BKW ist für marktnahe und wettbewerbliche Förderung von erneuerbaren Energien

Stellungnahme zur vorgeschlagenen Revision des Energiegesetzes 

Die BKW begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates, die Förderung der erneuerbaren Energien marktnäher und wettbewerblicher auszugestalten. Aus ihrer Sicht eignet sich das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell der Investitionsbeiträge dazu, Investitionen in die Versorgungssicherheit zu fördern.  

Am 3. April 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) eröffnet. Die Revision zielt darauf ab, die Förderbeiträge für einheimische erneuerbare Energien zu verlängern und wettbewerblicher auszugestalten. Die BKW unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Bundesrats. Das gilt insbesondere für das Modell der Investitionsbeiträge. Dieses sieht vor, dass Investitionsbeiträge für diejenigen Ausbauprojekte gesprochen werden, die ohne solche Beiträge nicht umgesetzt werden könnten. Das Modell garantiert für den erneuerbaren Strom weder eine feste Abnahme noch einen fixierten Abnahmepreis. Somit verbleiben bei den Investoren starke Anreize, ihre Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben. Die BKW zieht es daher anderen Fördermodellen wie der Einspeisevergütung oder der sogenannten «gleitenden Marktprämie» klar vor.

 

Beiträge auch für Wasser- und Windkraft sowie Biomasse

Die BKW begrüsst auch, dass der Bundesrat für die Förderung grosser PV-Anlagen wettbewerbliche Ausschreibungen zur Vergabe der Investitionsbeiträge vorsieht. Sie schlägt aber vor, dass dieses Instrument nicht nur auf grosse PV-Anlagen beschränkt bleibt. Sofern ausreichend Projekte vorhanden sind, sollten Ausschreibungen bei weiteren Technologien wie der Wasser- oder Windkraft oder auch der Biomasse Anwendung finden.

 

Schliesslich tritt die BKW dafür ein, dass die Förderung der erneuerbaren Energien kein Dauerzustand ist, sondern lediglich eine Anschubfinanzierung während einer Übergangsphase darstellt.

 

Technologieneutrale Ausschreibungen für Versorgungssicherheit

Parallel zur Revision des Energiegesetzes schlägt der Bundesrat eine Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) vor. Die BKW begrüsst die Absicht des Bundesrats, im Rahmen dieser Revision mit der Speicherreserve sowie der Möglichkeit von Ausschreibungen für neue (Winter-) Stromproduktionskapazitäten ergänzende, marktbasierte Instrumente für die kurz- und längerfristige Stromversorgungssicherheit vorzusehen. Allerdings spricht sie sich für technologieneutrale Ausschreibungen aus, die Gaskraftwerke nicht im Voraus ausschliessen. Diese könnten als Back-up-Technologie zur Überbrückung kritischer Situationen gegen Winterende nötig werden und aufgrund ihrer relativ tiefen Investitionskosten ökonomisch sinnvoll sein. Da solche Anlagen nur in Ausnahmesituationen eingesetzt würden, wäre ihr CO2-Ausstoss gering.

 

Die ausführliche Stellungnahme der BKW finden Sie im Anhang.

 

BKW

Die BKW Gruppe ist ein international tätiges Energie- und Infrastrukturunternehmen mit Sitz in Bern. Sie beschäftigt ca. 10’000 Mitarbeitende. Dank ihrem Netzwerk von Firmen und Kompetenzen bietet sie ihren Kundinnen und Kunden umfassende Gesamtlösungen an. So plant, baut und betreibt sie Energieproduktions- und Versorgungsinfrastrukturen für Unternehmen, Private sowie die öffentliche Hand und bietet digitale Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien. Das Portfolio der BKW Gruppe reicht heute von der Planung und Beratung im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte über integrierte Angebote im Bereich der Gebäudetechnik bis zum Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen


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