Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) anmelden, anpassen oder auflösen

Selbst produzierten Solarstrom können Sie auch gemeinsam mit Ihren Nachbarn nutzen, in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Neu ist seit dem 1. Januar 2025 auch ein virtueller ZEV (vZEV) möglich. Doch was sind die regulatorischen und technischen Voraussetzungen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen ZEV oder vZEV anmelden, anpassen und auflösen. 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von selbst produziertem Strom, vor allem aus Photovoltaikanlagen. Dieser kann innerhalb einer Liegenschaft oder zwischen benachbarten Gebäuden über Privatleitungen erfolgen. Unsere Kunden:innen - Verbraucher:innen und Produzenten:innen - schliessen sich vertraglich zusammen und treten gegenüber der BKW als ein gemeinsamer Kunde auf. Der erzeugte Strom kann durch einen Zusammenschluss lokal effizient genutzt werden, ohne dass das öffentliche Verteilnetz beansprucht wird. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des Zusammenschlusses. 

Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV)

Möchten Sie als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden?

  • Bitte füllen Sie in einem ersten Schritt den entsprechenden Antrag über das BKW ZEV-Kundenportal aus und leiten Sie ihn an eine konzessionierte Elektroinstallateurin oder einen konzessionierten Elektroinstallateur weiter. 
  • Bitte reichen Sie die Unterschriften aller beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer und der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners ein. Hierzu finden Sie auf dem BKW ZEV-Kundenportal ein Vollmachtsformular mit weiteren Details zum Antrag.

Das ausgefüllte Antragsformular wird in einem weiteren Schritt automatisch per E-Mail an Ihre konzessionierte Elektroinstallateurin oder an Ihren konzessionierten Elektroinstallateur weitergeleitet. Schliesslich stellt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur das Antragsformular gemeinsam mit den Meldepapieren der BKW zu.

Anmeldung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Anmeldung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Wichtig: Sofern Sie noch über keinen BKW Online-Kundenaccount verfügen, ist eine Registrierung bei der erstmaligen Nutzung des Kundenportals notwendig.

Ihre Fragen - unsere Antworten zum ZEV

  • Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen.
  • Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-) Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 Prozent.
  • Private Leitungen eines ZEV können über eine Strasse, ein Eisenbahntrassee oder ein Fliessgewässer führen, sofern die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zustimmen.
  • Die verbrauchsabhängige Verrechnung der von der BKW und allfälligen Energielieferantinnen oder Energielieferanten in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung oder Strom) regeln die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter sich. Für die Umsetzung kann der ZEV eine Dienstleisterin oder einen Dienstleister beiziehen.                                 
  • Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bevollmächtigen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, welche oder welcher den Zusammenschluss gegenüber der BKW während des gesamten ZEV-Verhältnisses verbindlich vertreten.
  • Berechtigt zur Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind alle (Grund-) Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den Strom direkt am Ort der Produktion verbrauchen.
  • Die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer können den Eigenverbrauch auch für ihre Mieterinnen und Mieter am Ort der Produktion vorsehen.
  • Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen können auch Verbraucherinnen und Verbraucher auf anliegenden Grundstücken Teil des ZEV sein.
  • Die Bildung eines ZEV soll bei der BKW mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden.

Anpassungen oder Auflösung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV)

  • Möchten Sie die Rechnungsempfängerin oder den Rechnungsempfänger anpassen oder eine neue Ansprechpartnerin oder einen neuen Ansprechpartner bevollmächtigen, den ZEV gegenüber der BKW zu vertreten? 

  • Haben sich die Eigentumsverhältnisse des ZEV geändert? 

  • Möchten Sie einen bestehenden ZEV auflösen/kündigen? 

Bitte teilen Sie uns solche Mutationen umgehend mit, indem Sie das entsprechende Mutationsformular über das BKW ZEV-Kundenportal einreichen. 

Melden Sie uns die Auflösung bzw. Kündigung eines ZEV mindestens drei Monate im Voraus. Ihre konzessionierte Elektroinstallateurin oder Ihr konzessionierter Elektroinstallateur reicht uns die entsprechenden Meldeformulare für die Anpassung der Hausinstallation und der Messeinrichtung ein. Bitte wenden Sie sich an Ihre konzessionierte Elektroinstallateurin oder an Ihren konzessionierten Elektroinstallateur. 

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

In einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) werden alle Orte, an denen Strom verbraucht wird, wie Wohnungen, Büros oder Häuser mit intelligenten Messsystemen sogenannten Smart Meter der BKW ausgestattet. Diese Smart Meter erfassen den Stromverbrauch, deren Daten über einen virtuellen Messpunkt gebündelt werden. 

Der Strombezug aus dem Stromnetz der BKW und die Rückspeisung wird rechnerisch («virtuell») ermittelt. Viertelstündlich wird berechnet, welcher Anteil des Stromverbrauchs innerhalb des vZEV aus den Produktionsanlagen innerhalb der Gemeinschaft stammt und welcher aus dem Stromnetz der BKW bezogen wird oder ob Strom rückgespeist wurde.  

Für die Abrechnung des Strombezuges von der BKW sowie der vZEV-internen Stromkosten liefert die BKW die Daten aus ihrer Messung an die vZEV-Ansprechperson.  

Anmeldung virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Anmeldung virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Wichtig: Sofern Sie noch über keinen BKW Online-Kundenaccount verfügen, ist eine Registrierung bei der erstmaligen Nutzung des Kundenportals notwendig.

