Finale Entschädigung für das frühere BKW Übertragungsnetz steht fest

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom legt regulatorischen Wert der Anlagen fest

Aufgrund einer gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Übertragungsnetz-Eigentümerinnen ihre Anteile am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die zum Zeitpunkt der Übertragung erhaltene Entschädigung bildete den Wert der enteigneten Anlagen nur ungenügend ab. Um eine Gesamtentschädigung zu erhalten, welche dem wirtschaftlichen Wert der Übertragungsnetzanlagen entspricht, führte die BKW mehrere erfolgreiche Rechtsverfahren. Mit der Verfügung vom 9. Februar 2021 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Basis für die abschliessende Entschädigung festgelegt, welche die Swissgrid der BKW für ihre früheren Übertragungsnetzanlagen bezahlen muss. Diese Entschädigung führt für die BKW zu einem einmaligen Ertrag im Jahresergebnis 2020.

Das per 23. März 2007 eingeführte Stromversorgungsgesetz sah die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft als neue Eigentümerin des Übertragungsnetzes sowie die hierfür erforderliche Enteignung der damaligen Eigentümerinnen des Übertragungsnetzes vor. Basierend auf dieser gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Eigentümerinnen ihren Anteil am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Zu jenem Zeitpunkt waren bei der ElCom bewertungsrelevante Verfahren der Eigentümerinnen zum Wert der Anlagen hängig.

Diese mehrjährigen Verfahren kommen nun dank der von der BKW ergriffenen Rechtsmittel zu einem positiven Abschluss. Denn mit dem nun von der ElCom verfügten regulatorischen Wert per Übertragungsstichtag muss die Swissgrid der BKW für ihren früheren Anteil an den Übertragungsnetzanlagen abschliessend eine Entschädigung bezahlen, welche dem wirtschaftlichen Wert dieser Anlagen entspricht. Damit sind acht Jahre nach dem Übertrag der Netzanlagen an die Swissgrid alle hängigen Verfahren zum Wert der ehemaligen BKW Anlagen abgeschlossen.

Positiver Einfluss auf die Jahresrechnung 2020

Aufgrund des Abschlusses der Verfahren ergibt sich für die BKW ein positiver Effekt in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken. Das ausgewiesene Betriebsergebnis 2020 wird durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst und wird dadurch über 460 Millionen Franken liegen.

Disclaimer

Die in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen beruhen auf Annahmen und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen abweichen. Dieser Text erscheint in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Version.

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