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Das per 23. März 2007 eingeführte Stromversorgungsgesetz sah die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft als neue Eigentümerin des Übertragungsnetzes sowie die hierfür erforderliche Enteignung der damaligen Eigentümerinnen des Übertragungsnetzes vor. Basierend auf dieser gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Eigentümerinnen ihren Anteil am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Zu jenem Zeitpunkt waren bei der ElCom bewertungsrelevante Verfahren der Eigentümerinnen zum Wert der Anlagen hängig.
Diese mehrjährigen Verfahren kommen nun dank der von der BKW ergriffenen Rechtsmittel zu einem positiven Abschluss. Denn mit dem nun von der ElCom verfügten regulatorischen Wert per Übertragungsstichtag muss die Swissgrid der BKW für ihren früheren Anteil an den Übertragungsnetzanlagen abschliessend eine Entschädigung bezahlen, welche dem wirtschaftlichen Wert dieser Anlagen entspricht. Damit sind acht Jahre nach dem Übertrag der Netzanlagen an die Swissgrid alle hängigen Verfahren zum Wert der ehemaligen BKW Anlagen abgeschlossen.
Positiver Einfluss auf die Jahresrechnung 2020
Aufgrund des Abschlusses der Verfahren ergibt sich für die BKW ein positiver Effekt in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken. Das ausgewiesene Betriebsergebnis 2020 wird durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst und wird dadurch über 460 Millionen Franken liegen.
Disclaimer
Die in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen beruhen auf Annahmen und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen abweichen. Dieser Text erscheint in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Version.