Ihre Fragen - unsere Antworten zum vZEV

In einem ZEV werden für die interne Messung und Abrechnung Privatzähler verwendet, nur die Messung am (Haus-)Anschlusspunkt und von grösseren PV-Anlagen kommt von der Verteilnetzbetreiberin (VNB).

Im einem vZEV werden die Produktionsanlagen und Verbrauchsstätten mit VNB-Zähler ausgestattet (d.h. bei bestehenden Gebäuden werden die heutigen Zähler durch Smart Meter ersetzt) und die Daten für die interne Abrechnung von der VNB an den vZEV-Verantwortlichen für die interne Abrechnung geliefert. Die Abrechnung des vZEV gegenüber der VNB erfolgt über einen virtuellen Zähler.

Wenn die Nutzung der Anschlussleitungen möglich ist, kann der Zusammenschluss auch ohne Rückbau von einzelnen Hausanschlüssen gebildet werden.

Ansonsten gibt es keine Unterschiede zwischen dem ZEV und vZEV.

  • Ein vZEV ermöglicht Eigenverbrauch ohne den Einbau von Privatmessungen bzw. privaten Leitungen.
  • Die Datenlieferung erfolgt durch die Verteilnetzbetreiberin an die vZEV-Ansprechperson.
  • Je nach konkreter Netztopologie ist auch die Nutzung der Anschlussleitungen möglich.
  • Nicht alle Haushalte (Verbrauchsstätten) innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen am vZEV teilnehmen (beim ZEV müssen hierfür die internen Installationen angepasst werden).

 

Ja, mit der Anmeldung des vZEV bei der Verteilnetzbetreiberin (VNB) wird der Auftrag ausgelöst, vorzeitig Smart Meter einzubauen. Hierzu hat die VNB gemäss den gesetzlichen Vorgaben drei Monate Zeit.

Die Auflösung eines vZEV erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen gegenüber der Verteilnetzbetreiberin.

Für die einzelnen Mitglieder regelt der vZEV intern seine Modalitäten.

Ja, der vZEV wie auch der ZEV haftet gesamtschuldnerisch.

Die Aufteilung der internen Kosten (z.B. für die intern ergzeugte und genutzte Energie, den Abrechnungsdienstleister) ist Sache des vZEV. Ein Rahmen setzen die Vorgaben des Energiegesetzes und der Energieverordnung.

Mit dem Anschluss an das Stromnetz ist die Versorgung auch gewährleistet, wenn die Produktionsanlagen innerhalb des vZEV nicht produzieren (Defekt, Dunkelheit). Über das Netz kann die überschüssige Energie abgegeben werden. Daneben benötigen die Wechselrichter das Stromnetz, um zu funktionieren. Sie verwenden die Netzspannung zur Umwandlung von Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC). Ohne diese Netzspannung können die Wechselrichter nicht betrieben werden, wodurch die Anlage automatisch abschaltet und keinen Strom mehr liefert.

Ein vZEV kann ab Januar 2025 grundsätzlich mit Verbrauchern und Produzentinnen hinter einem Hausanschlusspunkt gebildet werden. Das heisst auch, dass innerhalb des vZEV Privatleitungen verwendet werden können. Finden Sie Ihre möglichen vZEV-Teilnehmenden in der Nachbarschaft auf der Karte am Ende dieser Seite.

Identifizieren Sie mögliche vZEV-Teilnehmende in Ihrer Nachbarschaft basierend auf topologischen Kriterien

Mit der untenstehenden Karte können Sie schnell und einfach herausfinden, mit welchen Nachbarn Sie einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gründen können. Geben Sie dazu Ihre Adresse im Standort-Feld oberhalb der Karte ein, und die Karte zeigt Ihnen, welche Gebäude sich zu einem vZEV zusammenschliessen können: Gebäude mit der gleichen Farbe und gleicher Bezeichnung (z.B. Muf123) können potenziell ein vZEV gründen. Gebäude mit schwarzer Farbe bedeuten, dass ein virtueller Zusammenschluss mit benachbarten Gebäuden nicht möglich ist. Der Grund dafür liegt in technischen Einschränkungen, die eine Mitbenutzung der Anschlussleitung (AL) ausschliessen. Solche Fälle sind als «vZEV mit AL nicht möglich» gekennzeichnet.

Wichtige Hinweise:

Die Karte dient lediglich als grober Indikator und basiert auf topologischen Kriterien. Sie zeigt mögliche Teilnehmende auf Basis allgemeiner Kriterien zum Netzanschlusspunkt. Weitere Voraussetzungen werden durch die Karte nicht geprüft. 

Für eine präzisere Vorprüfung können Sie sich im vZEV-Portal anmelden. Dort haben Sie die Möglichkeit, eine Vorprüfung anhand der Messpunkt- oder Zählernummern der beteiligten Verbrauchsstellen (beispielsweise Wohnungen) und Produktionsanlagen (beispielsweise Photovoltaikanlagen) durchzuführen. Eine verbindliche Detailprüfung aller technischen Voraussetzungen erfolgt erst nach Einreichung eines vZEV-Antrags. 

Informationen zu den Pachtgemeinden Gerlafingen, Kriegstetten und Luterbach sind erst ab 2026 verfügbar. 

Wichtige Dokumente

Wir haben die Besonderen Geschäftsbedingungen mit den Regelungen zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ergänzt. An den Regelungen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ändert sich inhaltlich nichts.