Moderate Preisanpassungen für 2011
BKW-Preise
Moderate Preisanpassungen für 2011
Die BKW FMB Energie AG (BKW) hebt ihre Preise per 1. Oktober 2010 um durchschnittlich 6% an. Im letzten Jahr hatte die BKW mit Blick auf die schwierige konjunkturelle Lage eine an sich erforderliche Strompreiserhöhung nicht vorgenommen. Aufgrund verschiedener Kostensteigerungen lassen sich die Anpassungen nun aber nicht weiter aufschieben. Die Kundengruppen der BKW sind in unterschiedlichem Ausmass von den Preisanpassungen betroffen. Bei einem Grossteil der Haushalte mit geringem Verbrauch werden die Stromkosten nicht steigen.
Die BKW stellte letztes Jahr in Aussicht, dass für 2011 eine Preiserhöhung notwendig würde. Verschiedene investitions- und instandhaltungsbedingte Kostensteigerungen machen eine Preisanpassung von
durchschnittlich 6% notwendig. Die Erhöhung wirkt sich für die verschiedenen Kundengruppen entsprechend ihrem Verbrauchsverhalten unterschiedlich aus. Bei einem Grossteil der Haushalte mit geringem
Verbrauch wird es nicht zu einer Erhöhung der Stromkosten kommen.
Die BKW orientiert sich in ihrer Preispolitik an den gesetzlichen Vorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz und berechnet ihre Preise gemäss den Gestehungskosten. Dabei wird der gesetzlich zulässige
Rahmen nicht ausgeschöpft. Ziel der BKW ist es, auch langfristig die heute bestehende Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In dieser Hinsicht investiert sie kontinuierlich in die Instandhaltung
und in den Ausbau der Produktions- und Netzanlagen. Die BKW wird sich auch im Rahmen des geöffneten Strommarktes weiterhin für eine zuverlässige, umweltverträgliche und möglichst effiziente
Stromversorgung einsetzen.
Die BKW-Kunden werden in den nächsten Wochen schriftlich über die Preisanpassungen informiert. Die neuen Netznutzungs- und Energiepreise, gültig ab 1. Oktober 2010, sind ab dem 5. Juli 2010 unter
www.bkw-fmb.ch/markt einsehbar. Die gegenwärtigen Preise sind auf
www.1to1energy.ch veröffentlicht. Mit dem
Stromkosten-Rechner unter
www.bkw-fmb.ch/markt werden die Kunden die Veränderung ihrer Stromkosten berechnen können.
Der neue Preisansatz für die gesetzliche Abgabe zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien wird im Herbst vom Bundesamt für Energie festgelegt und ist ab 1. Januar 2011 gültig. Bis dahin wird der
gegenwärtige Preisansatz von 0.45 Rp./kWh verrechnet. Ebenfalls ab 1. Januar 2011 kommt der neue Mehrwertsteueransatz von 8% (statt gegenwärtig von 7.6%) zur Anwendung.