsmitteln im Detail geregelt wird. Die Streichung des pauschalen finanziellen Sicherheitszuschlags von 30 Prozent ist richtig und notwendig, da in der Kostenschätzung bereits entsprechende Zuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthalten sind. Die aktuelle Methodik für die Kostenschätzungen berücksichtigt Kostenrisiken bereits umfassend. Ein weiterer Zuschlag ist damit hinfällig. Mit der geplanten Senkung der Realrendite von 2 auf 1.6 Prozent werden die Fondsbeiträge unnötig erhöht, haben die Fonds doch im langjährigen Schnitt eine Realrendite von deutlich über 2 Prozent erreicht. Damit werden unnötig erhebliche zusätzliche Mittel gebunden, die dadurch nicht für andere wichtige Investitionen zur Verfügung stehen. Verschärft wird dies durch das Verbot, Überschüsse vor 2130 zurückzuzahlen. Wesentliche Mittel stehen somit für Jahrzehnte nicht für Investitionen in die Energiezukunft zur Verfügung.

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