Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Selbst produzierten Solarstrom können Sie auch gemeinsam mit Ihren Nachbarn nutzen. Erfahren Sie hier alles Wichtige über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und wie Sie diese bei der BKW anmelden, anpassen oder auflösen. 

Eigenverbrauch - die Grundidee

Dezentrale Stromerzeugung und lokale Nutzung der Produktion sind wesentliche Komponenten der Energiewende. Unter «Eigenverbrauch» wird verstanden, dass lokal produzierter Strom zwischen Produzent:innen und Verbraucher:innen ausgetauscht wird, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen, wie z.B. in einem Einfamilienhaus mit Solaranlage.   

Eigenverbrauch ist auch zwischen mehreren Produzent:innen und Verbraucher:innen möglich. Sie gründen hierzu einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Mit der Gründung eines ZEV/vZEV wird der Zusammenschluss und nicht mehr die Einzelparteien zum BKW Netz- und Stromkunde in der Grundversorgung. Dieser bezieht oder gibt Strom aus dem/ins Stromnetz der BKW. Daher erhält der Zusammenschluss auch nur eine Rechnung von der BKW.  

Der Verbrauch der einzelnen ZEV/vZEV-Teilnehmenden und ihr Anteil an der Rechnung der BKW wird innerhalb des Zusammenschlusses privat abgerechnet. So können dezentrale Produzenten:innen ihren Strom direkt an die Teilnehmenden verkaufen, ohne dass die Verbraucher:innen im ZEV/vZEV für den Transport des Stroms über das Verteilnetz bezahlen. 

Im Detail

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) mit Privatzählern – der Klassiker

Der ZEV mit Privatzählern wird bereits seit einigen Jahren umgesetzt. Hier werden der Strombezug aus dem Stromnetz der BKW sowie die ZEV-internen Strom- und Verwaltungskosten über private Messungen an die ZEV-Teilnehmenden durch die ZEV-Verwaltung weiterverrechnet. Diese Variante des ZEV hat einen BKW Stromzähler, über den gemessen wird, welche Energiemenge von dem Netz der BKW in den Zusammenschluss abgegeben wird und welche in das Stromnetz der BKW zurückgespiesen wird.  

Der ZEV ist über eine Anschlussleitung an das Stromnetz der BKW angeschlossen. Schliessen sich mehrere Gebäude zu einer ZEV zusammen, wird der Strom zwischen ihnen über eine Privatleitung transportiert. 

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) mit virtuellem Messpunkt – der Newcomer

In einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) werden alle Orte, an denen Strom verbraucht wird, wie Wohnungen, Büros oder Häuser mit den intelligenten Messsystemen sogenannten Smart Meter der BKW ausgestattet. Diese Smart Meter erfassen den Stromverbrauch und bündeln die Daten in einem virtuellen Messpunkt. 

Der Strombezug aus dem Stromnetz der BKW und die Rückspeisung wird rechnerisch («virtuell») ermittelt. Viertelstündlich wird berechnet, welcher Anteil des Stromverbrauchs innerhalb des vZEV aus den Produktionsanlagen innerhalb der Gemeinschaft stammt und welcher aus dem Stromnetz der BKW bezogen wird oder ob Strom rückgespeist wurde.  

Für die Abrechnung des Strombezuges von der BKW sowie der vZEV-internen Strom- und Verwaltungskosten liefert die BKW die Daten aus ihrer Messung an die vZEV-Verwaltung.  

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) anmelden, anpassen oder auflösen

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) anmelden, anpassen oder auflösen

Senken Sie Ihre Stromkosten mit einem ZEV oder vZEV. Nutzen Sie gemeinsam erzeugte Solarenergie in Ihrer Immobilie. Melden Sie Ihren Zusammenschluss an!

Blick in die Zukunft: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ab 2026

Im Rahmen des neuen Schweizer Energie- und Stromgesetzes ist zukünftig ein weiteres Konstrukt, die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), angedacht.   

Innerhalb lokaler Elektrizitätsgemeinschaften wird ab 2026 der Austausch von lokal produziertem Strom über das Stromnetz der Verteilnetzbetreiberin möglich sein. Hier bleiben die einzelnen LEG-Teilnehmenden Kunden der BKW und erhalten einen Rabatt auf den Netznutzungstarif für die Energiemengen, die sie innerhalb der Gemeinschaft bezogen haben. Die Abrechnung der innerhalb der Gemeinschaft produzierten und verbrauchten Energie erfolgt durch die LEG. Weitere Information zur LEG folgen.